Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530368
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Jurisitische Person des privaten Rechts gem. §§ 98, 99 Nr. 2 GWB
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Landesentwicklungsgesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung elektrischer Energie für Lieferjahre 2024/2025 mit zweimaliger Verlängerung um je ein Jahr
IMMO2023 Strom2024-2025/bbs
Elektrizität (09310000)
Lieferauftrag
Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung an alle Stromentnahmestellen des Auftraggebers. Das Gesamtliefervolumen beträgt
ca. 1,4 Mio. kWh/Jahr.
Ja
alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Los 1 und Los 2
II.2)
Beschreibung
Los 1
Entnahmestellen mit Registrierender-Leistungs-Messung
Elektrizität (09310000)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Saale-Holzland-Kreis (DEG0J, NUTS 3)
Sonneberg (DEG0H, NUTS 3)
Ilm-Kreis (DEG0F, NUTS 3)
Die Verbrauchsstellen befinden sich in Anlage 1.1 zur Leistungsbeschreibung
Das Gesamtvolumen beträgt für 8 Entnahmestellen mit ca. 0,57 Mio. kWh
Preis
280.100,00
EUR Euro
01.01.2024
31.12.2025
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggebe neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Es sind mit dem Angebot beide Lose anzubieten.
Los 2
Entnahmestellen im Standard-Last-Profil
Elektrizität (09310000)
Altenburger Land (DEG0M, NUTS 3)
Ilm-Kreis (DEG0F, NUTS 3)
Kyffhäuserkreis (DEG0A, NUTS 3)
Hildburghausen (DEG0E, NUTS 3)
Greiz (DEG0L, NUTS 3)
Sömmerda (DEG0D, NUTS 3)
Saale-Holzland-Kreis (DEG0J, NUTS 3)
Eisenach, Kreisfreie Stadt (DEG0N, NUTS 3)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Gera, Kreisfreie Stadt (DEG02, NUTS 3)
Gotha (DEG0C, NUTS 3)
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03, NUTS 3)
Saalfeld-Rudolstadt (DEG0I, NUTS 3)
Unstrut-Hainich-Kreis (DEG09, NUTS 3)
Sonneberg (DEG0H, NUTS 3)
Nordhausen (DEG07, NUTS 3)
Saale-Orla-Kreis (DEG0K, NUTS 3)
Greiz (DEG0L, NUTS 3)
Altenburger Land (DEG0M, NUTS 3)
Schmalkalden-Meiningen (DEG0B, NUTS 3)
Suhl, Kreisfreie Stadt (DEG04, NUTS 3)
Eichsfeld (DEG06, NUTS 3)
Wartburgkreis (DEG0P, NUTS 3)
Weimar, Kreisfreie Stadt (DEG05, NUTS 3)
Die Verbrauchsstellen befinden sich in Anlage 1.2 zur Leistungsbeschreibung
278 Entnahmestellen mit ca. 0,85 Mio. kWh
Preis
412.496,45
EUR Euro
01.01.2024
31.12.2025
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber neun Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Es sind mit dem Angebot beide Lose anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
1.) Eigenerklärung, dass der Bieter ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 18 EnWG
2.) Eigenerklärung zu Eintragung in das Berufsregister
3.) Eigenerklärung, dass Regulierungsbehörde dem gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat
4.) Eigenerklärungen dass der Bieter in den letzten 10 Jahren an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen bei der Vergabe von Energie (Strom, Erdgas) beteiligt war
1.) Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich (Lieferung Elektrizität)
2.) Eigenerklärung dass der Bieter über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation verfügen, um einen Auftrag in der vorliegenden Größe erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können. Auf Verlangen Nachweis, dass der geforderte Bonitätsindex vorliegt.
zu 1.) Mindestjahresumsatz von 8.000.000,00 €
zu 2.) Der Bonitätsindex muss folgendes aufweisen: sehr geringes bis unterdurchschnittliches Ausfallrisiko; die Bonitätskennzahl muss folgendes ausweisen: sehr gut/ausgezeichnet
1.) Vorlage vergleichbarer Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: a) Name des Auftraggebers, b) Leistungserbringer, c) Erbringungszeitraum Lieferung von
Strom und e) Höhe der Bezugsmenge f) Ansprechpartner des Auftraggebers inkl. Telefonnummer
1.) Es sind mindestens 3 Referenzen nachzuweisen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
1.) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB
2.) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
06.09.2023
13:30
- Deutsch (DE)
31.10.2023
06.09.2023
14:00
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28.07.2023