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Ausschreibungsdetails

Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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23.07.2023

21.08.2023 09:00

21.08.2023 09:00

LEADER 4-2023

Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt

23.07.2023 08:15

2023/S 142-452800

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V.
Postanschrift: Friedrich-Rückert-Str. 14-18
Postleitzahl: 98646
Ort: Hildburghausen
NUTS: Hildburghausen (DEG0E, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Umsetzung des LEADER-Programms der EU

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode

LEADER 4-2023

II.1.2)
CPV-Code

Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten.

Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die

Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates

Thüringen.

In Thüringen gibt es insgesamt 15 LEADER-Regionen, die den gesamten

ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine Regionale Aktionsgruppe

(RAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und

Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der

Fördermittel entscheiden.

Die Vergabestelle der Arbeitsgruppe IV (Arbeits- und Wirtschaftsförderung) des

Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt in einem vierten

Vergabeverfahren im Auftrag des TMIL die Durchführung der Vergabe des

Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. auf der

Grundlage des Gesetzes

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und

dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Allgemeine Managementberatung (79411000)

Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Hildburghausen (DEG0E, NUTS 3)

Sonneberg (DEG0H, NUTS 3)

Die Gebietskulisse umfasst dabei den Landkreis Hildburghausen sowie den

Landkreis Sonneberg.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die hier abgeforderte Leistung beinhaltet die Durchführung des LEADERRegionalmanagements

einschließlich der Betreibung und Leitung der regionalen

Geschäftsstelle für die lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Hildburghausen-

Sonneberg. Das LEADER-Regionalmanagement soll die RAG im

Leistungszeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie

(RES) unterstützen sowie Projektträger bei der Qualifizierung ihrer Projektideen

und Fördermittelanträge unterstützen und die Betreibung sowie Leitung der

Geschäftsstelle der RAG übernehmen.

Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale

Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung,

Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das LEADER-Regionalmanagement

ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen

Projekten und damit für die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit

verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen des

LEADER-Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation,

Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und

Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden.

Das LEADER-Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen

Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern.

Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese

auf der Grundlage der RES aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für

die Region. Das LEADER-Regionalmanagement organisiert den

Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das LEADERRegionalmanagement

führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring

und Evaluierungen durch.

Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADERRegionen

in Thüringen und bundesweit und fungiert als Schnittstelle zwischen

Projektträgern, RAG und der öffentlichen Verwaltung (Kommunen,

Bewilligungsbehörden, Ministerien).

Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region

Hildburghausen-Sonneberg kann auf der Website der RAG eingesehen und

heruntergeladen werden (www.rag-hildburghausen-sonneberg.de).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Darstellung der Herangehensweise und Umsetzung der Aufgabe entsprechend der Leistungsbeschreibung und den dort benannten Mindestanforderungen (= Leistungskonzept) / Gewichtung: 25

Qualitätskriterium Name: Angabe zur Größe und fachlichen Zusammensetzung des Bearbeitungsteams unter Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (=personelle Zusammensetzung nebst fachlicher Kompetenzen der einzusetzenden Mitarbeiter) bestehend aus a) Angabe zur Größe und fachlichen Zusammensetzung des Bearbeitungsteams unter Angabe der beruflichen Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (= personelle Zusammensetzung nebst fachlicher Kompetenzen der einzusetzenden Mitarbeiter) und b) Darlegung der Erfahrungen der einzusetzenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (= Mitarbeiter und/oder Team-Referenzen) / Gewichtung: 35

Preis Gewichtung: 40

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.09.2023

31.12.2027

Verlängerungsoption für 2 Jahre.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Frühestens ab 01.09.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 2 Jahre.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die

Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates

Thüringen.

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens ab 01.09.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Mit dem Angebot ist vom Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft,

Nachunternehmer und Drittunternehmen einer Eignungsleihe zu erklären, ob

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den

vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem

Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB,

eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine

Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen.

Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1

Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten,

öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder

Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am

Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.

Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind vom Bieter bzw. der

Bietergemeinschaft einzureichen. Sofern Nachweise verlangt werden, sind die

Nachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied beizubringen.

Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 können alternativ durch den

Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der

Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese

die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Erklärungen und Nachweise nach III.

1.1 bis III.1.3 sind im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen Format

einzureichen.Im Angebot muss erklärt werden, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen

und die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister erfüllt sind oder keine

Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, aber auf

andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgeweisen werden kann. Auf

Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende

Unterlagen nachzureichen:

- der Handelsregisterauszug (sofern einschlägig),

- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung bei der Industrie- und

Handelskammer (sofern einschlägig),

- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt

ist, aller Inhaber) sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das

Unternehmen,

- bzw. diese ersetzende Bescheinigung(en)/Nachweis(e) des Herkunfts- oder

Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters (sofern einschlägig).

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Dem Angebot ist der Nachweis zum Vorliegen einer Berufs- oder

Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens

1,0 Mio EUR sowie für Sachschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio EUR im pdf-

Format oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format beigefügt

(alternativ genügt die Bestätigung eines Versicherers (nicht

Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im

Auftragsfall).

- Der Jahresumsatz der Jahre 2020, 2021, 2022 in Höhe von mindestens 250.000

EUR Umsatz/a im Schnitt der letzten 3 Jahre muss im Angebot angegeben

werden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist

folgende Unterlagen nachzureichen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines

Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft (falls zutreffend),

- der jüngst bestätigte Jahresabschlussbericht.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Bieter müssen über mindestens 3 Mitarbeiter mit geeigneter Qualifikation zzgl.

ein technischer Mitarbeitender verfügen. Die Erflülung dieser Voraussetzung ist

darzustellen.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.08.2023

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

21.09.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.08.2023

09:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen,

das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags

nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt

unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und

2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb

von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die

Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er

die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit

nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf

einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

21.07.2023



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