Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=521312
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Zwei Systeme aus Gaschromatograph und TripleQuadrupol-Massenspektrometer
33-03/23
Massenspektrometer (38433100)
Lieferauftrag
System 1
Lieferung eines Systems aus TripleQuadrupol-Massenspektrometer, Gaschromatograph mit Kaltaufgabesystem und automatischem Probengeber sowie Steuer- und Auswertesoftware zur Bestimmung von Pestizidrückständen und organischen Kontaminanten in Lebensmitteln
System 2
Lieferung eines Systems aus TripleQuadrupol-Massenspektrometer, Gaschromatograph mit Kaltaufgabesystem und Split/Splitless Injektor und automatischem Probengeber sowie Steuer- und Auswertesoftware zur Untersuchung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln
II.2)
Beschreibung
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)
Siehe Punkt II.1.4, nähere Informationen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
08.12.2023
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Verhandlungsverfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
04.07.2023
11:00
07.07.2023
- Deutsch (DE)
11.08.2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02.06.2023