Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
VPB/2So/DK0140 Verpackungsanlage Zubehörteile_
6002507505-VpflABw
Maschinen für die Verarbeitung von Lebensmitteln, Getränken und Tabak und zugehörige Teile (42200000)
Lieferauftrag
6002474584-VpflABw
Planung, Konstruktion, Lieferung und Aufbau von Packanlagen
für Zubehörbeutel sowie die Wartung der Anlagen.
II.2)
Beschreibung
Verarbeitungsmaschinen für Lebensmittel, Getränke und Tabak (42210000)
Teile für Maschinen für die Verarbeitung von Lebensmitteln, Getränken und Tabak (42220000)
Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943, NUTS 3)
26135 Oldenburg
Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebnahme von vier Maschinen zur automatisierten oder teilautomatisierten Verpackung von abgepackten Zubehörbeutel in einen widerverschließbaren Druckverschlussbeutels, sowie die Wartung der Anlagen.l
01.12.2023
30.11.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
-Mitteilung geforderter Bewerberangaben im Teilnahmeantrag
-Nachweise über Mitgliedschaften in Berufsverbänden sowie Handelskammern als beglaubigte Kopien (nicht älter als drei Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeträge)
-Es wird eine Handelsregisterauskunft gefordert, die nicht älter als 3 Monate gerechnet ab Schlusstermin Teilnahmewettbewerb ist.
-Die Anlage "Eigenerklärung-Ausschlussgründe" (BAAINBw-Formular BAAINBw-B-V 034, bzw. BV030) ist vom Bewerber auszufüllen und den Unterlagen beizufügen.
Soweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen
bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf
Ressourcen von Dritten / Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die geforderten
Bewerbererklärungen und Eignungsnachweise ebenfalls von den Dritten /
Nachunternehmern vorzulegen.
Von Dritten / Nachunternehmern ist eine unterschriebene formlose Eigenerklärung
vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für die Bewerber/ in diesem
Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Konzernverbundene Unternehmen sind Dritte / Nachunternehmer in diesem Sinne.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, mit einem im europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von 5 Mio. €, sofern diese nicht vorhanden ist, formlose Erklärung, dass diese rechtzeitig vor Vertragsbeginn abgeschlossen wird.
- Kopie der gültigen Bescheinigung in Steuersachen
- Vorlage einer aktuellen Bankerklärung durch die Hausbank des Bieters (nicht älter
als drei Monate gerechnet ab Schlusstermin Teilnahmewettbewerb), die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen .
-Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart für die letzten drei Jahre (als Eigenerklärung)
Soweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen
bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf
Ressourcen von Dritten / Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die geforderten
Bewerbererklärungen und Eignungsnachweise ebenfalls von den Dritten /
Nachunternehmern vorzulegen.
Von Dritten / Nachunternehmern ist eine unterschriebene formlose Eigenerklärung
vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für die Bewerber/ in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Konzernverbundene Unternehmen sind Dritte / Nachunternehmer in diesem Sinne.
- Zum Nachweis der Erfahrungen in der Durchführung von mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen sind mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits mindestens mit einem Anteil von 25% des Leistungszeitraumes laufen.
- Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
- Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
- Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), der Leistungsorte, des Leistungszeitraumes, eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation), Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend).
- Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/-auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt und ihrer Vergleichbarkeit mit der dem Auftragsgegenstand.
- Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer.
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
- Nach Leistungsbeschreibung wird eine Leistung von 8970 Zubehörbeutel EPa je Woche und 195 Zubehörbeutel GrpVpfl je Woche im Parallelbetrieb im Einschichtbetrieb gefordert. Diese Leistung pro Zubehörbeutelart ist eine Mindestanforderung. Angebote die diese Forderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
-Es wird darüber hinaus bekanntgegeben, dass nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs in der Angebotsphase alle möglichen Bieter im Verfahren
aufgefordert werden, vor Angebotsabgabe an einer Ortsbesichtigung des geplanten
Standortes der Verpackungsanlage teilzunehmen. Den Termin der Ortsbesichtigung
entnehmen Sie bitte dem Zeitplan. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Angebotsabgabe, da die Leistungsbeschreibung allein den Ausschreibungsgegenstand nicht erschöpfend beschreiben kann.
- Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs und Angebotsaufforderung der Bieter die Anlage
"Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket" (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) ausfüllen und dem Angebot beifügen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
2023/S 085-262727
14.08.2023
13:00
15.08.2023
- Deutsch (DE)
29.03.2024
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
31.07.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.