Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.de
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Systemlösung Social Media Monitoring
VV-2023-0097
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Lieferauftrag
Systemlösung Social Media Monitoring
II.2)
Beschreibung
Berlin (DE30, NUTS 2)
Auswärtiges Amt, Referat 607
Systemlösung Social Media Monitoring
Bereitstellung von Lizenzen inkl. Schulungenfür die Nutzung eines cloudbasierten Tools für die Durchführung von Analysen zu öffentlich verfügbaren Social Media-Inhalten
Laufzeit 3,5 Jahre zuzuüglich dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein halbes Jahr
01.08.2023
31.12.2026
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
ja
dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein halbes Jahr
nein
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Einfachen Richtwertmethode gemäß
UfAB 2018 ermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in
den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
benannt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung nach
§ 125 GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis nicht älter als 3 Monate
-Angabe zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Eintragung in Handelsregister
Eigenerklärung, dass Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU im Leistunsgbereich erwirtschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 500.000 Euro beträgt.
-Gesamtumsatz:
Bestätigung, dass Netto-Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, der in der EU erwirtschaftet wurde, durchschnittlich mindestens 1.000.000 Euro beträgt.
- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung
- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung Scientology (Nichtanwendung der Technologie von L. Ron Hubbard
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen des
Teilnahmeantrags
- Erklärung Qualitätsmanagement und Nachweis Zertifizierung
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bietergemeinschaft
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 1 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt bzw. abgeschlossen wird.
- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden ist.
- Erklärung Qualitätsmanagement und Nachweis über Einrichtung eines entsprechenden Qualitätsmanagementsystems über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar vorliegend
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den Unterlagen Angebots
-Erklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
- IT-Sicherheit gemäß BSI IT-Grundschutz:
Nachweis, dass implementiertes Sicherheitskonzept und ISMS auf ISO 27001 und BSI IT-Grundschutz in der jeweils geltenden Fassung basiert.
-Erkl#rung Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des Personals (Der AG behält sich vor, vom AN für Mitarbeiter oder sonstige von ihm im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personen, die in Kontakt mit vom AG als besonders schützenswert kategorisierten Informationen und Anlagen oder kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) kommen, die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gemäß dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ("Geheimschutzhandbuch") zu verlangen.)
Unterzeichneten Eigenerklärung die Bereitschaft, dass sich das eingesetzte Personal einer Sicherheitsüberprüfung (Ü2-Sabo) unterziehen wird, liegt vor?
-Referenzen:
drei in Art und Umfang mit dem Leistungsbereich vergleichbare Referenzprojekte der letzten drei Jahre. Falls es sich um ein abgeschlossenen Referenzprojekt handelt, muss das Projektende innerhalb der letzten 3 Jahre liegen. Die Referenzprojekte müssen jeweils über ein vergleichbares Auftragsvolumen (mind. 500.000 €) verfügen.
Geben Sie für die mögliche Nachprüfung der Unternehmensreferenzen Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) der für das Referenzprojekt auskunftsfähigen Person beim Referenzkunden an.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
03.07.2023
10:00
- Deutsch (DE)
31.07.2023
03.07.2023
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)
Zusätzliche Angaben
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02.06.2023