Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvereinbarung Vorhänge für das BWZ
343-2022-0438
Gardinen, Vorhänge, Schabracken und Textiljalousien (39515000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung über Vorhänge und Vorhangschienenl für die Generalzolldirektion, Direktion IX, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
Vorhänge und Vorhangschienen (Los 1)
Vorhangschienen und Vorhänge (44115810)
Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33, NUTS 3)
- Stores
Mindestmenge: 300 Stück, geschätzte Menge: 1.500 Stück, Höchstmenge: 1.800 Stück
- Verdunklungsvorhänge
Mindestmenge: 311 Stück, geschätzte Menge: 1.511 Stück, Höchstmenge: 1.813 Stück
- Vorhangschienen
Mindestmenge: 186 Stück, geschätzte Menge: 1.315 Stück, Höchstmenge: 1.578 Stüc
Laufzeit in Monaten: 24
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
Vorhänge und Vorhangschienen (Los 2)
Vorhangschienen und Vorhänge (44115810)
Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803, NUTS 3)
- Stores
Mindestmenge: 234 Stück, geschätzte Menge: 1.025 Stück, Höchstmenge: 1.230 Stück
- Verdunklungsvorhänge
Mindestmenge: 234 Stück, geschätzte Menge: 1.025 Stück, Höchstmenge: 1.230 Stück
- Vorhangschienen
Mindestmenge: 214 Stück, geschätzte Menge: 971 Stück, Höchstmenge: 1.165 Stück
Laufzeit in Monaten: 24
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
01.08.2023
11:00
- Deutsch (DE)
28.09.2023
01.08.2023
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Rußlandsanktionen beizufügen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den Link http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bieteranfragen sollen abweichend von Nr. 2.2 der ABB bis spätestens 11 Tage vor Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Bieteranfragen können unberücksichtigt bleiben.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30.06.2023