Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
I.3)
Kommunikation
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Sicherheitswerkbänke Klasse II
214-02.05-20.0055-23-II-G
Labortische (39181000)
Lieferauftrag
Sicherheitswerkbänke Klasse II
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
19 Sicherheitswerkbänke Klasse II
Labortische (39181000)
Vorpommern-Greifswald (DE80N, NUTS 3)
Greifswald-Insel Riems
16 Sicherheitswerkbänke (1,20 m), 1 Sicherheitswerkbank (1,50 m), 2 Sicherheitswerkbänke (1,80 m)
Laufzeit in Tagen: 1
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Vertragslaufzeit wieder. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Weitere Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2
17 Sicherheitswerkbänke Klasse II
Labortische (39181000)
Vorpommern-Greifswald (DE80N, NUTS 3)
Greifswald-Insel Riems
13 Sicherheitswerkbänke (1,20 m), 1 Sicherheitswerkbank (1,50 m), 3 Sicherheitswerkbänke (1,80 m)
Laufzeit in Tagen: 1
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Vertragslaufzeit wieder. Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Weitere Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das Bestehen (oder den Abschluss unverzüglich nach Zuschlagserteilung) einer Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Zertifikat nach DIN ISO 9001 ff.
Der Hersteller der angebotenen Sicherheitswerkbänke muss nach DIN ISO 9001 ff. zertifiziert sein. Mit Angebotsabgabe ist die Kopie eines gültigen Zertifikates des/der betreffenden Hersteller/s einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
12.07.2023
12:00
- Deutsch (DE)
31.10.2023
12.07.2023
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)
Zusätzliche Angaben
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg, persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
C) Zusätzlich zu den unter III.1.2) beschriebenen Erklärungen hat der Bieter folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen (siehe Vergabeunterlagen):
- Leistungsverzeichnis im aidf-Format,
- Angebotsbestätigung,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Datenblatt, jeweils für Los 1 und/oder Los 2
- bei Ausstellungs- oder Vorführsystemen: Nachweis über den einwandfreien allgemeinen und technischen Zustand in geeigneter Form.
Detailinformationen zu den geforderten Unterlagen sind den Teilnahmebedingungen (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
E) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen).
F) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen).
G) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
H) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
12.06.2023