Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Rahmenvertrag externe Festplatten
Z42-2023-0085
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
Lieferauftrag
Rahmenvertrag über die Lieferung von externen Festplatten
Ja
alle Lose
II.2)
Beschreibung
Los 1
4TB SSD
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Der AG beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von externen Festplatten mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Die geschätzte Abnahmemenge über die Rahmenvertragslaufzeit für Los 1beträgt insgesamt 5.590 4 TB SSD Festplatten.
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Los 2
10TB HDD
Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
Deutschland (DE, NUTS 0)
Der AG beabsichtigt mit diesem Vergabeverfahren den Abschluss einer Rahmenver-einbarung über die Lieferung von externen Festplatten mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Die geschätzte Abnahmemenge über die Rahmenvertragslaufzeit für Los 2beträgt insgesamt 5.699 10 TB HDD Festplatten.
Preis
Laufzeit in Monaten: 48
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
EA 1: Der Bieter hat alle in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" geforderten Erklärungen bezüglich der Einhaltung von Rechtsvorschriften ohne Einschränkungen abgegeben.
EA 2: Es liegt keiner der in § 123 GWB aufgeführten zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 3: Es liegt keiner der in § 124 GWB aufgeführten fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vor bzw. der Bieter hat eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachgewiesen.
EA 4: Die Zuverlässigkeit und Rechtstreue des Bieters ist nach seinen Erklärungen, weiteren Angaben im Angebot und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln. Weiterhin liegen keine Ausschlussgründe gemäß den Erklärungen vor.
EA 5: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach seiner Eigenerklärung in der Anlage "Anschreiben und Bietererklärung" gegeben.
EA 6: Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen und sonstigen vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
06.07.2023
12:00
- Deutsch (DE)
31.08.2023
06.07.2023
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07.06.2023