Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=524437
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
"Coaching und Vernetzung" im Rahmen der Fördermaßnahme "Gesellschaft der Innovationen - Impact Challenge an Hochschulen"
04513-1/11(2023)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Gegenstand sind Coaching-Leistungen, die im Rahmen der Maßnahme "Gesellschaft der Innovationen" (GdInno) erbracht werden sollen. Ziel der Maßnahme ist eine Stärkung der Kompetenzen und Lehrangebote im Themenbereich Soziale Innovationen und Sozialunternehmertum an Hochschulen und An-Instituten sowie die Förderung von Sozialen Innovationen und deren Transfer in die Praxis. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Transfer durch die Gründung von Sozialunternehmen aus Hochschulen heraus.
Die Coaching-Leistungen zielen darauf ab, die Kompetenzen der Geförderten hinsichtlich der Entwicklung, Umsetzung, Verwertung und Skalierung Sozialer Innovationen zu stärken und sie in der Projektdurchführung und Verstetigung ihrer Sozialen Innovationen über die Förderung hinaus zu unterstützen. Darüber hinaus werden Transferstellen der beteiligten Hochschulen als Adressaten in die Coachings einbezogen, um deren Beratungskompetenzen in diesen Themenbereichen zu stärken
Die Coaching-Leistungen sind als Einzel- und Gruppencoachings anzubieten. Dabei kommt insbesondere den Gruppencoachings auch ein vernetzender Charakter zu. Um diesen zu stärken, sind durch den AN Coaching auch Möglichkeiten für die Teilnehmenden der Coachings bereitzustellen, sich über die einzelnen Veranstaltungen hinaus auszutauschen. Der AN Coaching unterstützt die Gewinner/innen des Matchathons und die geförderten Projekte darüber hinaus bei der Vernetzung mit potenziellen Praxis- und Kooperationspartnern und Finanzierungsinstitutionen.
II.2)
Beschreibung
Deutschland (DE, NUTS 0)
siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung
01.11.2023
31.10.2025
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
08.08.2023
12:00
- Deutsch (DE)
30.11.2023
08.08.2023
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Auch das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabeplattform des Bundes zu übermitteln.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21.06.2023