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Ausschreibungsdetails

Rahmenvertrag Reinigungsmaterial, -chemie, Hygienepapier und Desinfektion - Lieferung

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09.07.2023

08.08.2023 09:30

08.08.2023 09:30

OVL 816/23-11

Thüringen: Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

27.07.2023 10:23

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Ort: Erfurt
NUTS: Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-6551284
Fax: +49 361-6551289

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvertrag Reinigungsmaterial, -chemie, Hygienepapier und Desinfektion - Lieferung

OVL 816/23-11

II.1.2)
CPV-Code

Reinigungsmittel (39830000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung für die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Erfurt

Kauf und Lieferung von Reinigungsmaterial, -chemie, Hygienepapier und Desinfektion über 24 Monate aufgeteilt in zwei Lose für ca. 200 Kostenstellen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Kauf und Lieferung von Reinigungsmaterial, -chemie, Hygienepapier und Desinfektion über 24 Monate aufgeteilt in zwei Lose für ca. 200 Kostenstellen

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.12.2023

30.11.2025

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.

Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Die erlaubte Berufsausübung kann auch auf anderer Weise nachgewiesen werden.)

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.

Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.

Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.

Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigungen in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt

- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenz-planes angegeben wurde)

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.

Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.

Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vorzulegen.

Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

- Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum

- ausführliche und auftragsbezogene Darstellung vom Firmenprofil, Auftragslogistik und Auflistung der wichtigsten Vertragspartner bzw. Hersteller für die angebotenen Produkte

- Eigenerklärungen bzw. Nachweise für die Einhaltung des Qualitätsmanagements nach EN ISO 9001 und Umweltmanagements nach EN ISO 14001

- Nachweis der Zertifizierung des Umweltzeichens Blauer Engel bzw. gleichwertiger Art oder der Nach-weis der Gleichwertigkeit durch ein anerkanntes unabhängiges Prüfinstitut (Prüfbericht nach RAL UZ 5) für das Toilettenpapier und Papierhandtücher gemäß Anlage 1

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.

Präqualifizierte Unternehmen haben den Eintrag in einem entsprechenden amtlichen Verzeichnis nachzuweisen bzw. dass sie über eine Zertifizierung verfügen, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht.

Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.08.2023

09:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

01.11.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

08.08.2023

09:31

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 361-573321059
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Postanschrift: Fischmarkt 1
Postleitzahl: 99084
Ort: Erfurt
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 361-6551284
Fax: +49 361-6551289

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

07.07.2023



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