Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=529255
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Umsetzung des LEADER-Programms der EU
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode
LEADER 4-2023
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
Dienstleistungen
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
In Thüringen gibt es insgesamt 15 LEADER-Regionen, die den gesamten
ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine Regionale Aktionsgruppe
(RAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und
Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der
Fördermittel entscheiden.
Die Vergabestelle der Arbeitsgruppe IV (Arbeits- und Wirtschaftsförderung) des
Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt in einem vierten
Vergabeverfahren im Auftrag des TMIL die Durchführung der Vergabe des
Regionalmanagements für die RAG LEADER Hildburghausen-Sonneberg e.V. auf der
Grundlage des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und
dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).
II.2)
Beschreibung
Allgemeine Managementberatung (79411000)
Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten (79421000)
Hildburghausen (DEG0E, NUTS 3)
Sonneberg (DEG0H, NUTS 3)
Die Gebietskulisse umfasst dabei den Landkreis Hildburghausen sowie den
Landkreis Sonneberg.
Die hier abgeforderte Leistung beinhaltet die Durchführung des LEADERRegionalmanagements
einschließlich der Betreibung und Leitung der regionalen
Geschäftsstelle für die lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region Hildburghausen-
Sonneberg. Das LEADER-Regionalmanagement soll die RAG im
Leistungszeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie
(RES) unterstützen sowie Projektträger bei der Qualifizierung ihrer Projektideen
und Fördermittelanträge unterstützen und die Betreibung sowie Leitung der
Geschäftsstelle der RAG übernehmen.
Mit dem abgeforderten LEADER-Regionalmanagement soll mithin die Regionale
Entwicklungsstrategie (RES) professionell umgesetzt werden. Die Aktivierung,
Bündelung und Vernetzung lokaler Entwicklungskräfte durch das LEADER-Regionalmanagement
ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen
Projekten und damit für die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit
verschiedener Akteure und die Durchführung von Projekten soll im Rahmen des
LEADER-Regionalmanagements durch professionelle Prozessorganisation,
Moderation, Fachberatung und Innovation, Dokumentation, Monitoring und
Evaluation, Verwaltung sowie Qualifizierung zielgerichtet entwickelt werden.
Das LEADER-Regionalmanagement erfüllt eine Scharnierfunktion zwischen
Bürgergesellschaft, Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern.
Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region und unterstützt diese
auf der Grundlage der RES aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Projekte für
die Region. Das LEADER-Regionalmanagement organisiert den
Erfahrungsaustausch und die Projektarbeit mit anderen Regionen. Das LEADERRegionalmanagement
führt entsprechend den Vorgaben aus der RES Monitoring
und Evaluierungen durch.
Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADERRegionen
in Thüringen und bundesweit und fungiert als Schnittstelle zwischen
Projektträgern, RAG und der öffentlichen Verwaltung (Kommunen,
Bewilligungsbehörden, Ministerien).
Die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) 2023-2027 für die LEADER-Region
Hildburghausen-Sonneberg kann auf der Website der RAG eingesehen und
heruntergeladen werden (www.rag-hildburghausen-sonneberg.de).
Qualitätskriterium Name: Darstellung der Herangehensweise und Umsetzung der Aufgabe entsprechend der Leistungsbeschreibung und den dort benannten Mindestanforderungen (= Leistungskonzept) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium Name: Angabe zur Größe und fachlichen Zusammensetzung des Bearbeitungsteams unter Angabe der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (=personelle Zusammensetzung nebst fachlicher Kompetenzen der einzusetzenden Mitarbeiter) bestehend aus a) Angabe zur Größe und fachlichen Zusammensetzung des Bearbeitungsteams unter Angabe der beruflichen Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter (= personelle Zusammensetzung nebst fachlicher Kompetenzen der einzusetzenden Mitarbeiter) und b) Darlegung der Erfahrungen der einzusetzenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung vergleichbarer Leistungen (= Mitarbeiter und/oder Team-Referenzen) / Gewichtung: 35
Preis Gewichtung: 40
01.09.2023
31.12.2027
Verlängerungsoption für 2 Jahre.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Frühestens ab 01.09.2023 bis 31.12.2027 mit Verlängerungsoption für 2 Jahre.
ja
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates
Thüringen.
Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens ab 01.09.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Mit dem Angebot ist vom Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
Nachunternehmer und Drittunternehmen einer Eignungsleihe zu erklären, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den
vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem
Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB,
eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine
Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen.
Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1
Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten,
öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder
Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am
Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.
Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind vom Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft einzureichen. Sofern Nachweise verlangt werden, sind die
Nachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied beizubringen.
Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 können alternativ durch den
Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese
die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Erklärungen und Nachweise nach III.
1.1 bis III.1.3 sind im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen Format
einzureichen.Im Angebot muss erklärt werden, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen
und die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister erfüllt sind oder keine
Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister besteht, aber auf
andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgeweisen werden kann. Auf
Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende
Unterlagen nachzureichen:
- der Handelsregisterauszug (sofern einschlägig),
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung bei der Industrie- und
Handelskammer (sofern einschlägig),
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt
ist, aller Inhaber) sowie der Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen,
- bzw. diese ersetzende Bescheinigung(en)/Nachweis(e) des Herkunfts- oder
Niederlassungslandes des Bewerbers/Bieters (sofern einschlägig).
- Dem Angebot ist der Nachweis zum Vorliegen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens
1,0 Mio EUR sowie für Sachschäden in Höhe von mindestens 1,0 Mio EUR im pdf-
Format oder in einem allgemein elektronisch lesbaren Format beigefügt
(alternativ genügt die Bestätigung eines Versicherers (nicht
Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im
Auftragsfall).
- Der Jahresumsatz der Jahre 2020, 2021, 2022 in Höhe von mindestens 250.000
EUR Umsatz/a im Schnitt der letzten 3 Jahre muss im Angebot angegeben
werden. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist
folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft (falls zutreffend),
- der jüngst bestätigte Jahresabschlussbericht.
- Bieter müssen über mindestens 3 Mitarbeiter mit geeigneter Qualifikation zzgl.
ein technischer Mitarbeitender verfügen. Die Erflülung dieser Voraussetzung ist
darzustellen.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
21.08.2023
09:00
- Deutsch (DE)
21.09.2023
21.08.2023
09:05
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen,
das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und
2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit
nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf
einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21.07.2023