Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Krawatte Schriftzug POLIZEI
B 23.14 - 0596/22/VV : 1
Krawatten (18423000)
Lieferauftrag
Krawatte Schriftzug POLIZEI
II.2)
Beschreibung
Krawatten (18423000)
Hochtaunuskreis (DE718, NUTS 3)
Bundespolizei Versandlager Hundstadt
- Zentraler Versand für Bekleidung -
61279 Gräfenwiesbach
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
- 11.300 Stück Krawatte Schriftzug POLIZEI
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers:
- 45.200 Stück Krawatte Schriftzug POLIZEI
Geschätzte Höchstmenge:
- 56.500 Stück Krawatte Schriftzug POLIZEI
Die Rahmenvereinbarungslaufzeit beträgt 3 Jahre und 1 Jahr Verlängerungsoption. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die Festbestellmenge hinaus.
Laufzeit in Monaten: 36
einmal 1 Jahr Verlängerungsoption
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
13.09.2023
11:30
- Deutsch (DE)
30.10.2023
13.09.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster anzufertigen und fristgerecht auf dem Postweg einzureichen:
• 2 Stück Krawatte, blau, Binder, mit Schriftzug POLIZEI, Damen
• 2 Stück Krawatte, blau, Binder, mit Schriftzug POLIZEI, Herren
• 2 Stück Krawatte, blau, mit Gummizug, mit Schriftzug POLIZEI, Damen
• 2 Stück Krawatte, blau, mit Gummizug, mit Schriftzug POLIZEI, Herren
• 2 Stück Krawatte, dunkelblau, Binder, mit Schriftzug POLIZEI, Damen, BPOL SEE
• 2 Stück Krawatte, dunkelblau, Binder, mit Schriftzug POLIZEI, Herren, BPOL SEE
• 2 Stück Krawatte, dunkelblau, Binder, extralang, mit Schriftzug POLIZEI, Herren, BPOL SEE
Als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind folgende Erklärungen mit dem Angebot einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland.
Weiterhin sind die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten leistungsbezogenen Dokumente mit dem Angebot einzureichen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28.07.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.