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Ausschreibungsdetails

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Nordhausen

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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25.06.2023

01.08.2023 10:00

01.08.2023 10:00

SHW L 10/2023

Thüringen: Stadtwerke-Nordhausen-Gruppe

21.07.2023 10:28

2023/S 122-385521

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Robert-Blum-Straße 1
Postleitzahl: 99734
Ort: Nordhausen
NUTS: Nordhausen (DEG07, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 3631-6390

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Andere: GmbH


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Abfallentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Nordhausen

SHW L 10/2023

II.1.2)
CPV-Code

Recycling von Siedlungsabfällen (90514000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme von PPK-Abfällen an der Übergabestelle im Landkreis Nordhausen, Transport der übernommenen PPK-Abfälle zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten PPK-Abfälle.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Nordhausen (DEG07, NUTS 3)

Nordhausen, DE

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Übernahme von PPK-Abfällen an der Übergabestelle im Landkreis Nordhausen, der Transport der übernommenen PPK-Abfälle zur angebotenen Verwertungsanlage sowie die Verwertung der übernommenen und transportierten PPK-Abfälle.

Jahresmenge ca. 5.000 Mg

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2025

Beschreibung der Verlängerung:

Der Auftraggeber kann die Laufzeit um ein Jahr, d. h. bis zum 31.12.2026 verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Sicherheitsleistungen:

Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 50.000 Euro gefordert (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen, Pkt. 2.5)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V. §§ 123, 124 GWB

Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft

Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen)

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nachweis Vorliegen Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

. Erklärung über mindestens 1 Referenz zur ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenz/Referenzen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Benennung der durchgeführten Leistung und Durchführungszeitraum,

. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung EfbV) oder, für Bieter/Bewerber aus anderen EU-Ländern, gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes für die Beförderung derfolgenden Abfallarten:

. Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) und

. Papierund Pappe (AS 20 01 01)

Im Fall einer Sortierung für

das Lagern und Behandeln der folgenden Abfallarten:

. Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) und

. Papier und Pappe (AS 20 01 01)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

01.08.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.08.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

01.08.2023

10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge sowie das

Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) kommen zur Anwendung.

Der Bestbieter hat im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die nach dem

ThürVgG verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise

nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer nach Tagen

bestimmten Frist (3 bis 5 Tage) vorzulegen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Ort: Weimar
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen

Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §

97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung

der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen

gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden.

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag

auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.06.2023



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