Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Straße, Hausnummer:Werner-Seelenbinder-Str. 6
Postleitzahl (PLZ):99096
Ort:Erfurt
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
1060-23-6435/256
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.08.2023 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.09.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530346
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530346
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.08.2023 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Mit der Ratifizierung des „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft für alle Menschen zu realisieren. Insbesondere ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, wobei den spezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Die UN-BRK stellt Bund, Länder und Kommunen vor die Aufgabe, die Ziele und Grundsätze umzusetzen, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Ein Wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung dieser Ziele im Freistaat Thüringen ist der Thüringer Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Version 2.0 und das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Gemäß § 26 Abs. 1 ThürGIG berichtet die Landesregierung dem Landtag einmal in der Legislaturperiode durch das für Sozialrecht zuständige Ministerium über die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK. Dabei bezieht sie den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen mit ein. Der sogenannte Teilhabebericht soll die aktuelle Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Freistaat beschreiben und in Anlehnung an die Handlungsfelder des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK in der Version 2.0 Empfehlungen für dessen Fortschreibung benennen.
Leistungsbeschreibung:
Das TMASGFF vergibt den Auftrag zur Erstellung eines Berichts über die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Thüringen (Teilhabebericht) im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß der gesetzlichen Verpflichtung aus § 26 Abs. 1 ThürGIG.
Das TMASGFF erwartet:
a) Sammlung, Sichtung, Zusammenführung und Bewertung bestehender Daten der letzten fünf Jahre zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen.
b) Ausgehend von der sich aus a) ergebenden Datenlage ist ein empirisches Untersuchungs-, Erhebungs- und Auswertungsdesign für eine regelmäßige Messung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat zu entwickeln. Dabei soll unter anderem auch die Versorgung der Menschen durch bestehende Beratungsstrukturen abgebildet werden. Die Erhebung und Auswertung beginnt mit diesem Bericht und ist somit Bestandteil des Auftrages. Die zu erarbeitende wissenschaftliche Untersuchung ist so zu fassen, dass durch diese die tatsächliche Teilhabe operationalisiert und die kontinuierliche Entwicklung in Thüringen dokumentiert werden kann. Die regelmäßige Erhebung ist nicht Bestandteil des Auftrags.
c) In Anlehnung an die Struktur des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK in der Version 2.0 ist für jedes der neun Handlungsfelder der Status quo unter Benennung der aktuellen Entwicklungen, Herausforderung und Chancen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Thüringen zu beschreiben. Dabei sind insbesondere auch die Querschnittsthemen altgewordene Menschen mit Behinderungen, Familien und Digitalisierung in den Fokus zu nehmen. Je Handlungsfeld sind zwei bis drei Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK zu formulieren.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Punkten und den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Leistungsbeschreibung:
Das TMASGFF vergibt den Auftrag zur Erstellung eines Berichts über die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Thüringen (Teilhabebericht) im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß der gesetzlichen Verpflichtung aus § 26 Abs. 1 ThürGIG.
Das TMASGFF erwartet:
a) Sammlung, Sichtung, Zusammenführung und Bewertung bestehender Daten der letzten fünf Jahre zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Thüringen.
b) Ausgehend von der sich aus a) ergebenden Datenlage ist ein empirisches Untersuchungs-, Erhebungs- und Auswertungsdesign für eine regelmäßige Messung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Freistaat zu entwickeln. Dabei soll unter anderem auch die Versorgung der Menschen durch bestehende Beratungsstrukturen abgebildet werden. Die Erhebung und Auswertung beginnt mit diesem Bericht und ist somit Bestandteil des Auftrages. Die zu erarbeitende wissenschaftliche Untersuchung ist so zu fassen, dass durch diese die tatsächliche Teilhabe operationalisiert und die kontinuierliche Entwicklung in Thüringen dokumentiert werden kann. Die regelmäßige Erhebung ist nicht Bestandteil des Auftrags.
c) In Anlehnung an die Struktur des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK in der Version 2.0 ist für jedes der neun Handlungsfelder der Status quo unter Benennung der aktuellen Entwicklungen, Herausforderung und Chancen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Thüringen zu beschreiben. Dabei sind insbesondere auch die Querschnittsthemen altgewordene Menschen mit Behinderungen, Familien und Digitalisierung in den Fokus zu nehmen. Je Handlungsfeld sind zwei bis drei Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-BRK zu formulieren.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Punkten und den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Thüringen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistungserbringung erfolgt ab Oktober 2023 und endet am 31. August 2024.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Leistungen werden entsprechend dem vom Bietenden anzugebenden Preis vergütet.
Der Bietende hat im Angebot den verlangten Preis in Euro ohne und inkl. Umsatzsteuer anzugeben.
In die Preise sind alle Nebenkosten des Bietenden (z. B. Sachkosten, ggfs. Reisekosten) einzubeziehen.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorgaben des Thüringer Reisekostengesetzes (ThürRKG), die Bestimmungen des Städtekataloges und in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Die Diskussion von Erfahrungen und die Erteilung von Auskünften sind Teile der Projektarbeit und begründen keine zusätzliche Vergütung.
Der Bietende hat im Angebot den verlangten Preis in Euro ohne und inkl. Umsatzsteuer anzugeben.
In die Preise sind alle Nebenkosten des Bietenden (z. B. Sachkosten, ggfs. Reisekosten) einzubeziehen.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorgaben des Thüringer Reisekostengesetzes (ThürRKG), die Bestimmungen des Städtekataloges und in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Die Diskussion von Erfahrungen und die Erteilung von Auskünften sind Teile der Projektarbeit und begründen keine zusätzliche Vergütung.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Als Auftragnehmer/Auftragnehmerin kommen Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Fachagenturen mit einschlägiger Erfahrung auf dem Gebiet der Erstellung von Teilhabe- und Sozialberichten oder der Umsetzung der UN-BRK im Verwaltungshandeln von Bund oder Ländern in Frage.
Folgende Anforderungen muss der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin weiterhin erfüllen:
- Erfahrung in der empirischen Sozialforschung insbesondere im Bereich Disability Studies bzw. Forschung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
- Objektivität und Neutralität gegenüber dem Untersuchungsgegenstand und dem Auftraggeber und damit verbundene Unabhängigkeit gegenüber Dritten.
Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Folgende Anforderungen muss der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin weiterhin erfüllen:
- Erfahrung in der empirischen Sozialforschung insbesondere im Bereich Disability Studies bzw. Forschung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
- Objektivität und Neutralität gegenüber dem Untersuchungsgegenstand und dem Auftraggeber und damit verbundene Unabhängigkeit gegenüber Dritten.
Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
12.
Zuschlagskriterien
Nach Feststellung der Eignung des Auftragnehmers und des Angebotes erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses. Es gelten folgende Zuschlagskriterien:
30 %: Bewertung des Grobkonzeptes (Inhalt),
30 %: Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer,
20 %: Strukturelle Voraussetzungen, einschlägige Erfahrungen und personelle Qualifizierung sowie Ausstattung
20 %: Zeitliche Umsetzung
Die Entscheidung über den Zuschlag wird anhand der übermittelten Unterlagen getroffen.
30 %: Bewertung des Grobkonzeptes (Inhalt),
30 %: Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer,
20 %: Strukturelle Voraussetzungen, einschlägige Erfahrungen und personelle Qualifizierung sowie Ausstattung
20 %: Zeitliche Umsetzung
Die Entscheidung über den Zuschlag wird anhand der übermittelten Unterlagen getroffen.
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