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Ausschreibungsdetails

Marketing- und Imagekampagne

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03.08.2023

17.08.2023 10:00

EU VV 071/23

Sachsen-Anhalt: Landkreis Harz

20.09.2023 06:54

2023/S 149-476619

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harz - Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 42
Postleitzahl: 38820
Ort: Halberstadt
NUTS: Harz (DEE09, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Fachdienst Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3941-59705719
Fax: +49 3941-59704282
Hauptadresse: http://www.kreis-hz.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Marketing- und Imagekampagne

EU VV 071/23

II.1.2)
CPV-Code

Werbe- und Marketingdienstleistungen (79340000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Marketing- und Imagekampagne im Rahmen des Modellprojekt "harzbewegt"

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

650.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Marketing (79342000)

Marketing-Beratung (79413000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Harz (DEE09, NUTS 3)

Landkreis Harz

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Landkreis Harz stellt sich im Rahmen eines Modellprojektes zur Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs und in Bezug auf die Mobilität im Landkreis neu auf. Neben den geplanten Maßnahmen zur Barrierefreiheit, Optimierung der Buslinien und Einführung von On-Demand-Verkehr ist die Digitalisierung im Öffentlichen Personennahverkehr einer der Schwerpunkte im Projekt. Ergänzend zur Digitalisierung der Bordcomputer, zu den bargeldlosen Bezahllösungen in Bussen und Straßenbahnen und den digitalen Anzeigen an den Haltestellen, soll eine Mobilitätsplattform geschaffen werden, die auf einfache digitale und benutzerfreundliche Art browserbasiert und/oder als App Verbindungsauskünfte ermöglicht und eine Verbindung zwischen den verschiedenen Mobilitätsangeboten der Region schafft. Diese geplanten Maßnahmen sollen sich an die verschiedenen Ziel- und Nutzergruppen des ÖPNV mit einer umfassenden Marketing- und Werbekampagne ausgerichtet werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

650.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.11.2023

31.12.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Nachweis Eintragung Berufsregister

- Nachweis min. zwei auftragsähnlicher Referenzen

- Genaue Angaben im Leistungsverzeichnis - Punkte 6 und 7

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Angaben zu vergleichbaren Umsätzen der vergangenen drei Geschäftsjahre

- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung

- Angaben zu evl. Insolvenzverfahren- Angaben zum Unternehmen, zu den vorhandenen Arbeitskräften

- Genaue Angaben im Leistungsverzeichnis - Punkte 6 und 7

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Genaue Angaben im Leistungsverzeichnis - Punkte 6 und 7


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Siehe dazu zweckdienliche Angaben im Leistungsverzeichnis

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

17.08.2023

10:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

24.08.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.11.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 345-5141529
Fax: +49 345-5141115
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

(1)

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2)

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3)

Der Antrag ist unzulässig, soweit

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

01.08.2023



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