Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=528986
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbansgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
EU-LV 058/23
Beratungsdienste von Ingenieurbüros (71318000)
Dienstleistungen
Ausschreibung von Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
33.614,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Beratungsdienste von Ingenieurbüros (71318000)
Harz (DEE09, NUTS 3)
Landkreis Harz
Beratungsleistungen zur Planung der Busverbindung von Hedersleben (Verbandsgemeinde Vorharz) nach Schadeleben/Seeland (Salzlandkreis) sowie der Optimierung der Stadtlinie 206 in der Welterbestadt Quedlinburg
Preis
33.614,00
EUR Euro
20.11.2023
31.01.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Nachweis Zulassung als Planungsbüro
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- mindestens zwei auftragsähnliche Referenzbescheinigungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
18.08.2023
10:00
21.08.2023
- Deutsch (DE)
17.11.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18.07.2023