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Ausschreibungsdetails

Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

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19.07.2023

17.08.2023 14:00

17.08.2023 14:00

VIII 1 - 1400/27-1 - VSBG 5/2023

Bundesamt für Justiz

07.08.2023 11:10

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Justiz
Postanschrift:Adenauerallee 99-103
Postleitzahl:53094
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat VIII 1
Telefon:+49 228-41040
Fax:+49 228-4105050

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beleihung nach § 29 Absatz 2 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

VIII 1 - 1400/27-1 - VSBG 5/2023

II.1.2)
CPV-Code

Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit §§ 30, 31 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

3.565.332,85

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend auch als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz, als Ansprechpartner für Verbraucher und im Rahmen des internationalen Rechtsverkehrs vielfältige Aufgaben.

Durch das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG) wurden dem BfJ weitere Aufgaben im Bereich der Verbraucherschlichtung übertragen, darunter die Anerkennung bestimmter privater Schlichtungsstellen sowie die Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung für die Europäische Kommission.

Nach § 29 Absatz 1 VSBG errichtet der Bund eine ergänzende Verbraucherschlichtungsstelle (Universalschlichtungsstelle des Bundes). Gemäß § 30 Absatz 1 VSBG führt die Universalschlichtungsstelle des Bundes auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 VSBG durch, sofern es sich nicht um Streitigkeiten gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 VSBG handelt.

Durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle erfüllt der Bund die Verpflichtung nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, sog. ADR-Richtlinie), im Bundesgebiet für eine flächendeckende Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen.

Nach § 29 Absatz 2 VSBG kann der Bund entweder selbst eine behördliche Universalschlichtungsstelle errichten (Nummer 1), eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtungsstelle beleihen (Nummer 2) oder beauftragen (Nummer 3). Wird eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtungsstelle beliehen, wird ihr zugleich die Befugnis verliehen, wie eine behördliche Universalschlichtungsstelle Gebühren nach § 31 VSBG zu erheben.

§ 29 Absatz 3 VSBG weist dem BfJ die Rechts- und Fachaufsicht über die behördliche Universalschlichtungsstelle oder die gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG beliehene anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle sowie die Zuständigkeit für die Beleihung und Beauftragung einer geeigneten anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe der bundesweiten Universalschlichtung zu.

Das BfJ beabsichtigt, gemäß § 29 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 VSBG eine geeignete anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle (hierzu zählt auch der Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle) mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle einschließlich der Befugnis, für die Durchführung des Streitbeilegungsverfahrens Gebühren zu erheben, zu beleihen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

3.565.332,85

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Vereinsregister des Niederlassungsstaats des Bieterunternehmens. Nachweis durch Einreichung einer Kopie eines Registerauszugs. Dieser darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein. Kann der Nachweis mangels Eintragungspflicht nicht erbracht werden, ist darauf mit Angebotsabgabe hinzuweisen.

2. Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle oder Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle. Nachweis durch Kopie eines Nachweises über die Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle bzw. darüber, dass es sich um den Träger einer bereits eingerichteten Universalschlichtungsstelle handelt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. Jahresumsatz in den letzten drei Jahren

2. Haftpflichtversicherung

1. Jahresumsatz von mindestens 200.000 € pro Jahr in den letzten drei Jahren. Nachweis durch Erklärung über den in den vergangenen drei Jahren jeweils erzielten Jahresumsatz

2. Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100.000 € pro Schadensfall. Eine Begrenzung der jährlich abgesicherten Schadensfälle auf die mindestens zweifache Versicherungssumme ist möglich Nachweis durch Bescheinigung der Versicherung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein darf. Sie muss insbesondere die Höhe der Deckungssummen ausweisen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bereitstellung von sachlichen Ressourcen, um den Auftrag sachgerecht zu erfüllen.

Erforderlich ist eine übliche Büroausstattung und Internetzugang für alle zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, sowie das Vorhandensein einer Internetseite. Nachweis durch Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrags verfügt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

17.08.2023

14:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

13.10.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

17.08.2023

14:15

Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern der Auftraggeberin gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind schriftlich an folgende Adresse zu richten:

Bundesamt für Justiz

Referat VIII 1

Hausanschrift:

Adenauerallee 99-103

53113 Bonn

Postanschrift:

53094 Bonn

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang der entsprechenden Mitteilung der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.17) einreichen kann.

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Justiz, Referat VIII 1
Postanschrift:53094 Bonn
Postleitzahl:53113
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.07.2023



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