Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530718
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe eines Auftrags über die Lieferung von Fußschutzartikeln für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bonn, VOEK 077-23
VOEK 077-23
Sicherheitsschuhe (18830000)
Lieferauftrag
Es handelt sich um eine Lieferleistung bezogen auf Fußschutzartikel inklusive der Bearbeitung bei Rücksendung und Umtausch.
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Schnittschutzschuhe I
Schuhwerk (18800000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Fußschutzartikel sind an Lieferadressen im gesamten Bundesgebiet zu liefern.
Höchstmengen Los 1
HAIX Protector Pro 2.0 oder gleichwertig 300 Stück
HAIX Trekker Mountain 2.0 oder gleichwertig 600 Stück
HAIX Protector Ultra 2.0 GTX oder gleichwertig 300 Stück
HAIX Protector Alpin oder gleichwertig 120 Stück
Preis
01.11.2023
31.10.2025
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Schnittschutzschuhe II
Schuhwerk (18800000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Fußschutzartikel sind an Lieferadressen im gesamten Bundesgebiet zu liefern.
Höchstmengen Los 2
Meindl Airstream Rock oder gleichwertig 1.200 Stück
Meindl Schnittschutzstiefel Timber Pro GTX Insulated oder gleichwertig 120 Stück
Meindl Schnittschutzstiefel Timber Pro GTX oder gleichwertig 300 Stück
Preis
01.11.2023
31.10.2025
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 3
Sicherheitsschuhe S3
Schuhwerk (18800000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Fußschutzartikel sind an Lieferadressen im gesamten Bundesgebiet zu liefern.
Höchstmengen Los 3
Sicherheitsschuhe mit Doppelfunktion 180 Stück
Sicherheitsschuh mittelhoher Schaft aus Textil wasserdicht 900 Stück
Sicherheitsschuhe mittelhoher Schaft aus Leder 300 Stück
Sicherheitsschuh niedriger Schaft aus Textil wasserdicht 180 Stück
Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe oder gleichwertig (Meindl Work Safe GTX) 600 Stück
Preis
01.11.2023
31.10.2025
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 4
Gummistiefel
Schuhwerk (18800000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Die Fußschutzartikel sind an Lieferadressen im gesamten Bundesgebiet zu liefern.
Höchstmengen Los 4
Sicherheits-Gummistiefel Winter 300 Stück
Sicherheits-Gummistiefel 300 Stück
Schnittschutzstiefel Lumberjack III NEO oder gleichwertig 300 Stück
Euro PM Schnittschutz-Gummistiefel Lumberjack III oder gleichwertig 300 Stück
Nokian Schnittschutz-Gummistiefel Euro-Logger oder gleichwertig 120 Stück
Preis
01.11.2023
31.10.2025
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
05.09.2023
12:00
- Deutsch (DE)
15.11.2023
06.09.2023
00:00
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grds. der als Anlage B-03 beigefügte Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ zur „Eignungskriterien Bieterauskunft“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat. Werden von der Auftraggeberin Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftsdatei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Eignungskriterien Bieterauskunft“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis spätetestens: 24.08.2023. Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem Formblatt Frage-Antwort ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Bei technischen Fragen zur Verwendung der e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
- Montag bis Donnerstag: 08.00 bis 16.00 Uhr,
- Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist (gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01.08.2023