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Ausschreibungsdetails

Service-Telefon-Hotline für D-AF (VV-2023-0149)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.06.2023

24.07.2023 10:00

24.07.2023 10:00

VV-2023-0149

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

19.07.2023 10:28

2023/S 122-385976

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Postleitzahl: 14776
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Service-Telefon-Hotline für D-AF

VV-2023-0149

II.1.2)
CPV-Code

Spezielle Telefonnetzdienste für Geschäftsanwendungen (64214000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Telefon-Service-Hotline zur Unterstützung von Ref D-AF

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401, NUTS 3)

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Referat D-AF

Kirchhofstraße 1-2

14776 Brandenburg an der Havel

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Benötigt wird der Betrieb eines Servicecenters ("Telefon-Hotline") mit speziell geschultem Personal. Das Personal des Auftragnehmers beantwortet telefonisch eingehende Anfragen unter anderem zum Antragseingang, dem Bearbeitungsstand und gemäß den vom Referat D-AF erstellten FAQ´s.

Die Hotline muss Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr erreichbar sein.

Der Auftragnehmer muss entsprechende personelle Kapazitäten stellen, um mindestens 80 % der eingehenden Anrufe anzunehmen, die in der Intensität im Tages- und Wochenverlauf schwanken können. Personalausfälle sind umgehend auszugleichen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

07.08.2023

06.02.2024

Option auf Verlängerung um jeweils 3 Monate bis zu einer maximalen Gesamtleistung von 48 Monaten bis 06.08.2027.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die vom Bewerber / Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen benannt.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach § 125 GWB

- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Angabe zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Angaben für Abfrage des Wettbewerbsregisters

- Angabe Bruttoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind

- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)

- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bietergemeinschaft

- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 1 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.

- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Faire Bezahlung der bereitgestellten Personen im Sinne der Kernarbeitsnormen der Arbeitsorganisation ILO

- 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren

- Leistungsfähig ab sofort

- Personalstamm von mindestens 15 Personen, die grundsätzlich für die Abwick-lung eingehender Anrufe zuständig sind

-Personelle Kapazität zur Abfertigung von dauerhaft durchschnittlich 80% der Anrufe (gegenwärtig wird von ca. 4.000 Anrufen pro Woche ausgegangen; sin-ken die Zahlen sind weiterhin 80% anzunehmen);sinken die Anruferzahlen auf unter 150 täglich, sind personelle Kapazitäten zur Abdeckung von 100% der Anrufe bereit zu stellen

- Fester Ansprechpartner um ggf. kurzfristige Probleme und Anfragen zeitnah zu bearbeiten

- Zertifizierung ISO Norm 27001

- Erklärung Qualitätsmanagement und ggf. Nachweis vorhandener Zertifizierung

- Erklärung Umweltmanagement

- Erklärung Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens

- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung

- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

entfällt

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

24.07.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

18.08.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

24.07.2023

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.06.2023



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