Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
BMF_Philatelie_Ausschreibung 2024
341-2023-0171
Werbeschriften, Verkaufskataloge und Handbücher (22460000)
Lieferauftrag
Lieferung von PWZ_Begleitprodukten für das Bundesministerium der Finanzen
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE30, NUTS 2)
Bundesministerium der Finanzen, Leipziger Straße 126, 10117 Berlin
Kauf und Lieferung von
1. Rote Präsentationsalben (1300 Stück)
2. weiße Präsentationsalben (5200 Stück)
3. PWZ- Vergößerungen (350 Stück)
4. Präsentationskarten (950.000 Stück)
5. Besondere Präsentkarten (220.000 Stück)
6. Jahrbücher blau (750 Stück)
7. Jahrbücher Silber (7500 Stück)
8. Wettbewerbsdokumentation (600 St)
Die Mengenangaben sind Schätzmengen und beziehen sich auf die gesamte Vertragslaufzeit. Ein Anspruch auf Abnahme über die Mindestmengen hinaus besteht nicht.
01.01.2024
31.12.2033
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Ggf. Bereitstellung von Mustern nach der Vorgabe der beigefügten Datei "Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung.pdf", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Ausführliche Unternehmensdarstellung
Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen kurz dar. Die Darstellung
sollte mindestens folgende Angaben beinhalten:
- Betätigungsfelder des Unternehmens,
- Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens und ggf.
seiner Niederlassungen,
- ggf. Daten des Eintrags ins Handelsregister (Registerart, -
nummer, -gericht)
oder in ein vergleichbares Register,
- aktuelle Zahl der Beschäftigten sowie
- Umsätze (in Euro) der letzten beiden Geschäftsjahre.
Einhaltung der Sicherheitsanforderungen, wie im Dokument " Anlage zur RV Sicherheitsanforderungen.pdf" gefordert.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
§ 21 (6) VgV bestimmt, dass die Laufzeit eines Vertrages höchstens vier Jahre betragen darf, es sei denn es liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor.
Dieser Sonderfall ist hier gegeben, weil der Beschaffung des Gegenstandes ein Lizenzvertrag mit der Deutschen Post zugrunde liegt, dessen Laufzeit 10 Jahre beträgt.
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
31.07.2023
23:59
- Deutsch (DE)
12.09.2023
31.07.2023
23:59
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung wird diese im laufenden
Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis
der Eignung akzeptiert. Weitere
Informationen zur Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem Link der Europäischen
Kommission:
https://www.evergabe-online.info/e-
Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.
html
Mit dem Angebot ist der Vordruck
"Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine
fakultativen bzw. zwingenden
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB vorliegen.
Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Rußlandsanktionen beizufügen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der
Vordruck "Verpflichtungserklärung zur
Eignungsleihe" vom Drittunternehmen
auszufüllen.
Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird
ihm durch die Vergabestelle das
Formular
"Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur
Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen /
Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich
elektronisch auf der E-Vergabeplattform
unter http://www.evergabe-online.de.Die
Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind
zu beachten!
Informationen zur elektronischen
Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen /
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens
oder vor Zuschlagserteilung
gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung
im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen.
Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren
ist, dass der Verstoß gegenüber
der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der
Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.
1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese
Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die
Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76,
53123 Bonn, zu richten.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29.06.2023