Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Tiergesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Inspektion und Wartung der Brandmeldeanlagen Bosch FPA 5000
214-02.05-20.0064-22-I-B
Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden (50711000)
Dienstleistungen
Inspektion und Wartung der Brandmeldeanlagen Bosch FPA 5000
II.2)
Beschreibung
Brandmeldeanlagen (31625200)
Brandmeldesysteme (31625100)
Vorpommern-Greifswald (DE80N, NUTS 3)
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel-Riems
Deutschland
Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Brandmeldeanlagen Bosch FPA 5000 beim Auftraggeber am Standort Greifswald - Insel Riems.
Preis
05.10.2023
04.10.2027
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
• Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Versicherungspolice oder Absichtserklärung eines Versicherers
Der Auftragnehmer haftet für alle nachfolgenden Schadensereignisse, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehen, mindestens bis zur Höhe der nachfolgenden Deckungssummen:
• für Personenschäden: 1.500.000,00 Euro
• für Sach- und Umweltschäden: 1.500.000,00 Euro
• Schlüsselverlustschäden (inkl. Abhandenkommen): 250.000,00 Euro
• für Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz: 500.000,00 Euro
vgl. § 12 Abs. 2 der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen). Den Nachweis der Versicherung hat er bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen, entweder durch Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie oder einer entsprechenden Absichtserklärung eines Versicherers.
• Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675
Der Bieter hat mit dem Angebot einen Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675 in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.
• Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001
Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über eine Zertifizierung nach ISO 9001 in Form einer Eigenerklärung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
31.07.2023
12:00
- Deutsch (DE)
29.09.2023
31.07.2023
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C)
Zusätzlich zu den unter III.1.2 und III.1.3 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen hat der Bieter
• das Leistungsverzeichnis,
• die Angebotsbestätigung,
• die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen),
• die Eigenerklärung zur Leitstellenredundanz und zukünftigen Integration von Brandmeldezentralen (siehe Vergabeunterlagen),
• die Eigenerklärung zur Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen),
• die Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung (siehe Vergabeunterlagen),
• den Anhang C der Leistungsbeschreibung "Bestandsliste Brandmeldeanlagen Bosch FPA 5000" (siehe Vergabeunterlagen),
• einen Nachweis zur Einhaltung der Aufschaltbedingungen der örtlichen Feuerwehr
(siehe Vergabeunterlagen) sowie
• eine Darlegung der kalkulierten Stundenverrechnungssätze mit Angebotsabgabe einzureichen (siehe Vergabeunterlagen).
D)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes
zu beachten.
E)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Der bevollmächtigte Vertreter hat das Angebot zu unterschreiben. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur
gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und zu § 21 AEntG sowie zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (siehe Vergabeunterlagen) und eine Versicherungspolice oder Absichtserklärung eines Versicherers sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise (siehe Vergabeunterlagen) sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben (§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,
aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt. Weiterhin ist die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (siehe Vergabeunterlagen) von jedem Unterauftragnehmer einzureichen.
G)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
H)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27.06.2023