Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=526455
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Geländepflege am Meteorologischen Observatorium Hohenpeißenberg des Deutschen Wetterdienstes
OV-51163/23-CHR
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Dienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Geländepflege am Meteorologischen Observatorium Hohenpeißenberg des Deutschen Wetterdienstes.
II.2)
Beschreibung
Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
Weilheim-Schongau (DE21N, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
Meteorologisches Observatorium Hohenpeißenberg
Albin-Schwaiger-Weg 10
82383 Hohenpeißemberg
Geländepflege am Meteorologischen Observatorium Hohenpeißenberg gemäß Leistungsbeschreibung.
Preis
01.10.2023
30.09.2024
Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 30.09.2024. Sofern der Vertrag nicht durch eine Vertragspartei gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Monate zum Monatsende.
Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.09.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einmaliges Optionsrecht auf Verlängerung der Vertragszeit über den 30.09.2029 hinaus zu den dann geltenden Bedingungen dieses Vertrages um bis zu 3 Monate ein. Die Erklärung des Auftraggebers, dass er das Optionsrecht ausübt, muss spätestens drei Monate vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer eingegangen sein. Die Option ist schriftlich auszuüben.
Im Falle der Ausübung des Optionsrechtes gelten die Preise des letzten Vertragsjahres gemäß § 5 der Vertragsvorlage.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
10.08.2023
09:00
- Deutsch (DE)
30.09.2023
10.08.2023
09:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber
eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160
Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht
abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach
Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle
für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen
Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für
Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax:+49 (0)228 / 94 99-163
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
10.07.2023