Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529447
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wirtschaft und Klimaschutz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Evaluation des Förderprogramms „Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte in Gebäuden“ (KfW 433, Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle) im Förderzeitraum 2021 bis 2022
IC4 23305/007#022
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Siehe Ziffer II 1.4
Qualitätskriterium Name: Angebotspräsentation / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium Name: realistischer Zeit- und Maßnahmenplan / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium Name: Problem- und Aufgabenverständnis / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium Name: Plausibilität, Konsistenz und Schlüssigkeit des Evaluationskonzeptes / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium Name: Methodisches Vorgehen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium Name: Kompetenzen und Referenzen der/des AN und des Projektteams / Gewichtung: 10
Preis Gewichtung: 30
Laufzeit in Monaten: 15
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- fachliche Qualifikation des für das Forschungsvorhaben vorgesehenen Personals, insbesondere Kenntnisse der Methodik von statistischen Auswertungen,
- spezielle und allgemeine Erfahrung mit der konkreten Planung und Durchführung vergleichbarer Forschungsvorhaben,
- Erfahrungen in der Förderlandschaft zum energieeffizienten Bauen und Sanieren,
- Kenntnisse auf dem Gebiet Brennstoffzellenheizung/Markteinführung innovativer Technolo-gien.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
06.09.2023
10:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
06.09.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 06.09.2023 bis 09:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „support@bescha.bund.de“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 24.08.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24.07.2023