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Ausschreibungsdetails

Kauf eines Tauchroboters (ROV)

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11.07.2023

01.08.2023 12:00

01.08.2023 12:00

24.56-2912-198-2023

Thüringen: Thüringer Polizei - Landespolizeidirektion - ZB/DL

11.07.2023 06:41

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)

Name: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 -Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Straße, Hausnummer: Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ): 99099
Ort: Erfurt
Telefon: +49 361 574317402
Telefax: +49 361 574317499
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de

b)
Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a)

2.
Angaben zum Verfahren

a)
Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

b)
Vertragsart

Liefer- / Dienstleistungsauftrag

c)
Geschäftszeichen

24.56-2912-198-2023

3.
Angaben zu Angeboten

a)
Form der Angebote

  • elektronisch
    • ohne elektronische Signatur (Textform)

b)
Fristen

Ablauf der Angebotsfrist

01.08.2023 - 12:00 Uhr

Ablauf der Bindefrist

31.08.2023

c)
Sprache

deutsch

4.
Angaben zu Vergabeunterlagen

a)
Vertraulichkeit

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527024

b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

c)
Zuständige Stelle

Hauptauftraggeber siehe 1.a)

d)
Anforderungsfrist

01.08.2023 - 12:00 Uhr

5.
Angaben zur Leistung

a)
Art und Umfang der Leistung

Kauf eines Tauchroboters mit Zubehör

b)
CPV-Codes

Unbemannte Unterwasserfahrzeuge (35512400-0)

c)
Ort der Leistungserbringung

Erfurt

6.
Angaben zu Losen

a)
Anzahl, Größe und Art der Lose

1 X Tauchroboter (ROV) kompl.

7.
Zulassung von Nebenangeboten

Nein

8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist

bis 51. KW 2023, Vorablieferung erwünscht

10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen

Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei

11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

1. Eigenerklärung Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer
Polizei (Vordruck)
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
3. Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
4. Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(Vordruck)

12.
Zuschlagskriterien

Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß folgender Kriterien und Gewichtung: 100%
Preis

14.
Sonstige Angaben

Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der Richtlinie 2014/24
/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 vom 11.11.2021, übersteigt aber die in §
19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen
(150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und
Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine
Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens
durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit,
vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen,
dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur
Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der
jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere
Informationen wird auf das Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.


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