Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Straße, Hausnummer:Fasanenstraße 87
Postleitzahl (PLZ):10623
Ort:Berlin
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
VOEK 441-22
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
05.09.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.11.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530424
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530424
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
05.09.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Die Leistung umfasst Kauf, Lieferung und Aufstellung von Scanner Hardware (21 Dokumentenscanner und 12 Flachbettscanner bzw. 9 Dokumentenscanner und 12 Kombigeräte). Zusätzlich sind die Dokumentenscanner bzw. Kombigeräte vier Jahre lang regelmäßig zu warten und zu entstören.
b)
CPV-Codes
Scanner für Computeranwendungen (30216110-0)
Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000-0)
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) (30210000-4)
c)
Ort der Leistungserbringung
Die Scan-Arbeitsplätze befinden sich an den Standorten Amberg, Berlin, Bonn, Cottbus, Dortmund, Erfurt, Freiburg/Breisgau, Koblenz, Magdeburg, München, Münster, Potsdam und Rostock.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Scanner-Hardware ist bis spätestens zum 21.12.2023 an allen Standorten erfolgreich anzuliefern und aufzustellen. Die Instandhaltungsleistungen sind ab dem 01.01.2024 für 48 Monate zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
12.
Zuschlagskriterien
Preis
14.
Sonstige Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg,
dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03
beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden.
Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50
Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten
Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123,
124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist,
dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden
sind.
Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung
zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen
nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet
sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Sollten der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen
des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht
ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten,
in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche
Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer
Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage
kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine
überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die
Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben
auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen
darzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des
Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck
"Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot
einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz
oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts
„FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.
de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht
berücksichtigt werden.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung
beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und
vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige
Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anlage B-03
beigefügte Vordruck „Bieterauskunft Eignungskriterien“ zu verwenden.
Alternativ kann zur „Bieterauskunft Eignungskriterien“ nach § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50
Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
verwendet werden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten
Unterlagen gem. § 35 Abs. 3 UVgO i.V.m. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123,
124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern der Bieter nachweist,
dass zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen worden
sind.
Werden Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z.B. eine Eigenerklärung
zu mindestens drei vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum
Ausschluss aus dem Verfahren.
Kann der Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen
nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet
sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Sollten der Bieter kein inländischer Bieter sein genügen gleichwertige Bescheinigungen
des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht
ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten,
in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche
Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins
Deutsche beizufügen.
Die Auftraggeberin holt im Rahmen von Stichproben Informationen bei einer
Wirtschaftsauskunftei über Bieter ein, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage
kommt. Sollten Informationen oder sonstige Merkmale vorliegen, die auf eine
überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die
Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben
auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen
darzulegen.
Der Bieter hat zum Nachweis, dass er die zur ordnungsgemäßen Ausführung des
Auftrags von der Auftraggeberin festgelegten Eignungskriterien erfüllt, und zum
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck
"Bieterauskunft Eignungskriterien“ (Anlage B-03) zusammen mit dem Angebot
einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz
oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts
„FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.
de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht
berücksichtigt werden.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren
Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung
beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter
gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und
vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
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