Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten
Z25a-2023-0002
Dienstleistungen im juristischen Bereich (79100000)
Dienstleistungen
Der Auftragnehmer unterstützt die Bundesnetzagentur bei der Bearbeitung einzelner rechtlicher Fragstellungen durch wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten Themenbereichen (siehe Leistungsbeschreibung).
II.2)
Beschreibung
Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35, NUTS 3)
Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Deutschland
wirtschaftsrechtliche Kurzgutachten mit Mindestabnahmemenge von 200 Stunden
31.12.2024
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
- Unternehmessdarstellung, Umsatzzahlen
- Eigenerklärung zum Vorliegen einer marktüblichen Haftpflichtversicherung
- Zuverlässigkeit (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe, Eigenerklärung Handelsregister, Gewerbezentralregister, Eigenerklärung Eigentumsverhältnisse, Eigenerklärung Mindestlohn, Unabhängigkeit, Eigenerklärung zu Art. 5k der VO 833/2014)
Detaillierte Ausführungen in Anlage 05 Eignungskriterien
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ressourcenverfügbarkeit)
- Aufgabenbeschreibung Subunternehmen
- Eigenerklärung der Bietergemeinschaft
Detaillierte Ausführungen in Anlage 05 Eignungskriterien
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
2023/S 122-386823
23.08.2023
10:00
- Deutsch (DE)
30.09.2023
23.08.2023
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03.07.2023