Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Zwei Systeme aus Gaschromatograph und TripleQuadrupol-Massenspektrometer

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

04.06.2023 (letzte Änderung am 10.01.2024)

04.07.2023 11:00

33-03/23

Sachsen-Anhalt: Landesamt für Verbraucherschutz

10.01.2024 14:02

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Freiimfelder Str. 68
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
NUTS: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 340-6501242

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Zwei Systeme aus Gaschromatograph und TripleQuadrupol-Massenspektrometer

33-03/23

II.1.2)
CPV-Code

Massenspektrometer (38433100)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

System 1

Lieferung eines Systems aus TripleQuadrupol-Massenspektrometer, Gaschromatograph mit Kaltaufgabesystem und automatischem Probengeber sowie Steuer- und Auswertesoftware zur Bestimmung von Pestizidrückständen und organischen Kontaminanten in Lebensmitteln

System 2

Lieferung eines Systems aus TripleQuadrupol-Massenspektrometer, Gaschromatograph mit Kaltaufgabesystem und Split/Splitless Injektor und automatischem Probengeber sowie Steuer- und Auswertesoftware zur Untersuchung von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02, NUTS 3)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Siehe Punkt II.1.4, nähere Informationen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

08.12.2023

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Verhandlungsverfahren

IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge

04.07.2023

11:00

IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

07.07.2023

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

11.08.2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert



VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Bewerber oder Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Bewerber oder Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.06.2023



0b012b8a-6af6-41ca-9546-702992ea8d04