Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527850
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Entwicklung eines Fortbildungscurriculums Qualifizierung von Beschäftigten im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung
BMFSFJ_2023_033
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
Dienstleistungen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Entwicklung eines Fortbildungscurriculums Qualifizierung von Beschäftigten im Ganztag ohne pädagogische Ausbildung zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE300, NUTS 3)
Berlin, Bonn, deutschlandweit
Wenn pädagogisch Tätige in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten prekär beschäftigt und nicht einschlägig qualifiziert sind, kann das zu Qualitätsdefiziten in der pädagogischen Arbeit und zur Armutsgefährdungen der Beschäftigten führen. Die Qualifizierung auf Grundlage des zu entwickelnden Curriculums soll dem entgegenwirken. Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung soll ein bundesweiter Impuls geleistet werden, die Personalgewinnung und -bindung weiter zu entwickeln.
Es soll daher ein Curriculum für die Qualifizierung von nicht-pädagogisch qualifizierten Personal im Ganztag im Auftrag des BMFSFJ entwickelt werden, das entsprechende Mindestanforderungen enthält. Dabei sind Anschlussfähigkeiten an die Praxis sowie zu einschlägigen pädagogischen Ausbildungen zu gewährleisten.
Die/der Auftragnehmer/in soll ein Curriculum für die pädagogische außerunterrichtliche Arbeit in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter entwickeln, das
- aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sowie an der Praxis orientierte Bedarfe berücksichtigt,
- Aufgabenschwerpunkte und entsprechende (Mindest-) Anforderungen für die Tätigkeit in außerunterrichtlichen, ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Grundschulkinder enthält,
- einen Mindestumfang von mehr 300 Stunden umfasst und von nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt werden kann,
- berufsbegleitend absolviert werden kann,
- grundsätzlich anschlussfähig an weitere Qualifizierungen (z. B. zum/zur Sozialassistenten/Sozialassistentin, staatlich geprüfter Erzieher/geprüfte Erzieherin) ist,
- modular aufgebaut ist,
- kompetenzorientiert angelegt ist,
- angepasst/anpassbar an verschiedene Rahmenbedingungen in den Bundesländern ist,
- förderfähig durch die Bundesagentur für Arbeit ist.
Der/die Auftragnehmer/in soll hierzu
- systematisch die im Bundesgebiet vorhandenen Fortbildungsangebote zur Qualifizierung (pädagogisch tätigen) Personals in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten darstellen und dabei insbesondere folgende Leitfragen beantworten:
- Welche Fort- und Weiterbildungsangebote zur Qualifizierung nicht pädagogisch qualifizierter Beschäftigter gibt es im Bundesgebiet?
- Wer sind die Anbieter/innen?
- Wer ist die jeweilige Zielgruppe? Wie stark werden diese Angebote nachgefragt und wen erreichen sie?
- Wie hoch sind die Kosten der Qualifikation und wer trägt diese?
- Was sind die zentralen Inhalte der Angebote und welchen Stundenumfang umfassen diese?
- Sind die Fort- und Weiterbildungsangebote anschlussfähig an bestehende Ausbildungen?
- Welche Ziele / Wirkungen werden mit den Angeboten intendiert?
Die Darstellung soll differenziert nach Bundesländern und differenziert nach Struktur der Fortbildung (tätigkeitsbegleitend, schulisch, Fernstudium, Vollzeit/Teilzeit) erfolgen.
- die Erkenntnisse mit Experten und Expertinnen aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Kinder und Jugend validieren.
- darauf aufbauend ein Curriculum erstellen, das mindestens folgende Aspekte umfasst:
- struktureller Aufbau und Umfang,
- Themenspektrum,
- methodisch-didaktische Gestaltung.
- das Curriculum als barrierefreies pdf-Dokument im Corporate Design des BMFSFJ verfassen.
- eine Disseminationsstrategie (Zielgruppen, mögliche Anbieter der Qualifizierung, Reichweite etc.) vorschlagen.
- ein Konzept zur Schulung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen vorlegen
- über den Prozess und die daraus gewonnen Erkenntnisse einen Bericht mit ca. 60 Seiten im Corporate Design des BMFSFJ als barrierefreies pdf-Dokument erstellen.
- das Curriculum und den Prozess auf bis zu zwei Fachveranstaltungen des BMFSFJ und/oder im Auftrag des BMFSFJ vorstellen.
Optional:
Entwicklung von „e-learning“ und „blended learning“ Modulen.
01.11.2023
01.06.2025
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Optionale Leistung:
Entwicklung von „e-learning“ und „blended learning“ Modulen.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Nachweis von Erfahrungen mit der Recherche und deren Einordnung von Fachinformationen im Bereich Kinder- und Jugendpolitik oder Bildungspolitik
h) Nachweis von Erfahrungen der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen
i) Nachweis von Erfahrungen, komplexe Sachverhalte verständlich, adressatenorientiert und anschaulich zu kommunizieren
j) Nachweis von Erfahrungen in der Konzeptionierung von Bildungs- und Qualifizierungsangeboten
k) Nachweis von Erfahrungen in der Gestaltung von partizipativen Prozessen mit Experten und Expertinnen unterschiedlicher Sektoren
Der Auftraggeber legt Wert auf eine qualitative hohe Erfüllung der Aufgabe. Die Bewertung der Eignung der Bieter/Bieterinnen erfolgt anhand der in der Anlage „Bewertungsraster Eignung“ genannten Kriterien. Für die Einreichung der geforderten Unterlagen verwenden Sie bitte die Anlage „Vordruck Eignungsnachweise“.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.09.2023
10:00
- Deutsch (DE)
12.09.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 05.09.2023 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für das Angebot möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11.07.2023