Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=526097
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Ausführung des Winterdienstes beim Bundeskanzleramt in Berlin
Az.: 113-023 00/00016/0101
Schneeräumung (90620000)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die Winterdienstleistung auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes in der Willy-Brandt-Straße 1 in 10557 Berlin. Eine Winterdienstperiode umfasst den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 31. März eines Jahres.
II.2)
Beschreibung
Glatteisbeseitigung (90630000)
Berlin (DE300, NUTS 3)
Bundeskanzleramt Berlin
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über Winterdienstleistungen.
Die Summe der Räum- und Streuflächen beträgt etwa 17.000 m².
Die Summe der Fläche für Zwischenreinigungen (Beseitigung Streugut) beträgt etwa 3.380 m².
Die Summe der Treppenstufen beträgt 268 Stück.
Preis
01.11.2023
31.03.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Angaben zur Rechtsform und zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind in der Anlage „Bieterdarstellung“ vorzunehmen.
In der Anlage „Bieterdarstellung“ sind Angaben zur Eignung zu machen:
- Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2020 bis 2022 im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. Hierbei darf der Mindestumsatz den Betrag von 120.000,- EUR netto pro Geschäftsjahr nicht unterschreiten.
- Der Bieter macht Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorgegebenen Deckungssummen sind zu beachten.
- Die für die Betreuung dieses Objektes vorgesehene Niederlassung ist zu benennen. Es ist die Entfernung und die Fahrzeit zum Bundeskanzleramt anzugeben. Zur Sicherstellung der geforderten Reaktionszeit, u. a. für kurzfristige Zusatzaufträge oder für Vertretungsfälle, muss sich die Niederlassung soweit in der Nähe zum Erfüllungsort befinden, dass die geforderten Ausführungs- und Reaktionszeiten glaubhaft eingehalten werden kann.
- Die Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB und den Russland-Sanktionen sind vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
- Der Bieter legt eine unterzeichnete Erklärung zum Datenschutz vor, mit der er die Bereitschaft erklärt, alle von ihm im Bundeskanzleramt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie - soweit erforderlich - nach § 88 Telekommunikationsgesetz zu verpflichten.
- Der Auftraggeber ist bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage an das Gewerbezentralregister (GZR) bzw. das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu stellen.
Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
In der Anlage „Bieterdarstellung“ sind Angaben zur Eignung zu machen:
- Es ist die aktuelle Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter/innen u. a. im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. Um sicherzustellen, dass es während der gesamten Vertragslaufzeit zu keinerlei Personalengpässen kommt, muss der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotserstellung
mind. 30 fest angestellte Mitarbeiter/innen im Bereich Winterdienst und davon
mind. 15 Fahrer/innen von Streufahrzeugen und
mind. 2 Fahrer/innen von Kehrmaschinen
beschäftigen.
- Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Objekte verschiedener Auftraggeber einzureichen. Hierzu ist die Anlage „Bieterdarstellung“ zu verwenden. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang (v. a. bezügl. der Größe der betreuten Flächen, dem Arbeitsumfang und den auszuführenden Tätigkeiten) mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Beide Referenzen sollten mind. 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreitung dieses Wertes hat der Bieter die Vergleichbarkeit der Referenzen nachzuweisen.
- In der Bieterdarstellung ist zu bestätigen, dass während der Winterdienstsaison für die gesamte Vertragslaufzeit ununterbrochen ausreichend fachkundiges und leistungsfähiges Personal für den Winterdienst gemäß der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis bereitgehalten und bei Bedarf unverzüglich eingesetzt werden kann.
- Die Bereitstellung eines/einer für die Auftragsausführung fest eingeplanten Vorarbeiters/Vorarbeiterin sowie einer Vertretung, die über eine mindestens dreijährige Erfahrung bei der Ausführung des Winterdienstes vergleichbarer Objekte verfügen und während vergangener Winterdienstsaisons überwiegend mit Aufgaben betraut waren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, ist in der Bieterdarstellung zu bestätigen.
- Der Bieter hat in der Bieterdarstellung zu bestätigen, dass die Ausführung des Winterdienstes grundsätzlich ohne Aufforderung in eigener Verantwortung erfolgen wird.
- In der Bieterdarstellung ist zu bestätigen, dass für kurzfristige Absprachen oder zusätzliche (Stundenlohn-)Arbeiten auf Anforderung (z. B. bei Staatsbesuchen) eine tägliche, durchgehende telefonische Erreichbarkeit in der Zeit von 07:30 bis 18:00 Uhr gewährleistet ist.
- Der Bieter hat zu bestätigen, dass er mit Beginn des Leistungszeitraums über ausreichende, einsatzbereite und nachweislich betriebssichere Maschinen, Geräte und Materialien (v. a. Streugut) verfügen wird, um die ausgeschriebene Leistung umweltfreundlich, zügig und effizient auszuführen.
- In der Bieterdarstellung ist der für die zu vergebene Leistung vorgesehene Maschinen- und Personaleinsatz aufzuführen. Diese Darstellung muss nachvollziehbar aufzeigen, dass die Ressourcen ausreichend leistungsstark dimensioniert sind, um die Leistungen auftragsgemäß zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die o. a. Angaben zu überprüfen.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ ist im Fall einer Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.
Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten Eignungsanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
08.08.2023
13:00
- Deutsch (DE)
29.09.2023
08.08.2023
13:01
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Rechnungen sind elektronisch im Standardrechnungsformat X-Rechnung nach der E-Rechnungsverordnung einzureichen; die Zahlung erfolgt ebenfalls elektronisch.
In diesem Vergabeverfahren besteht die Möglichkeit, die Gegebenheiten vor Ort zu besichtigen. Ortsbesichtigungen finden am 17.07.2023, 19.07.2023, 24.07.2023 und 26.07.2023 jeweils um 10:00 Uhr statt. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist spätestens 4 Werktage vor dem Besichtigungstermin per E-Mail an: 113-Beschaffung@bk.bund.de, unter Angabe des vollständigen Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und Geburtsortes (bitte benutzen Sie dafür Blatt 2 der Anlage „Bestätigung Ortstermin“) zu senden. Für die Wahrnehmung des Besichtigungstermins werden keine Kosten erstattet. Die Teilnahme an der Besichtigung muss auf dem beigefügten Vordruck „Bestätigung Ortstermin“ bestätigt werden.
Sofern bestätigt werden kann, dass eine ordnungsgemäße und valide Angebotskalkulation ohne eine Ortsbesichtigung möglich ist, kann die Besichtigung grundsätzlich entfallen. Der Auftragnehmer darf sich später nicht darauf berufen, die örtlichen Bedingungen nicht gekannt zu haben. Infolgedessen sind nachträgliche Änderung seines Angebotes bzw. nachträgliche Preisanpassungen unzulässig. Bei Nichtwahrnehmung einer Ortsbesichtigung ist dem Angebot zwingend die Anlage „Eigenerklärung Ortstermin“ beizulegen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Bundeskanzleramt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das Bundeskanzleramt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundeskanzleramt geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundeskanzleramt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das Bundeskanzleramt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30.06.2023