Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
an die oben genannten Kontaktstellen.
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Seetransport von Kraftstoff bis 250 cbm
Q/E3FC/R8806R8806
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
Dienstleistungen
Seetransporte von Kraftstoffen für die Deutsche Marine sowie im Rahmen von Host Nation
Support für Schiffe und Boote ausländischer Seestreitkräfte im Bereich der Nord- und Ostseeküste
sowie dem Nord-Ostsee-Kanal.
Laufzeit: 1Jahr + 3 x 1 Jahr optionale Verlängerung
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Los 1a
Seefrachtverkehr (60640000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Seetransporte von Kraftstoffen für die Deutsche Marine sowie im Rahmen von Host Nation Support für Schiffe und Boote ausländischer Seestreitkräfte im Bereich der Nord- und Ost-seeküste sowie dem Nord-Ostsee-Kanal.
Laufzeit: 1Jahr + 3 x 1 Jahr optionale Verlängerung
Preis
01.10.2023
30.09.2024
Laufzeit: 1Jahr + 3 x 1 Jahr optionale Verlängerung
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Verlängerungsoptionen
nein
Los 2
Los b
Seefrachtverkehr (60640000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Seetransporte von Kraftstoffen für die Deutsche Marine sowie im Rahmen von Host Nation Support für Schiffe und Boote ausländischer Seestreitkräfte im Bereich der Nord- und Ost-seeküste sowie dem Nord-Ostsee-Kanal.
Laufzeit: 1Jahr + 3 x 1 Jahr optionale Verlängerung
Preis
01.10.2023
30.09.2024
Laufzeit: 1Jahr + 3 x 1 Jahr optionale Verlängerung
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Verlängerungsoption
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
siehe Anlage 13 Eignungsanforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 2
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
17.08.2023
13:00
- Deutsch (DE)
08.10.2023
17.08.2023
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14.07.2023