Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
IKT Vor-Ort-Service für das BMI
ZIB 21.15 - 0901/22/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung ITK Vor.Ort-Service BMI
12.000.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Berlin, München, Bonn
Um den kontinuierlichen IT-Betrieb in den Liegenschaften der IKT-Serviceverbund
sicherstellen zu können, wird fortlaufend ein umfänglicher IKT Vor-Ort-Service benötigt. Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren für ITK Vor-Ort Serviceleistungen in den Niederlassungen des Bundesministeriums des Innern in Berlin, München und Bonn
12.000.000,00
EUR Euro
01.01.2024
31.12.2025
Verlängerung um jeweils 4 * 1 Jahr nach Ablauf der initialen Laufzeit möglich. Die maximale Laufzeit endet zum 31.12.2029
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
AE.1 - Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
Bitte befüllen Sie die Anlage "Unternehmsdarstellung" der Vergabeunterlagen vollständig.
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AE.2 - Umsatz Geschäftszweig der letzten 3 GJ (2019, 2020, 2021)
Bitte befüllen Sie die Anlage "Unternehmsdarstellung" der Vergabeunterlagen vollständig.
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AE.3 - Personal Geschäftszweig (2019, 2020, 2021)
Bitte befüllen Sie die Anlage "Unternehmsdarstellung" der Vergabeunterlagen vollständig.
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AE.1
Der Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betrug mindestens 2 Mio. Euro pro Geschäftsjahr. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss die Summe aller Beteiligten diesen Mindestumsatz aufweisen.
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AE.2
Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss mindestens 1,2 Mio. Euro pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligter Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen.
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AE.3
Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter des Unternehmens im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss über die letzten 3 Jahre mindestens 25 Mitarbeiter pro Jahr betragen.
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AE.5 - Projektreferenzen
Bitte füllen Sie die Anlage "06_Formular Referenz" vollständig aus. Zeigen Sie dabei bitte mind. drei Referenzprojekte auf, die allesamt ab Januar 2018 oder später von Ihnen geleistet wurden. Bitte beachten Sie, dass im Beauftragungsfall Einzelnachweise angefordert werden können.
AE.5
Mindestens drei Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig beschrieben worden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens 2 Jahre IMAC-Leistungen bei mindestens 1000 Arbeitsplätzen erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn sich die beschriebenen Leistungen mit dem Leistungsspektrum der vorliegenden Leistungsbeschreibung decken:
(1. HW Transport / Grundinstallation / Dokumentation, 2. Aufbau, Umbau und Abbau Clients, 3. Manuelle Softwareinstallation
4. Installation Peripheriegeräte, 5. Fehleranalyse an stationärer HW,
6. Arbeiten an mobiler HW, 7. Umzüge von IT- und Medientechnik und VS IT, 8. Durchführung von Instandsetzungsetzungsaufträge, 9. Entgegennahme von HW- Lieferungen, 10. Telearbeitsplätze administrieren, 11. Kleinteilelager führen,
12. Vorbereitung, Ausgabe und Rücknahme mobile KT,13. Vorbereitung, Ausgabe, Rücknahme von SIM Karten, 14. Fehleranlyse mobile KT, 15. Aufbau, Umbau, Abbau und Aufbereitung station. TK, 16. Fehleranalyse stat. TK, 17. Umzüge und Transport von stat. TK, 18. Unterstützung bei Raumbauten m. Medientechnik, 19. Vorbereitung, Ausgabe und Rücknahme von mobilen VK, 20. Unterstützung VK Technik, 21. Außerbetriebnahme IT, TK und Medientechnik, 22. Unterstützung bei Veranstaltungen, 23. Verwertung Endgeräte, 24. Telearbeitsplätze an entfernten Orten, 25. 1st Level Support, 26. Rufbereitschaften, 30. Projektsteuerung, 31 Durchführung Rollouts)
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Durch die Pandemie haben sich die Rahmenbedingungen im BMI für den IT-Betrieb grundlegend gewandelt. Die Anwender-IT ist inzwischen neben der immer noch in vielen Bereichen eingesetzten stationären Standard-IT (Monitore, Drucker, Multifunktionsdrucker, Scanner usw.), hauptsächlich mobil mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Endgeräten und Systemen ausgelegt. Dies betrifft verschiedene Notebook-Generationen und verschlüsselte und unverschlüsselte Smartphone- bzw. Tablet-Typen, Ecos Boot Sticks usw.. Dies machte u.a. eine Spezialisierung einzelner Vor-Ort-Service-Mitarbeiter auf bestimmte Systeme erforderlich.
Für Funktionsfähigkeit des BMI, insbesondere die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes sowie die Inbetriebnahme des Ausweichdienstsitzes des BMI im Krisenfall ist ein reibungsloser Vor-Ort-Service zwingend erforderlich. Aus diesem Grund ist das Referat ZI6 und der Vor-Ort-Service in die alle 2 Jahre stattfindenden, ressortübergreifenden Übungen der interministeriellen Koordinierungsgruppe eingebunden. Der häufige Wechsel des Dienstleisters würde bei der inzwischen sehr komplexen IT-Landschaft die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und damit die Resilienz des BMI einschränken und gefährden.
Der neue Rahmenvertrag sollte daher bis auf eine Laufzeit von max. 6 Jahre abgeschlossen werden..
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
18.09.2023
10:18
- Deutsch (DE)
29.12.2023
18.09.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Sicherheitsüberprüftes Personal:
Mitarbeiter die mit Vertragsbeginn eingesetzt werden, müssen nach SÜ2 sicherheitsüberprüft sein. (Mindestens 12 Mitrabeiter). Für weitere als die bereits überprüften Mitarbeiter kommt es vor deren Einsatz zur Notwendigkeit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung (SÜ2). Bitte bestätigen Sie in der Vorlage "Erklärung zur Sicherheitsüberprüfung SÜ2" die Bereitschaft, das Personal, einer Sicherheitsüberprüfung (SÜ2) zu unterziehen.
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Eigenerklärung Sanktionen Russland:
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
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Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei IT-Aufträgen:
Das Formular "Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT" enthält Bedingungen zur Auftragsausführung bei IT-Aufträgen, mit denen die Einhaltung dort enthaltener Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gewährleistet wird. Mit der Angebotsabgabe verpflichten Sie sich, die Bedingungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzuhalten.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26.07.2023