Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Einsatzhose und -blouson, flhd, ohne Membran BPoL mit Ersatzteilen
B 23.26 - 0479/22/VV : 1
Arbeitsbekleidung (18113000)
Lieferauftrag
Einsatzhose und -blouson, flammhemmend, ohne Membran BPoL mit Ersatzteilen
II.2)
Beschreibung
Hochtaunuskreis (DE718, NUTS 3)
Bundespolizei Versandlager Hundstadt - Zentraler Versand für Bekleidung, 61279 Grävenwiesbach
Mindestabnahmemenge (Festbestellmenge):
-10.000Stk. Einsatzhose, flammhemmend, ohne Membran
- 8.500 Stk. Einsatzblouson, flammhemmend, ohne Membran
- 1 Satz Ersatzteile (Reparaturzubehör) bestehend aus
* 9.500 Stk. Reißverschlüssen
* 2.000 Stk. Druckknöpfen
* 1.000 Stk. Hosenträgern
* 2.500 Stk. Polizei Kennzeichnungen klein
* 2.500 Stk. Polizei Kennzeichnungen groß
Die Höchstmenge (=geschätzte Gesamtbedarfsmenge) beinhaltet folgende Mengen für weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus Rahmenvereinbarungen für die Jahre 2023 - 2025 ohne Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers:
- 50.000Stk. Einsatzhose, flammhemmend, ohne Membran
- 42.500 Stk. Einsatzblouson, flammhemmend, ohne Membran
- 5 Satz Ersatzteile (= Gesamtmenge 87.500) bestehend aus:
* 5 x 9.500 (=47.500) Stk. Reißverschlüssen (siehe seperate Detail Aufstellung)
* 5 x 2.000 (=10.000) Satz Druckknöpfen
* 5 x 1.000 (=5.000) Stk. Hosenträgern
* 5 x 2.500 (=12.500) Stk. Polizei Kennzeichnungen klein
* 5 x 2.500 (=12.500) Stk. Polizei Kennzeichnungen groß
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
21.09.2023
11:30
- Deutsch (DE)
07.11.2023
21.09.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
Auftragsbezogene Nachweise:
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Muster einzureichen:
*ausgefüllte Anlage Unternehmensdaten
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
*ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe
Für den Fall einer Bietergemeinschaft bzw. Eignungsleihe ist Ziffer 3.1 bzw. 3.2 der Anlage "Allgemeine Bewerbungsbedingungen elektronisch" zu beachten.
* ausgefüllte Anlage Ergänzende Vertragsbedingungen "Kernarbeitsnormen ILO"
Nachweise zu den verwendeten Materialien in Form von Prüfberichten, Material Datenblättern, technischen Datenblättern oder Werksprüfzertifikaten des jeweiligen Herstellers
Mit dem Angebot sind folgende Angebotsmuster anzufertigen und fristgerecht auf dem Postweg einzureichen:
- ein Stück Einsatzhose Größe N -M
- ein Stück Einsatzblouson Größe N -M
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24.07.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.