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Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Antibiotika (B 19.16 - 0952/21/VV : 2)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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21.06.2023 (letzte Änderung am 03.09.2023)

02.08.2023 11:30

B 19.16 - 0952/21/VV : 2

Beschaffungsamt des BMI

03.09.2023 12:45

2023/S 119-373448

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Verfahren aufgehoben

Dieses Verfahren wurde aufgehoben. Eine Teilnahme an diesem Verfahren ist nicht mehr möglich.

Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-2740
Fax: +49 2289910610-2740

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Antibiotika

B 19.16 - 0952/21/VV : 2

II.1.2)
CPV-Code

Antibiotika zur systemischen Anwendung (33651100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung Antibiotika

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose

Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1


II.2)
Beschreibung

Los 1

II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Los 1 RV Antibiotika

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Antibiotika zur systemischen Anwendung (33651100)

Arzneimittel (33600000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen der ergänzenden Sanitätsmaterialbevorratung (§ 23 ZSKG) für den Zivil- und Katastrophenschutz werden zur Therapie und Prophylaxe von bakteriellen Infektionen Antibiotika mit breitem Wirkungsspektrum beschafft.

Es handelt sich um Ciprofloxacin als Filmtablette. Der Wirkstoffgehalt je Tablette beträgt 500 mg und die Tabletten besitzen eine Bruchrille zum gleichmäßigen Teilen der Tabletten. Als Primärverpackung sind Blisterstreifen zu verwenden. Jede Sekundärverpackung enthält 20 Tabletten. Die angebotenen Tabletten müssen in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig sein.

Die Lieferung kann an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Für die Lieferungen gilt die Lieferklausel "DAP benannter Lieferort Incoterms® 2020"; zusätzlich ist das Transportfahrzeug am angegebenen Lieferort zu entladen.

Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung (RV) geschlossen, d. h. insgesamt zwei RV, aus denen das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abrufen kann. Des Weiteren ist das Beschaffungsamt des BMI abrufberechtigt. Die RV haben eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängern sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.

In diesem Verfahren werden zwei gleichgroße Mengenlose vergeben.

Los 1: Ciprofloxacin-Filmtabletten 500 mg, Mindestabnahmemenge 900.000 Tabletten (entspricht 45.000 Packungen)

Die Höchstmenge je Los ist festgelegt. Die Höchstmengen sind jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und werden geeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.

Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.

Jeder Abruf aus erfolgt zu ungefähr gleich großen Teilen aus beiden Rahmenvereinbarungen.

Als Option kann wünschenswerterweise die Einlagerung der Arzneimittel für maximal sechs Monate angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Option zu deren Angebot weder die Bieterin verpflichtet ist, noch die Auftraggeberin verpflichtet ist, diese auch zu beauftragen.

Bieter können ein Angebot für ein Los oder beide Lose einreichen (keine Loslimitierung). Ein Zuschlag wird jedoch grundsätzlich nur auf ein Los erteilt (Zuschlaglimitierung).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

999

Eine Beschränkung der Höchstzahl von Bewerbern, welche die Eignungsanforderungen erfüllen ist nicht vorgesehen. Die Höchstzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden ist unbegrenzt. Die Angabe 999 erfolgt aus technischen Gründen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Als Option kann wünschenswerterweise die Einlagerung der Arzneimittel für maximal sechs Monate angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Option zu deren Angebot weder die Bieterin verpflichtet ist, noch die Auftraggeberin verpflichtet ist, diese auch zu beauftragen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.


Los 2

II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Los 2 RV Antibiotika

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Antibiotika zur systemischen Anwendung (33651100)

Arzneimittel (33600000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Deutschland (DE, NUTS 0)

Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Im Rahmen der ergänzenden Sanitätsmaterialbevorratung (§ 23 ZSKG) für den Zivil- und Katastrophenschutz werden zur Therapie und Prophylaxe von bakteriellen Infektionen Antibiotika mit breitem Wirkungsspektrum beschafft.

Es handelt sich um Ciprofloxacin als Filmtablette. Der Wirkstoffgehalt je Tablette beträgt 500 mg und die Tabletten besitzen eine Bruchrille zum gleichmäßigen Teilen der Tabletten. Als Primärverpackung sind Blisterstreifen zu verwenden. Jede Sekundärverpackung enthält 20 Tabletten. Die angebotenen Tabletten müssen in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig sein.

Die Lieferung kann an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Für die Lieferungen gilt die Lieferklausel "DAP benannter Lieferort Incoterms® 2020"; zusätzlich ist das Transportfahrzeug am angegebenen Lieferort zu entladen.

Es wird je Los eine Rahmenvereinbarung (RV) geschlossen, d. h. insgesamt zwei RV, aus denen das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abrufen kann. Des Weiteren ist das Beschaffungsamt des BMI abrufberechtigt. Die RV haben eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängern sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.

In diesem Verfahren werden zwei gleichgroße Mengenlose vergeben.

Los 2: Ciprofloxacin-Filmtabletten 500 mg, Mindestabnahmemenge 900.000 Tabletten (entspricht 45.000 Packungen)

Die Höchstmenge je Los ist festgelegt. Die Höchstmengen sind jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und werden geeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.

Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.

Jeder Abruf aus erfolgt zu ungefähr gleich großen Teilen aus beiden Rahmenvereinbarungen.

Als Option kann wünschenswerterweise die Einlagerung der Arzneimittel für maximal sechs Monate angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Option zu deren Angebot weder die Bieterin verpflichtet ist, noch die Auftraggeberin verpflichtet ist, diese auch zu beauftragen.

Bieter können ein Angebot für ein Los oder beide Lose einreichen (keine Loslimitierung). Ein Zuschlag wird jedoch grundsätzlich nur auf ein Los erteilt (Zuschlaglimitierung).

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal vier Jahre.

II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

999

Eine Beschränkung der Höchstzahl von Bewerbern, welche die Eignungsanforderungen erfüllen ist nicht vorgesehen. Die Höchstzahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden ist unbegrenzt. Die Angabe 999 erfolgt aus technischen Gründen.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Als Option kann wünschenswerterweise die Einlagerung der Arzneimittel für maximal sechs Monate angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Option zu deren Angebot weder die Bieterin verpflichtet ist, noch die Auftraggeberin verpflichtet ist, diese auch zu beauftragen.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Umsatz

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (d. h. Herstellung oder Handel von Arzneimitteln) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens

- 1.000.000,00 EUR pro Jahr

betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste.

Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Herstellungs-, Vertriebs oder Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel

Der Bieter muss über eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Geltungsbereich des deutschen Arzneimittelrechts für die Herstellung, Vertrieb oder Einfuhr von Arzneimitteln verfügen. Bitte reichen Sie mit dem Teilnahmewettbewerb die entsprechenden Nachweise ein.

Für Bieter, die dem deutschen AMG unterliegen, sind dies eine Herstellungserlaubnis (§ 13 AMG) und/oder eine Einfuhrerlaubnis (§ 72 AMG bzw. eine marketing authorisation application (MAA) der EMA) für Arzneimittel und/oder Großhandelserlaubnis (§ 52a AMG).

Sofern Sie aufgrund einer Ausnahmevorschrift einer Herstellungs- und/oder Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel nicht bedürfen, legen Sie dies bitte in einer selbsterstellten Erklärung dar.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Bitte beachten Sie, dass einige Informationen und Dokumente, im Zusammenhang mit der Auftragsausführung als Verschlusssache »VS - Nur für den Dienstgebrauch« zu behandeln sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2022/S 249-725532

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

02.08.2023

11:30

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

10.08.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

20.11.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

a) Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen und Informationen (insbesondere Höchstmengen), die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung erst zur Verfügung gestellt werden können, wenn Sie

die "Verpflichtungserklärung_VS-NfD" gemäß Dokument 07 übermittelt haben und im Rahmen Ihres Teilnahmeantrages die Eignung Ihres Unternehmens zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung festgestellt werden konnte. Die gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuften Unterlagen werden zusammen mit der

auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Angebotsaufforderung versandt.

Sofern Sie Unterauftragnehmer einsetzen, dürfen diese erst Zugang zu den eingestuften Dokumenten erlangen nachdem diese dem Beschaffungsamt des BMI gegenüber benannt wurden und eine Verpflichtungserklärung VS-NfD des jeweiligen Unterauftragnehmers abgegeben wurde.

b) Abschnitt 2 der »Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren« enthält eine Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichenden Dokumente.

c) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich Inhaltes und Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von

Ihnen einzureichen.

d) Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.

e) In dem mit der Bekanntmachung 2022/S 249-725532 veröffentlichten Verfahren (internes Geschäftszeichen B 19.16 - 0952/21/VV : 1) wurden unverhältnismäßige Eignungsanforderungen gestellt. Jenes Verfahren wird durch das mit dieser Bekanntmachung veröffentliche Verfahren in den Status der »Bekanntmachung des Teilnahmeantrags« zurückversetzt und die Eignungsanforderungen geändert. Es kann sich erneut eine unbegrenzte Zahl an Teilnehmern an dem Verfahren beteiligen.

f) Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat insbesondere zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.

Für den Fall der Bildung von Bewerber- oder Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.

g) Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014 des europäischen Rates wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Verbot umfasst Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland".

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden.

h) Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.

Bei Bewerber- /Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

01.09.2023



Berichtigungen

Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.

01.09.2023


05.09.2023




18.08.2023


22.08.2023




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