Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529501
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Entsorgung von Strahlschutt (120116*) sowie Waschwasser (120196*) im Zuge der Korrosionsschutzsanierung an der Eisenbahnhochbrücke Hochdonn
3804W-235.03/1005/2242
Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste (90000000)
Dienstleistungen
Im Zuge der Baumaßnahme Erneuerung des Korrosionsschutz an der Eisenbahnhochbrücke Hochdonn (ein mehr als 100 Jahre altes Stahltragwerk)
werden im 1. Teilbauabschnitt (Widerlager Süd bis Mitte Bauwerk 12) ca. 3.500 t Strahlschutt,
durch das Trockenstrahlverfahren, sowie 140m³ Waschwasser entstehen. Der Strahlschutt sowie das Waschwasser sind belastet mit Blei, Asbest, Pak und anderen ge-
fährlichen Stoffen, die dann zu entsorgen sind.
II.2)
Beschreibung
Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen (90520000)
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
Steinburg (DEF0E, NUTS 3)
Der Strahlschutt fällt an der Eisenbahnhochbrücke Hochdonn, Südseite 5, 25172 Hochdonn an. Die Verbringung des Strahlschuttes an den Deponiestandort wird durch den Auftraggeber organsisiert.
Weitere Angaben, siehe Leistungsbescheibung.
Es sind insgesamt ca. 3.500to Strahlschutt sowie 140m³ Waschwasser zu entsorgen. Der Strahlschutt und das Waschwasser sind durch Blei, Asbest, PAK und andere gefährliche Stoffe belastet. Eine Bestimmung der Deponieklasse konnte nicht durchgeführt werden, da der verdünnte
Eluatwert nur nach den Strahlarbeiten eindeutig bestimmt werden kann. Es ist von einer Zuordnung in DK II und DKIII auszugehen.
Für die Verbringung des Schuttes seitens des AG werden die Transportkosten vom Brückenstandort (Südseite 5, Hochdonn) in die Wertung der Angebote wie folgt einfließen:
Es wird ein Betrag von 0,39€ je km und to für den Strahlschutt, sowie 0,39€ je km und m³ für das Waschwasser als Pauschale für die Entfernung vom Entsorgungsort (Südseite 5, Hochdonn) bis zum Verbringungsort (Deponieort) des Auftragnehmers angesetzt. Siehe auch Pkt. 2.3 der Leistungsbeschreibung.
Preis
01.06.2024
31.12.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Siehe Punkt 2.4 der Leistungsbeschreibung
Der Bieter hat zum Nachweis der Fachkunde/Leistungsfähigkeit folgende Angaben im Angebot
zu bringen:
- Zulassung über die Entsorgung des angegebenen Abfalles
- Art der Verwertung/Deponierung
- Standort des Bieters/Unternehmen und Standort der Deponie
- Aufnahmekapazität
- Fremdüberwachung/Labor
- Zertifizierung, Nachweise, fachliche Eignung-Präqualifikation
- Öffnungszeiten Büro und Deponie
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Siehe Punkt 2.4 der Leistungsbeschreibung. Die geforderten Nachweise und Leistungen sind als Mindeststandard zur möglichen Leistungserfüllung zu verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
28.08.2023
10:00
- Deutsch (DE)
16.10.2023
28.08.2023
11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Vergabenachprüfungsanträge gegen die Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, sind nach §160 (3), Nr. 4 GWB nur
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung beim Bieter/Bewerber zulässig.
Nach GWB §160 Abs.3 Nr. 1-3:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbun
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20.07.2023