Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
Straße, Hausnummer:Wasserstr.215
Postleitzahl (PLZ):44799
Ort:Bochum
E-Mail: vergabestelle@kbs.de
Internet-Adresse: www.kbs.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
2.183.889
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
15.08.2023 - 11:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
16.10.2023
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=528038
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=528038
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
15.08.2023 - 11:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die bundesweite Versorgung der Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) mit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (BAP-Brille).
Eine Auflistung der Standorte ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Der/die Vertragspartner/-in muss eine Niederlassung an den Standorten der KBS (Umkreis 50 km) haben.
Eine Auflistung der Standorte ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Der/die Vertragspartner/-in muss eine Niederlassung an den Standorten der KBS (Umkreis 50 km) haben.
b)
CPV-Codes
Brillen (33734000-4)
c)
Ort der Leistungserbringung
Die Versorgung der Beschäftigten mit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille erfolgt grundsätzlich an allen Dienststellen der KBS im Bundesgebiet.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Der Vertrag tritt voraussichtlich zum 01.09.2023 in Kraft und endet zum 31.08.2024, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Der Auftraggeber hat die Option, diesen Vertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens drei Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um drei weitere Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet dann spätestens zum 31.08.2027, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Seitens des Auftraggebers kann der Vertrag im Zeitraum vom 01.09.2024 bis zum 31.08.2027 jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden.
Die Obergrenze des Vertrages beläuft sich hierbei auf 130.000,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird die Obergrenze vor dem zeitlich vereinbarten Vertragsende ausgeschöpft, endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung.
Der Vertrag überträgt dem zukünftigen Auftragnehmer jedoch kein ausschließliches Recht zur Erbringung der Leistungen. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht.
Die Obergrenze des Vertrages beläuft sich hierbei auf 130.000,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird die Obergrenze vor dem zeitlich vereinbarten Vertragsende ausgeschöpft, endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung.
Der Vertrag überträgt dem zukünftigen Auftragnehmer jedoch kein ausschließliches Recht zur Erbringung der Leistungen. Eine Abrufverpflichtung besteht nicht.
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
-die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 1)
-die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 7)
-die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (Anlage 7)
12.
Zuschlagskriterien
Für die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes ist ausschließlich der Preis - entsprechend der nachfolgenden Gewichtung - maßgebend
Monofokalgläser 15 % (inkl. des zuzahlungsfreien Brillengestells)
Mehrstärkengläser 75 % (inkl. des zuzahlungsfreien Brillengestells)
Monofokalgläser für hochbrechende Gläser 5 % (inkl. des zuzahlungsfreien Brillengestells)
Mehrstärkengläser für hochbrechende Gläser 5 % (inkl. des zuzahlungsfreien Brillengestells)
Monofokalgläser 15 % (inkl. des zuzahlungsfreien Brillengestells)
Mehrstärkengläser 75 % (inkl. des zuzahlungsfreien Brillengestells)
Monofokalgläser für hochbrechende Gläser 5 % (inkl. des zuzahlungsfreien Brillengestells)
Mehrstärkengläser für hochbrechende Gläser 5 % (inkl. des zuzahlungsfreien Brillengestells)
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