Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen an der automatischen Flugwetterstation Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

15.07.2023

21.08.2023 09:00

21.08.2023 09:00

OV-52342/23-CHR

Deutscher Wetterdienst

15.07.2023 08:45

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst, vertreten durch den Vorstand Personal und Betriebswirtschaft
Postanschrift: Bernhard-Nocht-Straße 76
Postleitzahl: 20359
Ort: Hamburg
NUTS: Hamburg (DE600, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 69-80626554
E-Mail: pb24.ha@dwd.de
Hauptadresse: https://www.dwd.de

I.2)
Gemeinsame Beschaffung

Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.


I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Meteorologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen an der automatischen Flugwetterstation Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes

OV-52342/23-CHR

II.1.2)
CPV-Code

Technische Unterstützung (71356300)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen an der automatischen Flugwetterstation Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Technische Unterstützung (71356300)

II.2.3)
Erfüllungsort

Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712, NUTS 3)

Am Gebäude 846 am Flughafen Frankfurt am Main (im Sicherheitsbereich)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen an der automatischen Flugwetterstation Frankfurt des Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibung.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.06.2024

30.09.2025

Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 30.09.2025. Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.09.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.09.2027 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 12 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=528210&criteriaId=31168

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe III.1.1)

siehe III.1.1)

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe III.1.1)

siehe III.1.1)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

21.08.2023

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.10.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

21.08.2023

09:15

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die

Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber

eingehalten werden.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160

Absatz 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen

erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).

Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht

abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach

Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle

für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,

werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen

keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt

wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen

Bieter ergangen ist.

Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch

den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der

Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10

Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch

den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter

und Bewerber kommt es nicht an.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für

Nachprüfungsverfahren zu richten:

Bundeskartellamt

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Straße 76

53123 Bonn

Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578

Fax:+49 (0)228 / 94 99-163


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

13.07.2023



2bb7c511-0ecd-410e-9cdb-6fe93678eb16