Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Straße, Hausnummer:Werner-Seelenbinder-Str. 6
Postleitzahl (PLZ):99096
Ort:Erfurt
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
1060-23-6435/257
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
28.08.2023 - 06:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.09.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530340
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530340
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
28.08.2023 - 06:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Mit der Ratifizierung des „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) hat sich Deutschland 2009 verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft für alle Menschen zu realisieren. Insbesondere ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, wobei den spezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Die UN-BRK stellt Bund, Länder und Kommunen vor die Aufgabe, die Ziele und Grundsätze umzusetzen, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Ein Wesentlicher Bestandteil zur Umsetzung dieser Ziele im Freistaat Thüringen ist das Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG). Gemäß § 26 Abs. 2 ThürGIG soll die Wirkung des Gesetzes regelmäßig untersucht werden. Die Untersuchung soll auch Angaben zum Stand der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude nach § 10 Abs. 2 ThürGIG und Angaben zu den Kostenfolgen des ThürGIG für die Kommunen enthalten.
Leistungsbeschreibung:
Das TMASGFF vergibt den Auftrag einer Evaluation des Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) gemäß der gesetzlichen Verpflichtung aus § 26 Abs. 2 ThürGIG.
Das TMASGFF erwartet:
a) eine Evaluierung und Bewertung des ThürGIG hinsichtlich der Durchsetzungskraft zur Umsetzung der Artikel der UN-BRK und Empfehlungen zur stärkeren Umsetzung der menschenrechtsbasierten Vorgaben der UN-BRK in Thüringen,
b) eine Auswertung der vorliegenden Datenlage hinsichtlich der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude nach § 10 Abs. 2 ThürGIG und Empfehlungen zur Verbesserung der aktuellen Situation,
c) eine Untersuchung der Kostenfolgen des ThürGIG für die Kommunen.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Punkten und den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Leistungsbeschreibung:
Das TMASGFF vergibt den Auftrag einer Evaluation des Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) gemäß der gesetzlichen Verpflichtung aus § 26 Abs. 2 ThürGIG.
Das TMASGFF erwartet:
a) eine Evaluierung und Bewertung des ThürGIG hinsichtlich der Durchsetzungskraft zur Umsetzung der Artikel der UN-BRK und Empfehlungen zur stärkeren Umsetzung der menschenrechtsbasierten Vorgaben der UN-BRK in Thüringen,
b) eine Auswertung der vorliegenden Datenlage hinsichtlich der Barrierefreiheit der Bestandsgebäude nach § 10 Abs. 2 ThürGIG und Empfehlungen zur Verbesserung der aktuellen Situation,
c) eine Untersuchung der Kostenfolgen des ThürGIG für die Kommunen.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Punkten und den allgemeinen Anforderungen an die Leistungserbringungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
c)
Ort der Leistungserbringung
Thüringen
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistungserbringung erfolgt ab Oktober 2023 und endet am 31. August 2024.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Die Leistungen werden entsprechend dem vom Bietenden anzugebenden Preis vergütet.
Der Bietende hat im Angebot den verlangten Preis in Euro ohne und inkl. Umsatzsteuer anzugeben.
In die Preise sind alle Nebenkosten des Bietenden (z. B. Sachkosten, ggfs. Reisekosten) einzubeziehen.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorgaben des Thüringer Reisekostengesetzes (ThürRKG), die Bestimmungen des Städtekataloges und in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Die Diskussion von Erfahrungen und die Erteilung von Auskünften sind Teile der Projektarbeit und begründen keine zusätzliche Vergütung.
Der Bietende hat im Angebot den verlangten Preis in Euro ohne und inkl. Umsatzsteuer anzugeben.
In die Preise sind alle Nebenkosten des Bietenden (z. B. Sachkosten, ggfs. Reisekosten) einzubeziehen.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vorgaben des Thüringer Reisekostengesetzes (ThürRKG), die Bestimmungen des Städtekataloges und in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Die Diskussion von Erfahrungen und die Erteilung von Auskünften sind Teile der Projektarbeit und begründen keine zusätzliche Vergütung.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Als Auftragnehmer/Auftragnehmerin kommen Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder Fachagenturen mit einschlägiger Erfahrung auf dem Gebiet der Evaluation von Sozialgesetzgebungen oder der Umsetzung der UN-BRK im Verwaltungshandeln von Bund oder Ländern in Frage.
Folgende Anforderungen muss der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin weiterhin erfüllen:
- Kenntnisse und Veröffentlichungen zur juristischen Auslegung der UN-BRK in Bezug auf nationales Recht und Landesrecht auf verschiedensten Rechtsgebieten,
- Erfahrungen in der Evaluation von Gesetzen auf dem Gebiet der Behindertenpolitik,
- Erfahrungen in der empirischen Sozialforschung, insbesondere im Bereich der Forschung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
- Objektivität und Neutralität gegenüber dem Untersuchungsgegenstand und dem Auftraggeber und damit verbundene Unabhängigkeit gegenüber Dritten.
Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Folgende Anforderungen muss der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin weiterhin erfüllen:
- Kenntnisse und Veröffentlichungen zur juristischen Auslegung der UN-BRK in Bezug auf nationales Recht und Landesrecht auf verschiedensten Rechtsgebieten,
- Erfahrungen in der Evaluation von Gesetzen auf dem Gebiet der Behindertenpolitik,
- Erfahrungen in der empirischen Sozialforschung, insbesondere im Bereich der Forschung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
- Objektivität und Neutralität gegenüber dem Untersuchungsgegenstand und dem Auftraggeber und damit verbundene Unabhängigkeit gegenüber Dritten.
Weitergehende Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
12.
Zuschlagskriterien
Nach Feststellung der Eignung des Auftragnehmers und des Angebotes erfolgt der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungsverhältnisses.
Es gelten folgende Zuschlagskriterien:
30 %: Bewertung des Grobkonzeptes (Inhalt),
30 %: Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer,
20 %: Strukturelle Voraussetzungen, einschlägige Erfahrungen und personelle Qualifizierung sowie Ausstattung
20 %: Zeitliche Umsetzung
Die Entscheidung über den Zuschlag wird anhand der übermittelten Unterlagen getroffen.
Es gelten folgende Zuschlagskriterien:
30 %: Bewertung des Grobkonzeptes (Inhalt),
30 %: Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer,
20 %: Strukturelle Voraussetzungen, einschlägige Erfahrungen und personelle Qualifizierung sowie Ausstattung
20 %: Zeitliche Umsetzung
Die Entscheidung über den Zuschlag wird anhand der übermittelten Unterlagen getroffen.
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