Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=530043
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Gemeinschaftsmaßnahme: L 1007 Martinfeld-Ershausen
152-0099/23-B-OV-43
Straßenbauarbeiten (45233120)
Bauauftrag
Grundhafter Straßenbau der L 1007 , Errichtung Verbindungssammler, Verlegung Trinkwasserleitung
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Hinweis zu Abschnitt 1.1) Weitere Auftragsgeber
Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld
Philipp-Reis-Straße 2
37308 Heilbad Heiligenstadt
T +49 3641 4410
info@ew-netz.de
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Gemeinde Schimberg
37308 Schimberg
Kreisstraße 4
T +49 3573 84-0
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TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co.KG
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt
T +49 3641 63 1888
info@thueringer-energienetze.com
II.2)
Beschreibung
Eichsfeld (DEG06, NUTS 3)
Martinfeld-Ershausen
Grundhafter Straßenbau der L 1007 , Errichtung Verbindungssammler, Verlegung Trinkwasserleitung
Preis
20.11.2023
31.10.2025
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
AZ: 152-0099/23-B-OV-43
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Projektnummer oder -referenz: 23991107-01
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Nebenangebote sind zugelassen (s. auch Nr. 4 der EU-Teilnahmebedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
nur für nachfolgend genannte Bereiche
- Bauteile 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10
unter folgenden weiteren Bedingungen:
- Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
- Nebenangebote mit Pauschalierungen für Leistungen im Erdbau sind nicht zugelassen
- Nebenangebote zur Verkürzung der Einzelfristen für Verkehrsbeschränkungen sind zugelassen. Diese müssen folgende Angaben und Unterlagen enthalten:
-- Anzahl der Kalendertage der Verkürzung,
-- Kosten für die Verkürzung gesondert für:
---- Mehr-/Minderkosten für jede Leistungsposition,
---- ggf. gesonderte OZ (Positionen) für durch die Verkürzung erforderlich werdende Leistungen, z. B. zusätzliche Baustelleneinrichtungen, Baustellensicherung, etc.
-- Verbindlicher Bauablaufplan mit allen wichtigen terminlichen Einzelheiten der beschleunigten Baudurchführung,
-- Erläuterungen zur Sicherstellung der angebotenen verkürzten Fristen,
-- Erläuterungen zur Sicherstellung der Qualität,
-- Erläuterungen zum gewählten Bauverfahren, Art und Anzahl der vorgesehenen Baugeräte, Personaleinsatz.
- keine Nebenangebote auf Rohr- und Schachtmaterialien in den BT 4 bis 10
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
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- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
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- Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer, keine Eintragungsverpflichtung)
Nachweis durch
--> Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
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- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
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- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Nachweis durch
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
--> Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
--> Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
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- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Nachweis durch
--> Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
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- Angabe zu bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto)
Nachweis durch
--> Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
- Angabe zu bestimmten Mindestjahresumsatz, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben brutto)
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: 3.000.000,00 €
Der geforderte Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt: 2.000.000,00 €
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
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- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Nachweis durch
--> Bescheinigungen des damaligen Auftraggebers über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Leistungen
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- Angaben zu Arbeitskräften
Nachweis durch
--> Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
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- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftrag-/Nachunternehmer vergeben werden sollen; bei Bedarf namentliche Benennung der Unterauftrag-/Nachunternehmer
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zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise:
- Angaben zur Inanspruchnahme technischer und beruflicher Eignungsleihe
Nachweis durch
--> Namen und Anschrift sowie Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter der hierzu vorgesehenen Unternehmen (Vordruck Verpflichtungserklärung); es gilt § 6d EU VOB/A
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- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)
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- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für FRS-Leistungen
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zum Schutzplanken-Montagefachmann
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- Qualifikation des Unternehmens zur Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen
Nachweis durch
--> Prüfung und Zertifizierung gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
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- Qualifikation der zu benennenden Verantwortlichen für die Ausübung von Fahrbahnmarkierungsleistungen
Nachweis durch
--> Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung zur geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen“ (ZTV M). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
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- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Beweissicherung
Nachweis durch
--> Zulassung zum öffentlich bestellten und bei Gericht zugelassenen Beweissicherers
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- Qualifikation des Unternehmens für die Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen und den zugehörigen Bauwerken
Nachweis durch
--> Zertifikat der RAL-Gütesicherung Kanalbau GZ 961 Beurteilungsgruppen AK2 oder AK3 mit der Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, D oder gleichwertig
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- Qualifikation des Unternehmens DVGW Zulassung 301
Nachweis durch
--> Merkblatt GW 301, Beurteilungsgruppe W3 oder gleichwertiger Nachweis für Leistungen der Trinkwasserversorgung nach deutschem Recht und Hygienestandard
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- Qualifikation des Unternehmens für PE Schweißaufsicht GW 331
Nachweis durch
--> PE Schweißaufsicht Merkblatt GW 331 oder gleichwertiger Nachweis
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Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
- Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
- Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
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Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder
in Textform abzugeben:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- das der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragsgeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
07.09.2023
10:00
- Deutsch (DE)
01.11.2023
07.09.2023
10:00
elektronische Angebotseröffnung
zum Eröffnungstermin keine Bieter oder Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7 verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl. der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt (§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25.08.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.