Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524463
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Projektträgerschaft - "Innovationsorientierung der Forschung - Methoden und Instrumente des Wissens- und Technologietransfers"
04514-4/4(2023)
Beratung im Bereich Forschung (73210000)
Dienstleistungen
Ausschreibung einer beliehenen Projektträgerschaft für die Förderlinie "Innovationsorientierung der Forschung - Methoden und Instrumente des Wissens- und Technologietransfers"
II.2)
Beschreibung
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Wissenschaft und Forschung sind die Basis für wirtschafts- und gesellschaftstragende Innovationen. Damit Wissen und Ideen schnell und erfolgreich in Deutschland zu Innovationen werden, müssen wissenschaftliche Erkenntnisse unverzüglich in konkrete Anwendungen überführt werden. Die Wissenschaft muss hierzu intensiv und frühzeitig mit Wirtschaft und Gesellschaft zusammenarbeiten - Kooperationen müssen strategisch ausgerichtet und systematisch vorbereitet und betrieben werden. Mit der Hightech-Strategie 2025 hat sich die Bundesregierung weiterhin das Ziel gesetzt, eine Kultur des Wissens- und Technologietransfers fest zu verankern. Bei der Umsetzung der Hightech-Strategie wirken neben den Fachprogrammen zugleich technologie- und fachthemenoffene Querschnittsprogramme mit Instrumenten und Aktivitäten, die den Wissens- und Technologietransfer (WTT) aus der Wissenschaft in die Anwendung befördern.
Durch eine systematische Entwicklung neuer Methoden, Instrumente und Werkzeuge des WTT aus den vier großen außeruniversitären Forschungsorganisationen (Fraunhofer Gesellschaft, Helmholtz Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft und Leibniz Forschungsgemeinschaft) sollen sowohl das konkrete Transfergeschehen unterstützt, wie auch eine Kultur der Verwertung von Forschungsergebnissen neu geschaffen und weiterentwickelt werden. Neue Formen der Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sind hierbei ebenso zu nennen wie eine die Verwertung berücksichtigende Forschungsplanung. Neue Unterstützungsformen für Ausgründungen aus der Wissenschaft oder der internationalen Verwertungskooperation sind weitere Themen, die kontinuierlich in methodischen Vorgehensweisen verankert und verallgemeinerbar beschrieben werden müssen. Zur zielgerichteten Schaffung und effizienten Umsetzung solcher Instrumente und Aktivitäten beabsichtigt das BMBF, einen Projektträger (PT) mit Beleihungsoption einzuschalten. Die Aufgaben des PT werden darin liegen, als sogenannter Verwaltungshelfer der mittelbewirtschaftenden Stellen des BMBF, das Ministerium wissenschaftlich-technisch und verwaltungsmäßig zu unterstützen. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Die mit dieser Ausschreibung vorgesehene Projektträgeraufgabe umfasst die Koordination und Umsetzung der im Einzelplan 30 haushaltsrechtlich verankerten Förderinstrumente und Aktivitäten bis hin zur Weiter- und Neuentwicklung von Ansätzen, deren Umsetzung, Begleitung und kontinuierlichen Erfolgsbilanzierung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien zur Messung wachsender Verwertungskultur und Verwertungserfolge. Weiterhin beinhaltet die Aufgabe die Unterstützung des BMBF bei der Aufarbeitung innovationspolitischer Sachverhalte für Strategieentwicklungen zu diesen Förderzielen wie auch die Darstellung und Bewertung einer aussagefähigen Analyse der Entwicklungsvielfalt, der erreichten Ergebnisse und der Wirkungen dieser Förderung in der Verwertungskultur. Hierzu wird eine Projektträgerschaft mit Beleihungsoption zur Koordination, Umsetzung und Begleitung laufender und künftiger Maßnahmen, der Modellaktivitäten zur Stärkung der Innovationsorientierung außeruniversitärer Forschungsorganisationen und -einrichtungen im Wissens- und Technologietransfer, einschließlich des Erfahrungsaustausches und der Kommunikation der Ergebnisse ausgeschrieben.
01.12.2023
30.11.2027
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu zwei Jahre.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
31.07.2023
12:00
- Deutsch (DE)
10.11.2023
31.07.2023
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22.06.2023