Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, SG 24 -Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Straße, Hausnummer: Linderbacher Weg 30
Postleitzahl (PLZ): 99099
Ort: Erfurt
Telefon: +49 361 574317402
Telefax: +49 361 574317499
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
24.56-2912-198-2023
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
01.08.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.08.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527024
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=527024
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
01.08.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Kauf eines Tauchroboters mit Zubehör
b)
CPV-Codes
Unbemannte Unterwasserfahrzeuge (35512400-0)
c)
Ort der Leistungserbringung
Erfurt
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
1 X Tauchroboter (ROV) kompl.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
bis 51. KW 2023, Vorablieferung erwünscht
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Thüringer
Polizei (Vordruck)
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
3. Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
4. Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(Vordruck)
Polizei (Vordruck)
2. Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
3. Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
4. Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
(Vordruck)
12.
Zuschlagskriterien
Die Wertung der Angebote erfolgt gemäß folgender Kriterien und Gewichtung: 100%
Preis
Preis
14.
Sonstige Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der Richtlinie 2014/24
/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 vom 11.11.2021, übersteigt aber die in §
19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen
(150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und
Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine
Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens
durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit,
vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen,
dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur
Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der
jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere
Informationen wird auf das Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.
nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 UVgO). Es gilt deutsches Recht. Die
vorliegende Ausschreibung liegt mit ihrem voraussichlichen Gesamtauftragswert
unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB i.V.m Art. 4 der Richtlinie 2014/24
/EU i.V.m. Delegierte Verordnung (EU) 2021/1952 vom 11.11.2021, übersteigt aber die in §
19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen
(150.000 EUR - netto - bei Bauleistungen und 50.000 EUR - netto - bei Leistungen und
Lieferungen). In diesem Fall besteht nach § 19 ThürVgG eine
Informationspflicht der Auftraggeber (Vergabestelle) über die beabsichtigte
Vergabeentscheidung und die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens
durch die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt. Der Bieter hat die Möglichkeit,
vor Ablauf der Frist gemäß § 19 ThürVgG schriftlich beim
Auftraggeber (Vergabestelle) das Vergabeverfahren zu beanstanden. Ein Anspruch des
Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen,
dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur
Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325) in der
jeweiligen Fassung, findet Anwendung. Für weitere
Informationen wird auf das Hinweiblatt zu § 19 ThürVgG verwiesen.
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