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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Arbeitsmedizin

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12.07.2023 (letzte Änderung am 25.09.2023)

16.08.2023 12:00

16.08.2023 12:00

24.27-2912-213-2023

Thüringen: Thüringer Polizei - Landespolizeidirektion - ZB/DL

25.09.2023 14:33

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name:Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 -Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Straße, Hausnummer:Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ):99099
Ort:Erfurt
Telefon:+49 361 574317402
Telefax:+49 361 574317499
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

24.27-2912-213-2023

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

16.08.2023 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

30.10.2023

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527890

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

16.08.2023 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

In den Behörden und Einrichtungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales ist gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ein den Grundsätzen dieses Gesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Dieser arbeitsmedizinische Arbeitsschutz wird in Thüringen durch die Umsetzung der „Gemeinsamen Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Thüringer Finanzministeriums und des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über die Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in den Behörden und Einrichtungen des Landes Thüringen (ThürRL-Arbeitssicherheit)" sowie der Regelungen der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) der Unfallkasse Thüringen sichergestellt. Zusätzlich sind die ärztlichen Aufgaben nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) in der jeweils geltenden Fassung abzusichern.
Die Absicherung der arbeitsmedizinischen Betreuung soll durch eine abzuschließende Rahmenvereinbarung mit freiberuflich tätigen Betriebsärzten oder betriebsärztlichen Diensten erfolgen.

b)
CPV-Codes

Betriebliche Gesundheitsfürsorge (85147000-1)

c)
Ort der Leistungserbringung

Die arbeitsmedizinische Betreuung hat grundsätzlich im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales sowie in den Dienststellen der Behörden und Einrichtungen des nachgeordneten Bereichs des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (ohne nachgeordneten Polizeibereich) während der betriebsüblichen oder dienstplanmäßigen Arbeitszeit zu erfolgen.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 geschlossen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag für einen Zeitraum von dreimal 12 Monaten zu verlängern. Hierzu genügt die Benachrichtigung des Auftraggebers an den Auftragnehmer in schriftlicher Form bis zu einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

1. Eigenerklärung (Vordruck) Anerkennung AGB
2. Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
3. Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung (Vordruck) über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
5. Erklärung (Vordruck) zur bedarfsabhängigen Bereitschaft der Überprüfung der eingesetzten Personen nach dem ThürSÜG einschließlich Einverständniserklärung zur bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem ThürSÜG
6. Verpflichtungen (Vordruck) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
7. Verpflichtungen (Vordruck) nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG
8. Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz/Wohnort hat
9. Angaben zu den betriebsärztlichen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung voraussichtlich eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bieters angehören oder nicht
10. Nachweise über die Berechtigung des vorgesehenen betriebsärztlichen Fachpersonals, den Arztberuf auszuüben, und Angaben über deren arbeitsmedizinische Fachkunde zur Erfüllung der im Teil A., Nr. 3., genannten Aufgaben - die erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde kann bei Ärzten als gegeben angenommen werden, die nachweisen, dass sie berechtigt sind, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen.
11. Nachweise über die Fähigkeit des vorgesehenen betriebsärztlichen Fachpersonals, sich in deutscher Sprache in Wort und Schrift verständigen zu können (mindestens Niveaustufe B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
12. Nachweis über die Mitgliedschaft bei einem Unfallversicherungsträger
13. Beschreibung der geplanten Absicherung der betriebsärztlichen Betreuung nach Teil A., Nr. 3. (zum Beispiel vorhandene oder geplante Betreuungszentren, zeitliche/räumliche Erreichbarkeit/Verfügbarkeit des vorgesehenen betriebsärztlichen Personals) - dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass eine hinreichende Anzahl von Betriebsärzten für die Betreuung der unterschiedlichen Dienststellen, die thüringenweit verteilt sind, zur Verfügung steht und eine Vertretung jederzeit abgesichert werden kann
14. Beschreibung der Ausstattung allgemein (Einrichtungen, Geräte, Räume, Hilfspersonal etc.)
15. Beschreibung der Ausstattung mit medizinischen Geräten und technischen Hilfsmitteln
16. Angaben zur Verfügbarkeit einer modernen Leistungsberichterstattung und Probandendatenbank
17. Beschreibung der Sicherstellung der erforderlichen Laborleistungen

12.
Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ist das wirtschaftlichste Angebot. Zuschlagskriterium ist vorliegend der Preis. Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.

14.
Sonstige Angaben

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichtlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m Art. 4 lit. b) der Richtlinie 2014/24
i. V. m. Anhang XIV, CPV-Code: 85147000-1, übersteigt aber die in §
19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen
(150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und
Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine
Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens
durch die Nachprüfungsbehörde beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit,
vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen,
dass für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde Kosten (Gebühren und Auslagen) zur
Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der
jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere
Informationen wird auf das Hinweisblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.


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12.07.2023


12.07.2023




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