Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
I.1)
Namen und Adressen
I.3)
Kommunikation
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=521276
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
Lieferung von Feuchtegeneratoren des Herstellers Thunder Scientific Corporation, USA
OV 51234/23-HOE
Meteorologische Instrumente (38120000)
Lieferauftrag
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Feuchtegeneratoren des Herstellers Thunder Scientific Corporation, USA.
II.2)
Beschreibung
München, Landkreis (DE21H, NUTS 3)
Deutscher Wetterdienst
August-Schmauß-Straße 1
85764 Oberschleißheim
Für die Kalibrierlaboratorien des Deutschen Wetterdienstes, die nach DIN EN ISO/IEG 17025:2018 akkreditiert sind, sollen
2 Stück Feuchtegeneratoren, Modell 2500ST-50 inkl. Zubehör, Hersteller: Thunder Scientific Corporation, USA
nach 15-jähriger Betriebszeit, ersetzt werden. Aufgrund der Kompatibilität sowie weiterer fachlicher Vorgaben zu den bereits vorhandenen Kalibrierplätzen kommen nur diese Geräte in Frage.
Preis
Laufzeit in Monaten: 24
Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
Auf das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung wird hingewiesen.Folgende Ziffern sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen:
Ziffer 1: Angabe über Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
Ziffer 2: Angabe über eine eventuelle Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank
Ziffer 3: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden
Ziffer 4: Angaben zu Verstößen gem. § 123 GWB
Ziffer 5.1, 5.2: Angaben zu Verstößen gem. § 124 GWB
Ziffer 6: Legen Sie dem Angebot den Nachweis für das Vorhandensein einer Betriebshaft-pflichtversicherung für Ihr Unternehmen bei und tragen die Versicherungssumme ggf. im Formblatt ein.
Ziffer 7.1, 7.2: Angaben zum Gesamtumsatz/Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Ziffer 10: Angaben über das jährliche Mittel der Beschäftigten
Ziffer 11: Erwartet werden Erläuterungen zu den Maßnahmen der Qualitätssicherung in Bezug auf das ausgeschriebene Produkt.
Ziffer 12: Erwartet werden Erläuterungen zur technischen Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages
Ziffer 13: Angaben über eine Eintragung in das Berufsregister
Ziffer 14: Angaben über das Lieferkettenmanagement
Ziffer 15: Erläuterungen zu Umweltmanagementmaßnahmen
Das Formblatt Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 ist ebenfalls ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
Offenes Verfahren
nein
IV.2)
Verwaltungsangaben
07.07.2023
10:00
- Deutsch (DE)
07.07.2023
10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02.06.2023