Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
HPE Aruba Netzwerkprodukte und zugehörige Dienstleistungen
ZIB 12.07 - 9938/22/VV : 1
Netzausrüstung (32420000)
Lieferauftrag
HPE Aruba Netzwerkprodukte und zugehörige Dienstleistungen
42.000.000,00
EUR Euro
II.2)
Beschreibung
Netzwerkinfrastruktur (32424000)
Netzkomponenten (32422000)
Netzwerkschnittstellen (30237110)
Netzwerkaufrüstung (32428000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Netzwerkprodukten und zugehörige Dienstleistungen des Herstellers HPE Aruba für Bundesbehörden.
Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 42.000.000,00 Euro netto abgerufen werden. Die Gesamtleistung wird in einem Los abgebildet.
Preis
42.000.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten: 24
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit widerspricht.
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Ergänzung zu II.1.5) Der geschätzte Gesamtwert bildet den Höchstwert der Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
2.1 Unternehmensdarstellung
(Stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dar. Gehen Sie auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z.B. Niederlassungen in Deutschland, Hauptsitz, Gründungsjahr, Anzahl der Mitarbeitenden, Leistungen in der öffentlichen Verwaltung ein.)
2.2 Umsatzangabe
(Geben Sie den Netto-Jahresumsatz (mit Endkunden innerhalb Deutschlands oder der EU) Ihres Unternehmens (in Euro) jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre an.
Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/ Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert, sofern dadurch der Produktabsatz nicht mehrfach gezählt wird. Dabei wird folgende Mindestbedingung gestellt:
Der durchschnittliche Jahresumsatz (netto) der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand (Netzwerkprodukte und zugehörige Dienstleistungen) beträgt mindestens 10.000.000,- €.)
1.1 HPE Partner-Status
(Ihre fachlichen Erfahrungen und Qualifikationen im HPE-Aruba Netzwerk Umfeld sind von dem Hersteller mit mindestens dem Partner Status "Platinum" oder gleichwertig zertifiziert worden. D.h. mindestens: 6 Personen mit aktuell gültiger Sales Certification, 4 Personen mit aktuell gültiger Technical Certification, diese 4 Personen mit technischer Zertifizierung müssen mindestens folgendes abdecken:
- 4 ACMP individuals (Professional certification)
und
- 4 ACSP individuals (Professional certification)
- 1 ACDP individuals min (Professional certification) oder 1 ACSP individuals (Professional certification)
- 1 Expert Level
Den HPE Partner-Status weisen Sie bitte durch einen aktuellen gültigen Nachweis sowie für das Jahr 2022 nach.)
1.2 Mitarbeitende
(Sie verfügen über Mitarbeitende (MA), die im Umgang mit den von Ihnen angebotenen HPE-Aruba Produkten vertraut sind und somit auch umfassenden Support für die Hardware und Software bieten können. Weisen Sie diebezüglich nach, dass Sie mindestens über Mitarbeitende verfügen, die die folgenden Spezialisierungen (Aruba Professional oder Associate certification im Bereich HPE-Aruba) innehaben:
- Aruba Sales Certification: 6 MA
- ACMP oder ACMA individuals: 4 MA
- ACSP oder ACSA individuals: 4 MA
- ACDP oder ACDA individual min: 1 MA
- ACDX: 1MA
- ACMX: 1MA
- ACCX: 1MA
Restriktion: Ein Mitarbeiter kann maximal zwei HPE Spezialisierungen ausüben.
Benennen Sie die Gesamtzahl der Mitarbeitenden Ihres Unternehmens jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre sowie die Zahl Mitarbeitender bezogen auf den Leistungsgegenstand für die letzten drei Geschäftsjahre.
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen können Ihre Mitarbeiterzahlen addiert angeben. Dabei werden zusätzlich zu den oben angeführten noch folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die Zahl der Mitarbeitenden der letzten drei Geschäftsjahre bezogen auf den Leistungsgegenstand muss mindestens 20 pro Jahr betragen.)
1.3 Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von zwei (2) Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung dar. Folgende inhaltliche Anforderungen werden an die zu benennenden Referenzen gestellt:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
1) In einer Referenz haben Sie mindestens in Bezug auf Netzwerkprodukte u. zugehörige Dienstleistungen ein Projektvolumen in Höhe von 1.500.000,- € an einen Auftraggeber geliefert und integriert.
2) In einer weiteren Referenz haben Sie jeweils in Bezug auf Netzwerkprodukte u. zugehörige Dienstleistungen ein Projektvolumen in Höhe von 750.000,- € geliefert und integriert.
- In einer der Referenzen musste an unterschiedliche Standorte geliefert werden.
- Die Referenzen müssen sich auf zwei unterschiedliche Kunden beziehen
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt.
Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
- Eine (1) der zwei (2) Referenzen muss im Kontext der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB) erbracht worden sein.
- Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Es sind nur zwei (2) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte
bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachtete Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie dies bezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage.
Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
01.08.2023
11:30
- Deutsch (DE)
29.09.2023
01.08.2023
11:31
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
1. Die Anlagen 'Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' und Anlage 'Anlage_Unternehmensdaten' sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2. Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
Akademie der Künste
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Bundeseisenbahnvermögen
Bundesinstitut für Risikobewertung
Bundeskriminalamt
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundessozialgericht
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Deutsches Archäologisches Institut
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e. V.
Deutsches Weininstitut GmbH
Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.
DRK Suchdienst
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Georg-Speyer-Haus
GSI Gesellschaft für Schwerionenforschung GmbH
Johann Heinrich von Thünen-Institut
Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
Kuratorium für Waldarbeit & Forsttechnik e.V.
Max Rubner-Institut
Monopolkommission
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Rosa Luxemburg Stiftung
Stiftung Wissenschaft und Politik
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe, Standort Dresden
Zollkriminalamt
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25.07.2023
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.