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Ausschreibungsdetails

Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER) (M19 FP 7101)-Biodiversität_Los2_Biotopfläche_Landschaftsbauarbeiten

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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12.07.2023

10.08.2023 09:00

10.08.2023 09:00

2023_43_LEbio_LOS2

Sachsen-Anhalt: Bad Dürrenberg

12.07.2023 19:15

2023/S 134-429287

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Solestadt Bad Dürrenberg
Postanschrift: Hauptstraße 27
Postleitzahl: 06231
Ort: Bad Dürrenberg
NUTS: Saalekreis (DEE0B, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Claudia Klepzig
Telefon: +49 3462-9987073
Fax: +49 3462-9987080

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER) (M19 FP 7101)-Biodiversität_Los2_Biotopfläche_Landschaftsbauarbeiten

2023_43_LEbio_LOS2

II.1.2)
CPV-Code

Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen (45112711)

II.1.3)
Art des Auftrags

Bauauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Bei der Leistung geht es im wesentlichen um den Bau einer Biotopfläche für den Biodiversitätspfad im Kurpark von Bad Dürrenberg. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte dem LV.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Saalekreis (DEE0B, NUTS 3)

Kurpark, 06231 Solestadt Bad Dürrenberg

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

siehe II.1.4

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

08.09.2023

10.11.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen

Mindestanforderungen an Nebenangebote

- Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und

Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten.

- Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen,

Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber,

zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem

Nebenangebot einzureichen.

- Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen

gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch

Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen

werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen.

Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im

Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der

entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen

Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt)

gekennzeichnet ist.

- Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit

seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur

Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit

mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen.

- Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie

angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden

Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich

günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten

Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer

das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu

realisieren.

- Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der

Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko).

Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten;

alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu

erfüllen. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben

inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies

planungskonform erfolgt.

Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der

Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen

zur Altlastenproblematik hingewiesen.

Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu

die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen

Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung

vorliegt.

Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen

Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den

sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

ja

Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER (M19-FP7191) Biodiversität

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der

Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt

werden soll - einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim

Bundeszentralregister und Wettbewerbsregister anfordern um seine

Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird

eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen

Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine

eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,

unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von

Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren

Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung

für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen.

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für

diese abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB

2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

---

Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und

Unterlagen entsprechend § 6aEU Nr. 1 VOB/A von nicht präqualifizierten

Unternehmen/ jedem nicht präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder

Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht präqualifizierten

Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen

Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige

Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters oder

2.

Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer

oder anderweitige sonstige Nachweise einer zuständigen Stelle des

Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

3.

Gewerbeanmeldung oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen

Stelle des Herkunftslandes

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

enthalten sind.

---

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,

unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von

Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren

Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung

für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für

diese abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB

2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

---

Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind entsprechend § 6aEU Nr. 2

VOB/A vom nicht präqualifizierten Wirtschaftsteilnehmer/ jedem nicht

präqualifizierten Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft und von jedem

anderen nicht präqualifizierten Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch

genommen werden auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:

die Vorlage einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.

eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die

letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,

eine Erklärung über den Umsatz soweit er Bauleistungen und andere Leistungen

betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss

des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen i.

H. v. mindestens 10.000 EUR.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse oder eine

gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder

des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine gleichwertige

Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des

Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters im Original, sofern nur im

Original gültig

qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des

zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen oder

gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder

des Niederlassungsstaates des ausländischen Bieters (im Original, sofern nur im

Original gültig)

Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG oder gleichwertige Bescheinigung

einer zuständigen Stelle des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates.

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

enthalten sind.

---

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind eine

Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

Für die Ausschreibung sind die Vorgaben der Tarifverträge für den Garten-,

Landschafts- und Sportplatzbau zu beachten, aus denen sich die hier relevanten

Entgelte ergeben. Abrufbar unter:

https://ddatabox.dataport.de/public/download-shares

/uPscfMaYWWMn7NDcsyBzgVOAY4LwbFEU

Einschlägig sind die folgenden Tarifverträge:

Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Gehaltstarifvertrags für Angestellte im

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland

vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24. August 2021

Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-,

Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland - vom 20.

Dezember 1995

Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Lohntarifvertrages für gewerbliche

Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik

Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 22. Juli 2019 - vom 24.

August 2021

Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird

ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA

und beträgt demnach 13,48 EUR.

Die Ermittlung des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes kann unter

folgendem Link nachvollzogen werden: https://evergabe.sachsen-anhalt.de

/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/Uploads

/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von

Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in

die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.

(Präqualifikationsverzeichnis) mit Einreichung des Angebotes.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen - über die Angabe der Nummer,

unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von

Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden - deren

Eignung nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von

Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte

Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ mit dem Angebot vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen

und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll

(Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für

diese abzugeben.

Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124 VHB

2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt.

---

Folgende Angaben sind - sofern zutreffend - entsprechend § 6aEU Nr. 3 VOB/A

vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:

1.

Die Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB Stand 2019).

2.

Die Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als

Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmer und Eignungsleihe).

Diese Angabe erfolgt unter Verwendung des Formblattes 235 VHB 2017.

---

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor gemäß § 6aEU Nr. 3 VOB/A von jedem

nicht präqualifizierten Unternehmen, jedem nicht präqualifizierten Mitglied

einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft und von jedem anderen nicht

präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen

werden soll zusätzlich insbesondere folgende Unterlagen abzufordern:

1.

Die Angabe mindestens einer Referenz über die Ausführung von Leistungen in

den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu

vergebenden Leistung hinsichtlich Qualität und Quantität vergleichbar sind,

wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die

ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.

2.

Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern und / oder der Eignungsleihe die

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Diese Angabe erfolgt unter

Verwendung des Formblattes 236 VHB Stand 2019.

3.

Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig

davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar

insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und

derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt

4.

Erlaubnis nach §7 und Inhaber von Befähigungsscheinen nach § 20

Sprengstoffgesetz

5.

Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren

jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.

Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und

welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des

Auftrags verfügt

---

Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten

Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften

sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen

dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe)

nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis

enthalten sind.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine

Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards

Befähigungsschein über den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gemäß

der §§ 7 und 20 SprengG ist mit den Unterlagen vorzulegen


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Um den Auftrag ausführen zu können, hat der Wirtschaftsteilnehmer, jedes

Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder Unterauftragnehmer und jedes andere

Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden

(Eignungsleihe), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124

GWB zu erklären.

Dies erfolgt durch die Einreichung des den Ausschreibungsunterlagen

beigelegten Formblatts 124 „Eigenerklärung zur Eignung“.

Diese ausgefüllte Eigenerklärung ist vom Wirtschaftsteilnehmer und jedem

Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

Bei jedem anderem Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen

werden (Nachunternehmer und / oder Eignungsleihe) erfolgt die Einreichung auf

gesondertes Verlangen.

---

Öffentliche Aufträge dürfen nach § 11 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe

öffentlicher Aufträge (TVergG-LSA) nur an Unternehmen vergeben werden,

wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern

(auch Leiharbeiter) bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen

einschließlich des Mindeststundenentgelts zu gewähren, die:

1.

mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das

Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder

der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder

2.

mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt.

Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt wird

ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG-LSA

und beträgt demnach 13,48 EUR.

Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen der zur Anwendung

kommenden Tarifverträge sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des

vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/

Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind zu berücksichtigen.

Zum Nachweis dazu hat der Bieter und jedes Mitglied von Arbeits-/

Bietergemeinschaften die folgen Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

1.

Formblatt 1_ Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und

Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA)

2.

ergänzende Vertragsbedingungen zu VHB 221/ 222 Kalkulation der

Preisermittlung

Bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in

Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) ist das Formblatt 1_ Erklärung

zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 11 und 14 Abs. 2

TVergG LSA) auf gesondertes Verlangen einzureichen.

---

Darüber hinaus sind von jedem Bieter und Mitglied einer Arbeits-/

Bietergemeinschaft gem. TVergG-LSA folgende Erklärungen mit dem Angebot

sind abzugeben:

1.

Formblatt 2_Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4

TVergG LSA)

2.

Formblatt 3_Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der

Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (§ 13 Abs. 1 TVergG)

3.

Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktions-VO der EU vom 08.04.2022

Die oben benannten Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.

III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

10.08.2023

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

10.10.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

10.08.2023

09:00

Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023gGmbH

Witzlebenweg 7a

06231 Bad Dürrenberg

Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Gemäß der §§ 55 VgV und 14 EU

VOB/A, sind Bieter hierbei nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zusätzlich vom Bieter mit dem

Angebot einzureichen:

1.

Angebotsschreiben (Formblatt 213 VHB)

2.

Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis /-programm

3.

Die Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 VHB Bund

---

Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der

Vergabestelle vorzulegen:

1.

Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 VHB

---

Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, sich vom Wirtschaftsteilnehmer

nachweisen zu lassen, dass alle benannten Unterauftragnehmer die erforderlichen

Mittel besitzen, um die im Angebot des Wirtschaftsteilnehmers angegebenen

Leistungen zu erbringen.

Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des

Vergabeverfahrens bis zur Submission erfolgt ausschließlich elektronisch über die

eVergabe-Plattform www.evergabe-online.de.

Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens

verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhält,

werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über

den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung

informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit.

---

Baustrom, Bauwasser

Innerhalb des Umgriffes stehen Wasserentnahmestellen und Anschlüsse für die

Stromversorgung zur Verfügung.

Bauwasseranschlüsse sind vor Ort im Kurpark vorhanden.

Sofern Bauwasser und/oder Baustrom benötigt wird, erfolgt die Abrechnung erfolgt anteilig von der Bruttoabrechnungssumme wie

folgt:

Baustrom: 0,2 %

Bauwasser: 0,2 %

---

Bauleistungsversicherung

Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Die Abrechnung erfolgt pauschal anteilig von der Bruttoabrechnungssumme in Höhe von 0,16 %.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Saalekreis Vergabenachprüfstelle
Postanschrift: Domplatz 9
Postleitzahl: 06217
Ort: Merseburg
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in

den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von

zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der

Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der

zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2

GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen

Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134

GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund

Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie

im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalender-tagen nach der

Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der

Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

10.07.2023



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