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Tendering Procedure

Tendering Procedure Details

Kooperationspartn Kooperationspartner für die Ausbildung zum Fachinformatiker/ zur Fachinformatikerin Fachrichtung Systemintegration er für die Ausbildung zum Fachinformatiker/ zur Fachinformatikerin Fachrichtung Systemintegration

Next Steps

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23.07.2023

28.08.2023 12:00

28.08.2023 12:00

04513-9/14(2022)

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

24.07.2023 07:40

My e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Hauptadresse: http://www.bmbf.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Kooperationspartn Kooperationspartner für die Ausbildung zum Fachinformatiker/ zur Fachinformatikerin Fachrichtung Systemintegration er für die Ausbildung zum Fachinformatiker/ zur Fachinformatikerin Fachrichtung Systemintegration

04513-9/14(2022)

II.1.2)
CPV-Code

Berufsausbildung (80530000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) plant ab dem Einstellungsjahr 2024 die Vergabe von Ausbildungsleistungen im Rahmen der Berufsausbildung von Fachinformatikern / Fachinformatikerinnen - Fachrichtung Systemintegration an den Dienstsitzen Bonn und Berlin.

Das BMBF möchte an beiden Dienstsitzen Auszubildende (Absolventen der Sekundarstufe I bzw. der Sekundarstufe II) in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachinformatiker / Fachin-formatikerin, Fachrichtung Systemintegration“, ausbilden. Die Ausbildung erfolgt auf der Basis der “Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin ” vom 28. Februar 2020 Nr. 9 S. 250. Die theoretischen Teile des Berufsbildes sowie vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Themenbereichen “Kommunikation”, “Kooperation” und “Fachenglisch” sol-len von einem Kooperationspartner vermittelt werden. Die praktische Ausbildung wird in den Dienststellen des BMBF durchgeführt. Für besonders leistungsstarke Auszubildende soll die Ausbil-dung ergänzt werden durch die Bereitstellung eines ausbildungsbegleitenden Studiengangs zum Bachelor of Arts oder Bachelor of Science mit dadurch bedingter Verlängerung der Ausbildungszeit auf 3,5 Jahre.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) plant ab dem Einstellungsjahr 2024 die Vergabe von Ausbildungsleistungen im Rahmen der Berufsausbildung von Fachinformatikern / Fachinformatikerinnen - Fachrichtung Systemintegration an den Dienstsitzen Bonn und Berlin.

Das BMBF möchte an beiden Dienstsitzen Auszubildende (Absolventen der Sekundarstufe I bzw. der Sekundarstufe II) in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Fachinformatiker / Fachin-formatikerin, Fachrichtung Systemintegration“, ausbilden. Die Ausbildung erfolgt auf der Basis der “Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin ” vom 28. Februar 2020 Nr. 9 S. 250. Die theoretischen Teile des Berufsbildes sowie vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten in den Themenbereichen “Kommunikation”, “Kooperation” und “Fachenglisch” sol-len von einem Kooperationspartner vermittelt werden. Die praktische Ausbildung wird in den Dienststellen des BMBF durchgeführt. Für besonders leistungsstarke Auszubildende soll die Ausbil-dung ergänzt werden durch die Bereitstellung eines ausbildungsbegleitenden Studiengangs zum Bachelor of Arts oder Bachelor of Science mit dadurch bedingter Verlängerung der Ausbildungszeit auf 3,5 Jahre.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.08.2024

Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um einen weiteren Ausbildungsjahrgang.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529800&criteriaId=31558

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529800&criteriaId=31559

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529800&criteriaId=31560

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

28.08.2023

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.10.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.08.2023

12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die

e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über

die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist

zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den

Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2

Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach

Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber

kommt es nicht an.

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend

gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem

Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem

hingewiesen.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Zentrale Vergabestelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.07.2023


Suitability criterias



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