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Ausschreibungsdetails

Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in der Bundeswehrliegenschaft Kurmark-Kaserne Storkow (6002490880-BwDLZ Doberlug-Kirchhain)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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24.06.2023

04.10.2023 13:00

04.10.2023 13:00

6002490880-BwDLZ Doberlug-Kirchhain

Bundeswehrverwaltung

17.08.2023 11:37

2023/S 121-382151

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Doberlug-Kirchhain
Postanschrift: Torgauer Straße
Postleitzahl: 03253
Ort: Doberlug-Kirchhain
NUTS: Elbe-Elster (DE407, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): BwDLZ Doberlug-Kirchhain (IUD)
Telefon: +49 35322-52-2375
Fax: +49 35322-52-2354

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in der Bundeswehrliegenschaft Kurmark-Kaserne Storkow

6002490880-BwDLZ Doberlug-Kirchhain

II.1.2)
CPV-Code

Gebäudereinigung (90911200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Gebäudereinigung und Glasreinigung in der Liegenschaft Kurmark-Kaserne Storkow.

Die Vergabe erfolgt nach Losen getrennt.

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung

Los 1

II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Los 1 Unterhaltsreinigung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Gebäudereinigung (90911200)

II.2.3)
Erfüllungsort

Oder-Spree (DE40C, NUTS 3)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Gebäudereinigung (Raumreinigung, Grundreinigung, sonstige Reinigung) in der Bundeswehr- Liegenschaft:

*

Kurmark-Kaserne Storkow

Beeskower Chaussee 15a

15859 Storkow

*

Beginn: 01.01.2024

Ende: 31.12.2027

*

Zeitraum der Leistungserbringung:

montags-freitags

Ausnahme Wachgebäude: montags-samstags

*

Die Leistungserbringung erfolgt in den Gebäuden gemäß Raumverzeichnis.

*

Im Sanitätsversorgungszentrum inkl. Zahnarztgruppe müssen Präparate zur Flächendesinfektion nach VAH-Liste Flächendesinfektion verwendet werden.

*

Einmal wöchentlich Reinigung von 22 Urinalsieben in den Gebäuden 91 und 106. Zweimal monatlich die Reinigung von 7 Urinalsieben in den Gebäuden 6 und 8. Vor Beginn der Arbeiten erfolgt die Einweisung durch einen Handwerker des technischen Betriebsdienstes.

*

Das Müllsammelhaus ist je Reinigungstag zu desinfizieren. Der Leistungsumfang beinhaltet die Räumung des Speiseabfallhauses, das Abkärchern, das Besprühen sowie das Abziehen aller Flächen mit Gummiabzieher und Nachweisführung. Es ist möglich, das bei warmer Jahreszeit die tägliche Reinigung erfolgen muss. Festlegung dazu trifft das Objektmanagement, die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand im Rahmen des vereinbarten Mischpreises der Unterhaltsreinigung.

*

Richtwerte Reinigungsfläche:

ca. 184.000,00 m²/monatlich

ca. 2.209.000,00 m²/jährlich

*

Die Bestückung der Spendersysteme erfolgt durch den AN, Bereitstellung Verbrauchsmaterial durch AG.

*

Müll ist nach Fraktionen getrennt, in den Abfallsammelplätzen lt. Anlage zu entsorgen. Auflistung der Trennbehälter siehe Anlage.

*

Vor Ort Besichtigung aufgrund der besonderen Gegebenheiten wird empfohlen, eine Verpflichtung zur Besichtigung besteht nicht.

Nachträgliche Forderungen werden nicht berücksichtigt.

Der AG behält sich vor, eine Probereinigung durchführen zu lassen um den angebotenen Leistungsansatz zu überprüfen.

*

Im Leistungsverzeichnis keine Preise eintragen. Preise und weitere Angaben sind im Preisblatt einzutragen (die zu erwartende Reinigungsfläche in m² pro Jahr ist im Raumverzeichnis (Kopf) zu entnehmen, Filterfunktionen können genutzt werden > Blattschutz aufheben!)

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2027

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2

II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Los 2 Glasreinigung

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fensterreinigung (90911300)

II.2.3)
Erfüllungsort

Oder-Spree (DE40C, NUTS 3)

Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Abschluss eines Rahmenvertrages für die Durchführung der Fensterreinigung in der Liegenschaft:

*

Kurmark-Kaserne Storkow

Beeskower Chaussee 15a

15859 Storkow

*

Beginn: 01.01.2024

Ende: 31.12.2027

*

Die Leistungserbringung erfolgt in den Gebäuden 1x jährlich gemäß Fensterverzeichnis, erforderliche Nutzung von Hebebühnen für einzelne Gebäude, da Höhen von 4 Metern überschritten werden.

Hinweis:

Einige Fenster können nicht geöffnet werden, dennoch ist eine beidseitige Fensterreinigung erforderlich.

*

Die Fensterreinigung umfasst alle Glas- und Rahmenflächen, einschließlich Falzen und Beschlägen.

*

Richtwert:

jährliche Reinigungsfläche: 6033 m²

*

Allgemein muss in der Liegenschaft ggf. jeder Nutzer des Gebäudes, den Zugang zu den Räumlichkeiten mit Terminabsprache sicherstellen. Dies kann einen zeitlichen Mehraufwand für den Auftragnehmer verursachen.

*

Vor Ort Besichtigung wird aufgrund der Gegebenheiten empfohlen, eine Pflicht zur Besichtigung besteht nicht. Nachträgliche Forderungen werden nicht berücksichtigt.

*

Im Leistungsverzeichnis keine Preise eintragen. Preise und weitere Angaben sind im Preisblatt einzutragen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.01.2024

31.12.2027

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

04.10.2023

13:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

29.12.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

04.10.2023

13:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 022894990
Fax: +49 02289163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

22.06.2023



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