Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527402
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und -verwertung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Dienstleistungen Dachrinnenreinigung für WE 145501 Friedrich-Löffler-Institut Mariensee, WE 145502 Friedrich-Löffler-Institut Mecklenhorst, WE 148009 Friedrich-Löffler-Institut Landpacht Höltystr. 10 in 31535 Neustadt a. Rbge. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg, VOEK 179-23
VOEK 179-23
Reinigungsdienste (90910000)
Dienstleistungen
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebene Dienstleistung Dachrinnenreinigung zu vergeben.
II.2)
Beschreibung
Gebäudereinigung (90911200)
Dachrinnenarbeiten (45261320)
Region Hannover (DE929, NUTS 3)
WE 145501 Friedrich-Löffler-Institut Mariensee Höltystr. 10, 31535 Neustadt a.Rbge Niedersachsen
WE 145502 Friedrich-Löffler-Institut Mecklenhorst Höltystr. 10, 31535 Neustadt a.Rbge Niedersachsen
WE 148009 Friedrich-Löffler-Institut Landpacht Höltystr. 10, 31535 Neustadt a.Rbge Niedersachsen
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, die Entwässerungssysteme der Dächer sowie die Dachflächen vor Schäden zu bewahren, Regenrinnen durch stauendes Wasser vor Korrosion und damit die bauliche Substanz vor dem Eintritt von Regenwasser in das Dach und in die Fassade zu schützen und den Wert einer Immobilie zu erhalten. Die Durchführung der Arbeiten hat nach den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze zu erfolgen. Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Reinigung der Dachrinnen, die Reinigung der Fallrohre, der Fallrohrabläufe, Sinkkästen bzw. Dacheinläufe.
Auf dem Gelände befinden sich 52 Gebäude, die unterschiedlich genutzt werden und jeweils eine unterschiedliche Dacheindeckung aufweisen (vgl. Anlage B-02 Preisblatt).
Preis
01.02.2024
31.01.2028
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.01.2030 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Als Bedarfsleistungen sind die Laubfangsiebe im Falle eines Defekts durch Laubfangsiebe aus Metall auszutauschen. Nichtvorhandene Laubfangsiebe sind durch neue Laubfangsiebe nachzurüsten. Der Austausch muss schriftlich im Leistungsnachweis vermerkt werden.
Für den eventuellen Austausch von Laubfangsieben kalkulieren wir 100 Stück pro Jahr, das heißt für den gesamten Ausschreibungszeitraum 600 Stück. Diese Stückzahl bildet eine kalkulatorische Größe ab.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB)t:
Anforderungen an das eingesetzte Personal sind der Anlage A-04 Ausführungsbedingungen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
24.08.2023
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2023
25.08.2023
00:00
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen). Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die Anlage B-03.1, ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland, auszufüllen und zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
2)Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren.
Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 08.08. bis 14.08.2023 von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.00 bis 16.00 Uhr am Freitag zwischen 08.00 und 13.00 Uhr durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 04.08.2023 vereinbart werden.
Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen.
3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden erbeten bis zum 15.08.2023. Die Auftraggeberin wird den Bewerbern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Solche Auskünfte werden den Bewerbern in anonymisierter Form mitgeteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
4) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an eVergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13.07.2023