Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Systemlösung Social Media Monitoring (VV-2023-0097)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

04.06.2023

03.07.2023 10:00

03.07.2023 10:00

VV-2023-0097

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

23.06.2023 11:47

2023/S 108-338600

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Postleitzahl: 14776
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS: Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt (DE401, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n): Referat Zentraler Einkauf, Herr Haubold
Telefon: +49 3018473016324
Fax: +49 3018473029960
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Systemlösung Social Media Monitoring

VV-2023-0097

II.1.2)
CPV-Code

Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Systemlösung Social Media Monitoring

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE30, NUTS 2)

Auswärtiges Amt, Referat 607

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Systemlösung Social Media Monitoring

Bereitstellung von Lizenzen inkl. Schulungenfür die Nutzung eines cloudbasierten Tools für die Durchführung von Analysen zu öffentlich verfügbaren Social Media-Inhalten

Laufzeit 3,5 Jahre zuzuüglich dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein halbes Jahr

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.08.2023

31.12.2026

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein halbes Jahr

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß

UfAB 2018 ermittelt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen

III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in

den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen

benannt.

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

(Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach

§ 125 GWB

- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis nicht älter als 3 Monate

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

-Angabe zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Eintragung in Handelsregister

Eigenerklärung, dass Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU im Leistunsgbereich erwirtschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 500.000 Euro beträgt.

-Gesamtumsatz:

Bestätigung, dass Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU erwirtschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 1.000.000 Euro beträgt.

- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung

- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)

- Erklärung IT-Sicherheit

- Erklärung Scientology (Nichtanwendung der Technologie von L. Ron Hubbard

- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)

- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des

Teilnahmeantrags

- Erklärung Qualitätsmanagement und Nachweis Zertifizierung

- Erklärung Umweltmanagement

- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bietergemeinschaft

- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 1 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.

- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Erklärung Qualitätsmanagement und Nachweis über Einrichtung eines entsprechenden Qualitätsmanagementsystems über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar vorliegend

- Erklärung Umweltmanagement

- Erklärung IT-Sicherheit

- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)

- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen Angebots

-Erklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen

- IT-Sicherheit gemäß BSI IT-Grundschutz:

Nachweis, dass implementiertes Sicherheitskonzept und ISMS auf ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz in der jeweils geltenden Fassung basiert.

-Erkl#rung Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des Personals (Der AG behält sich vor, vom AN für Mitarbeiter oder sonstige von ihm im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personen, die in Kontakt mit vom AG als besonders schützenswert kategorisierten Informationen und Anlagen oder kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) kommen, die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ("Geheimschutzhandbuch") zu verlangen.)

Unterzeichneten Eigenerklärung die Bereitschaft, dass sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (Ü2-Sabo) unterziehen wird, liegt vor?

-Referenzen:

drei in Art und Umfang mit dem Leistungsbereich vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre. Falls es sich um ein abgeschlossenen Referenzprojekt handelt, muss das Projektende innerhalb der letzten 3 Jahre liegen. Die Referenzprojekte müssen jeweils über ein vergleichbares Auftragsvolumen (mind. 500.000 €) verfügen.

Geben Sie für die mögliche Nachprüfung der Unternehmensreferenzen Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) der für das Referenzprojekt auskunftsfähigen Person beim Referenzkunden an.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

03.07.2023

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.07.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

03.07.2023

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.06.2023



1c716969-2b31-4e8c-93f3-2ca88b24a0db