Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=526591
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
L1048 Knoten Südbahnhof in Arnstadt bis AS Marlishausen der BAB A 71 Planung Leistungsphasen 1 bis 4
152-0073/23-F-VV-42
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
Dienstleistungen
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 1 bis 4
215.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Ilm-Kreis (DEG0F, NUTS 3)
Arnstadt
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphase 1 bis 4
Laufzeit in Monaten: 66
3
5
siehe III.1) Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Wertungskriterien Auswahlverfahren.
Bei Punktegleichstand wird nach VgV §75 (6) das Losverfahren durchgeführt.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Aktenzeichen: 152-0073/23-F-VV-42
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist, beizubringen.
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- Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB
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- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
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- Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5,0 Mio. € gegeben ist.
Es ist sicherzustellen, dass die angegebene Deckungssumme unabhängig von parallel laufenden Projekten im Schadensfall für dieses Projekt gedeckt ist.
Hinweis: Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied nachzuweisen.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
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§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Der Bewerber die Bewerbergemeinschaft hat mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz von 300.000 € / Jahr (netto) erzielt.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
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- Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren (2016 - 2022), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber muss mindestens 3 Ingenieure (mindestens abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.-Ing. (FH) oder entsprechender Master-Abschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder artverwandte Fachrichtungen) im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen aufweisen..
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- Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen
an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
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§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren (2016 - 2022), die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 3 und 4 von Straßenbauprojekten mit:
- Baukosten ≥ 5 Mio. EUR,
- mindestens LS III, EKL 3 und
- einer Streckenlänge von mindestens 2 km nachweisen.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Leistungsphasen 3 und 4 bearbeitet wurden und nicht vollständig abgeschlossen sind.
Hinweis: Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
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§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Der Bewerber muss mindestens 3 Ingenieure (mindestens abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.-Ing. (FH) oder entsprechender Master-Abschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder artverwandte Fachrichtungen) im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen aufweisen.
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§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
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Die benannte Person (Projektleiter) muss mindestens die Berufsqualifikation Ingenieur (mindestens abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.-Ing. (FH) oder entsprechender Master-Abschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder artverwandte Fachrichtungen) tragen.
Für die benannte Person (Projektleiter) muss mindestens ein wertbares Referenzprojekt der Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI Leistungsphase 3 und 4 von Straßenbauprojekten in den letzten sieben Jahren (2016 - 2022) mit:
- Baukosten ≥ 5 Mio. EUR,
- mindestens LS III, EKL 3 und
- einer Streckenlänge von mindestens 2 km nachgewiesen werden.
Ein Referenzprojekt wird auch dann gewertet, wenn die Leistungsphasen 3 und 4 bearbeitet wurden und nicht vollständig abgeschlossen sind.
Wird diese Teilnahmebedingung nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
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Die benannte Person (stellvertretender Projektleiter) muss mindestens die Berufsqualifikation Ingenieur (mindestens abgeschlossenes Hochschulstudium als Dipl.-Ing. (FH) oder entsprechender Master-Abschluss in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder artverwandte Fachrichtungen) tragen.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
§ 75 VgV (2) Ingenieur
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
08.08.2023
11:00
22.09.2023
- Deutsch (DE)
15.01.2024
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Hinweis: Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes
(ThürVgG)!
Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise (insbesondere
die Verpflichtungen nach §§ 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) sind vom Bestbieter
grundsätzlich innerhalb von 3 Werktagen nach Abforderung in der durch die
Vergabestelle bestimmten Form vorzulegen.
Diese entspricht der jeweils festgelegten Form für die Abgabe des Angebotes. Dazu
wird bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf das Formblatt (EU-) Aufforderung
zur Angebotsabgabe Ziffer 8 und bei Ausschreibungen von Liefer- und
Dienstleistungen auf das Formblatt (EU-)Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 7
verwiesen.
Einzelheiten hat der Bestbieter der jeweiligen Aufforderung der Vergabestelle bzgl.
der Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach dem ThürVgG und dem jeweiligen
Formblatt (Verpflichtungen gemäß § 10, 11, 12, 15, 17 und 18 ThürVgG) zu
entnehmen und zu beachten.
Das Angebot wird von der Wertung ausgeschlossen, soweit die Vorlage der nach dem
ThürVgG vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bei der Vergabestelle durch
den Bestbieter:
1. nicht in der durch die Vergabestelle bestimmten Form erfolgt,
2. nicht nach Abforderung der Vergabestelle innerhalb der bestimmten Frist erfolgt
(§ 12a Absatz 4 ThürVgG).
Der Auftraggeber behält sich vor, für Vordrucke, die in Kopie oder als Telefax vorgelegt
werden, das Original zu jeder Zeit zu verlangen.
Bei Nachunternehmereinsatz ist auf Verlangen geeignet nachzuweisen, dass die nach dem
ThürVgG vorzulegenden Erklärungen tatsächlich vom Nachunternehmer erfolgen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04.07.2023