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Ausschreibungsdetails

CEP-stabilisiertes Hochleistungs-Ultrakurzpuls-Lasersystem

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15.06.2023

19.07.2023 10:00

19.07.2023 10:00

EU-OV/2023-34

Thüringen: Friedrich-Schiller-Universität Jena

19.06.2023 14:44

2023/S 115-358489

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung:Friedrich-Schiller-Universität Jena
Postanschrift:Fürstengraben 1
Postleitzahl:07743
Ort:Jena
NUTS:Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03, NUTS 3)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 3641-9412220
Hauptadresse: https://www.uni-jena.de/

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

CEP-stabilisiertes Hochleistungs-Ultrakurzpuls-Lasersystem

EU-OV/2023-34

II.1.2)
CPV-Code

Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) (38000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Die Friedrich-Schiller Universität Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines CEP stabilisiertes Hochleistungs Ultrakurzpuls Lasersystem.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

1.050.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03, NUTS 3)

Friedrich-Schiller-Universität Jena, am Institut für Angewandte Physik, Albert-Einstein-Str. 15, Raum 009, 07745 Jena.

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Friedrich-Schiller Universität Jena beabsichtigt für Ihre wissenschaftliche Tätigkeit den Kauf eines CEP stabilisiertes Hochleistungs Ultrakurzpuls Lasersystem.

Ultrakurzpulslaser mit Pulsdauern im Bereich von 100 fs sind mittlerweile in vielen Forschungslaboren etabliert und zu unverzichtbaren Werkzeugen geworden. Jedoch erst extrem kurze Pulsdauern kleiner 10 fs erlauben es, atomare bzw. molekulare Vorgänge wie z. B. chemische Reaktionen oder Thermalisierungsprozesse zeitaufgelöst zu analysieren oder gezielt zu beeinflussen. Es ergeben sich damit zahlreiche, noch nicht verstandene Möglichkeiten, die Wechselwirkung von ultrakurzen Lichtpulsen mit Nanostrukturen, Molekülen und sogar einzelnen Atomen zu untersuchen und zu steuern. Bei diesen sog. few cycle Pulsen ist eine Beschreibung der Pulse nur auf Basis der Einhüllenden jedoch nicht mehr ausreichend. Vielmehr ist das elektrische Feld und die absolute Phasenlage (sog. Carrier Envelope Phase CEP) für die LichtMaterieWechselwirkung entscheidend.

Deshalb soll am Institut für Angewandte Physik IAP) in Jena ein CarrierEnvelopePhase (CEP) stabilisiertes Ultrakurzpuls Lasersystem installiert werden, das sowohl hohe Pulsenergien und hohe mittlere Leistungen als auch die Möglichkeit der zeitlichen und spektralen Pulsformung gestattet. Das System soll den verschiedenen Arbeitsgruppen unterschiedliche Untersuchungen und Applikationen ermöglichen. Insbesondere werden folgende Themen adressiert:

1. Untersuchungen zum Einfluss der CEP und der spektralen wie zeitlichen Pulseigenschaften auf photoinduzierte Tunneleffekte, ultraschnelles Schalten und nichtlinear optische Effekte (wie z.B. effiziente Frequenzkonversion) in großflächigen resonanten Nanostrukturen. Dafür werden phasenstabilisierte Lichtpulse im NIR (ca. 800 nm) mit einer Pulslänge kleiner 10 fs benötigt. Die Repetitionsrate muss zur Unterscheidung zwischen langsamen thermischen und schnellen elektronischen Effekten von Einzelschuss bis mindestens 100 kHz einstellbar sein.

2. Der CEP-stabilisierte bzw. zeitlich wie spektral geformte Lichtpuls soll zur Steuerung chemischer Reaktionen in Gasen sowie in photokatalytischen Systemen genutzt werden. Mit dem im Lasersystem ebenfalls erzeugten Probem Puls wird eine zeit und ortsaufgelöste, quantitative Analyse der Reaktionsprodukte mittels CARS-Spektroskopie (CARS Coherent Anti-Stokes Ra-man Scattering) ermöglicht. Damit alle Zwischenprodukte der untersuchten Reaktion im Spektrum sichtbar sind, muss der Pump-Puls eine spektrale Breite größer 4.200 cm-1 haben. Der zeit-lich synchronisierte Probe-Puls ist bei einer signifikant kürzeren Wellenlänge (515 nm) mit einer spektralen Breite von 10 cm-1 parametrisiert, was die spektrale Auflösung der Messung definiert.

3. In 2D-Materialien sollen durch PumpProbeExperimente grundlegende Untersuchung zur raumzeitlichen Dynamik der freien Ladungsträger durchgeführt werden. Die Thermalisierungszeit dieser Systeme liegt im Bereich der Pulsdauer des beantragten Systems (ca. 10fs). Durch Variation der CEP soll außerdem der Zusammenhang der geometrischen Symmetrie der Strukturen mit der zeitlichen Symmetrie des Pulses untersucht werden.

Das Großgerät wird also entsprechend dem zugrundeliegenden Förderantrag von verschiedenen Gruppen für unterschiedliche Applikationen genutzt. Die geforderten Spezifikationen beeinflussen sich aber teilweise gegenseitig.

Höchste Priorität hat die CEP Stabilität und die Möglichkeit zur definierten Einstellung/Verstellung der CEP zur Kontrolle verschiedener Prozess, wie Steuerung von Elektronen, Frequenzkonversion, wie auch Umwandlungsprozessen von Treibhausgasen.

Priortät 2 sind die Spezifikationen, die sich aus den Anforderungen für ultrabreitband CARS Messungen ergeben. Systeme mit den hier geforderten Spezifikationen werden inzwischen von verschiedenen Lieferanten angeboten.

Zur zeitlichen und spektralen Modulation der im OPCPA erzeugten Lichtpulse muss ein sogenannter SLM in die OPCPA Verstärkerkette integriert werden. Hieraus ergeben sich potenzielle Risiken bzgl. der Einhaltung der CEP-Stabilitätsspezifikationen und es bestehen hierzu noch keine umfangreichen Erfahrungen bei den potenziellen Systemlieferanten. Zur bestmöglichen Absicherung der Spezifikationen soll das beschriebene System deshalb möglichst produktnah also ohne integrierten SLM aufgebaut werden und der SLM nur alternativ umschaltbar im System integriert werden.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.6)
Geschätzter Wert

1.050.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Tagen: 1

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Einen aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das

Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der

Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist.

Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er

ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist

dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu

erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen,

Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.

Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder Bietergemeinschaft sind

sämtliche Bedingungen auch für diese nachzuweisen.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unternehmensdarstellung:

-allgemeine Unternehmensdarstellung,

- Firmenname, Rechtsform, Umsatzsteuerident-Nr,

- Anschrift (Hauptsitz/Niederlassungen/Sitz der Niederlassung, die den

Auftraggeber betreuen würde),

- Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse,

- Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder/-zweige,

- Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Unternehmenshistorie etc.,

Angaben zu den Umsätzen der letzte 3 Jahre (ersatzweise Geschäftsberichte der

letzten 3 Jahre) sowie den Umsätzen des im Rahmen der Ausschreibung

maßgeblichen Geschäftsbereiches. Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung

einschließlich der Angabe der Deckungssummen,

eine Eigenerklärung zum Ausschreibungsverfahren (Anlage 4),

eine Erklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen

gemäß § 123 GWB sowie § 124 GWB (Anlage 5 und 6):

- Nichtbestehen eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren

gesetzlichen Verfahrens,

- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- dass die Beiträge an die Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass die Steuern ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer/innen

ordnungsgemäß bezahlt werden,

- dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die meine/unsere

Zuverlässigkeit als Bieter/in in Frage stellen, - dass keine Person, deren Verhalten

unserem Unternehmen zuzurechnen ist,

rechtskräftig verurteilt ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung

krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer

Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische

Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuches

(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder

wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,

dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden sollen,

eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuches zu begehen, § 261

des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter

Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat

gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die

von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des

Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den

Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der

Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des

Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §

108e des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung von

Mandatsträgern, §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und

Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuches (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit Internationalem Geschäftsverkehr) oder §§

232 und 233 des Strafgesetzbuches (Menschenhandel) oder § 233a des

Strafgesetzbuches (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach

vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen

zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens

Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der

Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in

leitender Stellung. Im Rahmen einer Nachunternehmerschaft oder

Bietergemeinschaft sind die

Erklärungen nach den §§ 123 und 124 GWB auch für diese zu erklären.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachweis von mindestens 3 Referenzen in vergleichbarer Art und

Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren innerhalb der EU mit

Kurzbeschreibung und Kontaktdaten des Auftraggebers als Bestätigung für hohe

Qualität und Zuverlässigkeit des Gerätes (die Referenzen dürfen nicht das Recht

des Auftragsgebers ausschließen oder einschränken weitere Informationen bei

den Auftraggebern einzuholen). Es gelten darüber hinaus die Vorgaben aus Anlage 1 der Vergabeunterlagen.

Die 3 Referenzen zu Systemen haben folgende Anforderung:

bereits erfolgreich ausgeliefert

folgende Spezifikation mindestens:

CEP Stabilitä < 250mrad, gemessen über 1 Stunde ohne Mittelung

Pulslänge (<10fs)

Zentral-Wellenlänge im NIR (700-900nm).


III.2)
Bedingungen für den Auftrag

III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen die:

Verpflichtung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und 12

Abs. 2 ThürVgG),

Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2

ThürVgG),

Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz; § 17

ThürVgG - Kontrollen; § 18 ThürVgG - Sanktionen,

sowie ggf. Verpflichtung des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt

und Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG) und die Verpflichtung des

Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12

Abs. 2 ThürVgG) erfüllt.

Die entsprechenden Formulare sind als Anlagen dieser Ausschreibung beigefügt.

Im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung sind von dem Bestbieter diese

Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen

über die e-Vergabeplattform („Nachrichten“) vollständig ausgefüllt einzureichen.

Liegen die Erklärungen und Nachweise innerhalb der benannten Frist nicht

vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 12a ThürVgG). Die Erklärungen können jedoch bereits mit dem Angebot abgegeben werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

19.07.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.08.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

19.07.2023

10:00

siehe 1.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift:Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl:99423
Ort:Weimar
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im

Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos (schriftlich oder per E-Mail) an

die Vergabestelle zu richten. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit

Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle, eine Frist von

15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der

Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen

kann.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

13.06.2023



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