Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesnetzagentur - Zentrale Beschaffungsstelle
Straße, Hausnummer:Canisisusstraße 21
Postleitzahl (PLZ):55122
Ort:Mainz
Telefon:+49 6131180
Telefax:+49 6131185600
E-Mail: ausschreibung@bnetza.de
Internet-Adresse: http://www.bnetza.de/beschaffung
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
Z25a-2023-0004
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
18.08.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.09.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529307
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529307
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Studie zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in Deutschland hinsichtlich einer Bestandsaufnahme der relevanten Akteure
Am 16.11.2022 ist die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste - der Digital Services Act (DSA) - in Kraft getreten. Der DSA ist eine wesentliche Säule der Digitalstrategie der EU-Kommission und gilt in den Mitgliedstaaten ab dem 17. Februar 2024. Die nationale Umsetzung wird im Digitale Dienste Gesetz geregelt, welches sich derzeit im nationalen Abstimmungsprozess befindet. Nach aktuellem Kenntnissstand soll die BNetzA die Aufgabe des sog. nationalen Koordinators für Digitale Dienste (DSC) übernehmen und würde damit für die Durchsetzung der neuen Regeln maßgeblich mitverantwortlich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Durchsetzung des DSA eine kontinuierliche Überwachung einer Vielzahl relevanter Adressaten sowie die Bearbeitung zahlreicher Individualbeschwerden mit sich bringen wird. Daher ist es für die Tätigkeit des Koordinators für digitale Dienste von entscheidender Bedeutung, bereits frühzeitig einen umfassenden Überblick hinsichtlich der relevanten Akteure und der angebotenen Geschäftsmodelle zu besitzen.
Die Studie soll der BNetzA die entsprechenden Erkenntnisse liefern, die maßgeblich zu einer effektiven und effizienten Regulierung beitragen werden. Darüber hinaus sollen die Forschungsergebnisse auch für den internationalen Erfahrungsaustasuch mit andrene zuständigen Behörden genutzt werden.
Am 16.11.2022 ist die Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste - der Digital Services Act (DSA) - in Kraft getreten. Der DSA ist eine wesentliche Säule der Digitalstrategie der EU-Kommission und gilt in den Mitgliedstaaten ab dem 17. Februar 2024. Die nationale Umsetzung wird im Digitale Dienste Gesetz geregelt, welches sich derzeit im nationalen Abstimmungsprozess befindet. Nach aktuellem Kenntnissstand soll die BNetzA die Aufgabe des sog. nationalen Koordinators für Digitale Dienste (DSC) übernehmen und würde damit für die Durchsetzung der neuen Regeln maßgeblich mitverantwortlich. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Durchsetzung des DSA eine kontinuierliche Überwachung einer Vielzahl relevanter Adressaten sowie die Bearbeitung zahlreicher Individualbeschwerden mit sich bringen wird. Daher ist es für die Tätigkeit des Koordinators für digitale Dienste von entscheidender Bedeutung, bereits frühzeitig einen umfassenden Überblick hinsichtlich der relevanten Akteure und der angebotenen Geschäftsmodelle zu besitzen.
Die Studie soll der BNetzA die entsprechenden Erkenntnisse liefern, die maßgeblich zu einer effektiven und effizienten Regulierung beitragen werden. Darüber hinaus sollen die Forschungsergebnisse auch für den internationalen Erfahrungsaustasuch mit andrene zuständigen Behörden genutzt werden.
b)
CPV-Codes
Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken (79300000)
c)
Ort der Leistungserbringung
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
keine Losaufteilung
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Beginn: ..
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Fertigstellung der finalen Studie spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung. , , Geplanter Auftragsbeginn Ende August bzw. Anfang September.
Ende: ..
Bemerkung zur Ausführungsfrist: Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung und Fertigstellung der finalen Studie spätestens drei Monate nach Zuschlagserteilung. , , Geplanter Auftragsbeginn Ende August bzw. Anfang September.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand über die Nutzung der e-Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Nähere Informationen finden Sie dazu in den
- Besondere Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Information zur Rechnungstellung
Nähere Informationen finden Sie dazu in den
- Besondere Vertragsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Information zur Rechnungstellung
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Anschreiben (optional) Fachliches Konzept Bewertungsmatrix Eignungskriterien Eigenerklärung Bezug zu Russland Eigenerklärung Eigentumsverhältnisse Marktübliche Haftpflichtversicherung Übersicht fachliches Team ggf. eigene Anlagen
12.
Zuschlagskriterien
siehe Vergabeunterlagen
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch haftend
188b4b03-1b44-4149-b97d-73037694cfba