Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:Bundesamt für Naturschutz
Straße, Hausnummer:Konstantinstraße 110
Postleitzahl (PLZ):53179
Ort:Bonn
E-Mail: juergen.rux@bfn.de
Internet-Adresse: http://www.bfn.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach Haushaltsrecht
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
3523810200 - Ru
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
08.08.2023 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
29.09.2023
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=522153
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=522153
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
08.08.2023 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Das Nationale Naturerbe (NNE) steht für die beispielhafte Initiative des Bundes, bundeseigene wertvolle Naturschutzflächen unentgeltlich an die Länder sowie Naturschutzverbände und -stiftungen zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung zu übertragen. Die NNE-Gesamtkulisse ist vielfältig, bundesweit über verschiedene Natur- und Lebensräume verteilt und umfasst sowohl kleinere Splitterflächen als auch ausgedehnte, ehemals militärisch genutzte und damit bis heute teils unbegehbare Gebiete. Um den Zustand und die Veränderung der Lebensräume, wie z.B. Laub- und Nadelwälder, Offenland und Moore, sowie ihre Vegetationsstrukturen, wie Einzelsträucher und Sukzession im Offenland oder mosaikartige Waldentwicklung, flächendeckend, einheitlich und objektiv erheben zu können, soll in einer Pilotstudie zunächst die Anwendbarkeit und das Potenzial der Fernerkundung für das Monitoring der Naturerbeflächen untersucht werden. Dies soll beispielhaft anhand einer möglichst vielfältigen Auswahl an NNE-Gebieten und mindestens für drei bzw. vier verschiedene Vegetationsperioden erfolgen. Hierfür sind bereits vorhandene, kostenfreie Fernerkundungsdaten und -ansätze zu verwenden und so kombinieren, dass die flächenhafte sowie strukturelle Entwicklung in NNE-Gebieten möglichst genau und detailliert erfasst und quantitativ bilanziert werden kann. Für das Training des zu entwickelnden Modells und, wo möglich auch für die Validierung, sollen vorhandene Biotopkartierungen sowie punktuell aktualisierte Biotopdaten genutzt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen ist das Potenzial für die NNE-Gesamtkulisse abzuschätzen sowie ein Ausblick und Empfehlungen für die Weiterentwicklung und Konzeptionierung eines NNE-Monitoringmoduls “Fernerkundung” abzuleiten.
c)
Ort der Leistungserbringung
Bonn
6.
Angaben zu Losen
a)
Anzahl, Größe und Art der Lose
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Gesamtleistung ist bis zum 31.08.2026 zu erbringen.
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
ABFE BMU (Stand: März 2018)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
siehe Dokument "Vergabekriterien"
12.
Zuschlagskriterien
siehe Dokument "Vergabekriterien"
14.
Sonstige Angaben
Für dieses Vergabeverfahren gilt die Bereichsausnahme des § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Verfahren richtet sich daher nach §§ 7, 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und orientiert sich lediglich an den Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), wenn und soweit diese Regelungen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nicht entgegenstehen. Durch diese Orientierung an der UVgO wird keine Möglichkeit der Nachprüfung vor einer Vergabekammer begründet.
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