Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name:LEG Thüringen / AIC
Straße, Hausnummer:Mainzerhofstraße, 12
Postleitzahl (PLZ):99084
Ort:Erfurt
Internet-Adresse: https://www.leg-thueringen.de/
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
AIC Invest SCT 01 2023
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
- mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel
- mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
16.06.2023 - 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
30.06.2023
c)
Sprache
deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=520358
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=520358
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
16.06.2023 - 10:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
1) Wahrnehmung der Funktion eines dauerhaften LEG Repräsentanten in Japan
Der AN nimmt für die Dauer der Vertragslaufzeit die Funktion eines dauerhaften Ansprechpartners/ Reprä-sentanten der LEG Thüringen in Japan war. Hierzu erhält der AN eine Visitenkarte der LEG Thüringen. Vor-rausetzung für die Wahrnehmung ist die Präsenz in Form einer eigenen Niederlassung (Büro) des AN in Tokyo vor Ort sowie fließende Japanisch Sprachkenntnisse. Die Wahrnehmung der Funktion umfasst:
- Erreichbarkeit und Ansprechpartner für japanische Unternehmen / Investoren im Auftrag der LEG Thü-ringen bei Fragestellungen zum Ansiedlungsmanagement in Deutschland/Thüringen sowie Übermittlung von Anfragen an den AG,
- Begleitung des AG bei Unternehmensterminen im Rahmen von Reisen (2-3 pro Jahr) des AG nach Ja-pan und bei persönlichen Lead-Übergaben (in Japan persönliche Begleitung, in Deutschland virtuell),
- Vertretung der LEG Thüringen bei einer Leitmesse in Japan vor Ort, welche in Abstimmung mit dem AG erfolgt. Teilnahmen an weiteren Messen können mit dem AG gesondert vereinbart werden.
2) Ansprache vorselektierter Unternehmen (Firmenlisten)
Der AN übernimmt die Ansprache, Kontaktanbahnung und Kontaktvermittlung zu den vom AG vorab selek-tierten Unternehmen mit dem Ziel, hieraus Leads (gemäß Definition unter 3.1.5)) zu entwickeln. Der AG wird hierzu eine Firmenliste mit vorselektierten Unternehmen (max. 10 pro Monat) übergeben.
Hierfür sind folgende konkrete Leistungen zu erbringen:
- Recherche des für strategische Entscheidungsprozesse relevanten Ansprechpartners (Geschäftsführer, CEO, CFO, Director Business Development, Director EMEA etc.) im Unternehmen nebst entsprechen-den Kontaktdaten,
- Ansprache des Unternehmens (Informationen zum Standort Thüringen, Präsentationen, Broschüren, Verlinkung zur Webseite und den Social-Media-Aktivitäten der LEG Thüringen werden bereitgestellt),
- Erfragen und Hintergrundrecherche zu Expansionsabsichten und Expansionszeiträumen,
- Sobald ein Lead aus den vom AG vorselektierten Unternehmen anhand der definierten Kriterien als „potenzielles Investitionsprojekt (Lead)“ identifiziert werden konnte, wird das Projekt an den AG mittels Vereinbarung eines Videocalls oder eines persönlichen Gespräches (im Rahmen einer Reise des AG nach Japan oder des angesprochenen Unternehmens nach Europa) übergeben. Der AG wird danach mit dem potenziellen Investor die direkte Kommunikation fortsetzen,
- Ausführliche Dokumentation jedes Kontaktes über ein Kontakt- und Gesprächsformular (Dies ist für alle vorselektierten Unternehmen obligatorisch, auch wenn sie kein Interesse haben und keine weiteren Gespräche wünschen, siehe Anlage 9).
3) Eigenständige Generierung von Firmenkontakten und Leads
Der AN sollte weiterhin, auf Basis seines Netzwerkes und bestehender Firmenkontakte sowie weiterer Fir-menansprachen, über die aus den vom AG unter 3.1.2) zugearbeiteten Firmenlisten hinaus, Leads (gemäß untenstehender Definition unter 3.1.5)) identifizieren und entwickeln. Sobald ein Lead anhand der definierten Kriterien als „potenzielles Investitionsprojekt (Lead)“ identifiziert und vom AG anerkannt werden konnte, wird das Projekt an den AG gem. 3.1.2) übergeben.
4) Maximal mögliche Anzahl zu erbringender Leads
Die aus den unter Punkt 3.1.2) und 3.1.3) beschriebenen Leistungen erbrachten und durch den AG aner-kannten Leads werden erfolgsorientiert vergütet. Die Anzahl maximal zu erbringender und vergüteter Leads, innerhalb der Vertragslaufzeit, ist auf 10 beschränkt. Nach vorheriger Absprache mit dem AG können dar-über hinaus situationsabhängig weitere Leads identifiziert werden.
5) Definition „Lead“ = potenzielles Investitionsobjekt
Als „Lead“ wird ein potentielles Investitionsprojekt definiert, das folgende Kriterien erfüllt:
- Ein japanisches Unternehmen, das in einer der unten genannten Zielbranchen tätig ist und die Absicht kundgetan hat, seine Geschäftstätigkeit innerhalb eines Zeitraums von 12 bis 24 Monaten auf Europa auszudehnen bzw. den bestehenden Footprint in Europa zu erweitern,
- Der Branchenfokus liegt auf Automobilindustrie/Next Generation Mobility (Autonomes Fahren, Elekt-romobilität Batterie/Brennstoffzelle), Maschinen- und Anlagenbau inkl. Smart Manufacturing (Werk-zeugmaschinenbau, 3D Druck, Industrie 4.0, Predictive Maintenance, Industrierobotik), Society 5.0 (smart city, smart farming, smart home, wearables, Assistenzrobotik), Optik- und Photonikindustrie, Mikro- und Nanotechnologie, Elektronik- und Halbleiterindustrie, Sensorik, Kunststoff, Medizintechno-logie, Umwelttechnologien (Batteriespeicher, Brennstoffzellen, Wasserstofftechnologien, soweit es sich um keine Anwenderprojekte, sondern um Herstellungsgüter handelt), New Space, Softwareentwick-lung und Internet of Things,
- Es kann sich entweder um ein japanisches Unternehmen / japanischen Mutterkonzern handeln, das/der bereits in Europa/Deutschland präsent ist, oder um ein japanisches Unternehmen, das beabsichtigt, sich ganz neu in Europa/Deutschland zu etablieren. Das Unternehmen sollte jedoch noch nicht direkt oder indirekt über ein Tochterunternehmen in Thüringen vertreten sein,
- Die Größe und die Wachstumsraten der Unternehmen sind dabei für die geäußerte Expansionsabsicht von Bedeutung. Es geht darum, sich auf Unternehmen zu konzentrieren, die über genügend finanzielle Mittel für eine internationale Expansion verfügen. Die Größe der Unternehmen sollte 150 Mitarbeiter und der Umsatz 20 Millionen Euro übersteigen (Richtwert),
- Der Unternehmenszweck sollte auf Produktion, produktionsnahe Dienstleistungen (bspw. Softwareent-wicklung) oder F&E-Zentren fokussiert sein. Ausgeschlossen werden Unternehmen des Einzelhandels, Logistikunternehmen und Unternehmen der Urproduktion sowie Unternehmen, die lediglich nach Fusi-ons- und Übernahmemöglichkeiten suchen,
- Ziel ist es, innerhalb des jeweiligen Unternehmens die Vorstandsvorsitzenden (CEOs), für weltweite Geschäftsentwicklung ve
Der AN nimmt für die Dauer der Vertragslaufzeit die Funktion eines dauerhaften Ansprechpartners/ Reprä-sentanten der LEG Thüringen in Japan war. Hierzu erhält der AN eine Visitenkarte der LEG Thüringen. Vor-rausetzung für die Wahrnehmung ist die Präsenz in Form einer eigenen Niederlassung (Büro) des AN in Tokyo vor Ort sowie fließende Japanisch Sprachkenntnisse. Die Wahrnehmung der Funktion umfasst:
- Erreichbarkeit und Ansprechpartner für japanische Unternehmen / Investoren im Auftrag der LEG Thü-ringen bei Fragestellungen zum Ansiedlungsmanagement in Deutschland/Thüringen sowie Übermittlung von Anfragen an den AG,
- Begleitung des AG bei Unternehmensterminen im Rahmen von Reisen (2-3 pro Jahr) des AG nach Ja-pan und bei persönlichen Lead-Übergaben (in Japan persönliche Begleitung, in Deutschland virtuell),
- Vertretung der LEG Thüringen bei einer Leitmesse in Japan vor Ort, welche in Abstimmung mit dem AG erfolgt. Teilnahmen an weiteren Messen können mit dem AG gesondert vereinbart werden.
2) Ansprache vorselektierter Unternehmen (Firmenlisten)
Der AN übernimmt die Ansprache, Kontaktanbahnung und Kontaktvermittlung zu den vom AG vorab selek-tierten Unternehmen mit dem Ziel, hieraus Leads (gemäß Definition unter 3.1.5)) zu entwickeln. Der AG wird hierzu eine Firmenliste mit vorselektierten Unternehmen (max. 10 pro Monat) übergeben.
Hierfür sind folgende konkrete Leistungen zu erbringen:
- Recherche des für strategische Entscheidungsprozesse relevanten Ansprechpartners (Geschäftsführer, CEO, CFO, Director Business Development, Director EMEA etc.) im Unternehmen nebst entsprechen-den Kontaktdaten,
- Ansprache des Unternehmens (Informationen zum Standort Thüringen, Präsentationen, Broschüren, Verlinkung zur Webseite und den Social-Media-Aktivitäten der LEG Thüringen werden bereitgestellt),
- Erfragen und Hintergrundrecherche zu Expansionsabsichten und Expansionszeiträumen,
- Sobald ein Lead aus den vom AG vorselektierten Unternehmen anhand der definierten Kriterien als „potenzielles Investitionsprojekt (Lead)“ identifiziert werden konnte, wird das Projekt an den AG mittels Vereinbarung eines Videocalls oder eines persönlichen Gespräches (im Rahmen einer Reise des AG nach Japan oder des angesprochenen Unternehmens nach Europa) übergeben. Der AG wird danach mit dem potenziellen Investor die direkte Kommunikation fortsetzen,
- Ausführliche Dokumentation jedes Kontaktes über ein Kontakt- und Gesprächsformular (Dies ist für alle vorselektierten Unternehmen obligatorisch, auch wenn sie kein Interesse haben und keine weiteren Gespräche wünschen, siehe Anlage 9).
3) Eigenständige Generierung von Firmenkontakten und Leads
Der AN sollte weiterhin, auf Basis seines Netzwerkes und bestehender Firmenkontakte sowie weiterer Fir-menansprachen, über die aus den vom AG unter 3.1.2) zugearbeiteten Firmenlisten hinaus, Leads (gemäß untenstehender Definition unter 3.1.5)) identifizieren und entwickeln. Sobald ein Lead anhand der definierten Kriterien als „potenzielles Investitionsprojekt (Lead)“ identifiziert und vom AG anerkannt werden konnte, wird das Projekt an den AG gem. 3.1.2) übergeben.
4) Maximal mögliche Anzahl zu erbringender Leads
Die aus den unter Punkt 3.1.2) und 3.1.3) beschriebenen Leistungen erbrachten und durch den AG aner-kannten Leads werden erfolgsorientiert vergütet. Die Anzahl maximal zu erbringender und vergüteter Leads, innerhalb der Vertragslaufzeit, ist auf 10 beschränkt. Nach vorheriger Absprache mit dem AG können dar-über hinaus situationsabhängig weitere Leads identifiziert werden.
5) Definition „Lead“ = potenzielles Investitionsobjekt
Als „Lead“ wird ein potentielles Investitionsprojekt definiert, das folgende Kriterien erfüllt:
- Ein japanisches Unternehmen, das in einer der unten genannten Zielbranchen tätig ist und die Absicht kundgetan hat, seine Geschäftstätigkeit innerhalb eines Zeitraums von 12 bis 24 Monaten auf Europa auszudehnen bzw. den bestehenden Footprint in Europa zu erweitern,
- Der Branchenfokus liegt auf Automobilindustrie/Next Generation Mobility (Autonomes Fahren, Elekt-romobilität Batterie/Brennstoffzelle), Maschinen- und Anlagenbau inkl. Smart Manufacturing (Werk-zeugmaschinenbau, 3D Druck, Industrie 4.0, Predictive Maintenance, Industrierobotik), Society 5.0 (smart city, smart farming, smart home, wearables, Assistenzrobotik), Optik- und Photonikindustrie, Mikro- und Nanotechnologie, Elektronik- und Halbleiterindustrie, Sensorik, Kunststoff, Medizintechno-logie, Umwelttechnologien (Batteriespeicher, Brennstoffzellen, Wasserstofftechnologien, soweit es sich um keine Anwenderprojekte, sondern um Herstellungsgüter handelt), New Space, Softwareentwick-lung und Internet of Things,
- Es kann sich entweder um ein japanisches Unternehmen / japanischen Mutterkonzern handeln, das/der bereits in Europa/Deutschland präsent ist, oder um ein japanisches Unternehmen, das beabsichtigt, sich ganz neu in Europa/Deutschland zu etablieren. Das Unternehmen sollte jedoch noch nicht direkt oder indirekt über ein Tochterunternehmen in Thüringen vertreten sein,
- Die Größe und die Wachstumsraten der Unternehmen sind dabei für die geäußerte Expansionsabsicht von Bedeutung. Es geht darum, sich auf Unternehmen zu konzentrieren, die über genügend finanzielle Mittel für eine internationale Expansion verfügen. Die Größe der Unternehmen sollte 150 Mitarbeiter und der Umsatz 20 Millionen Euro übersteigen (Richtwert),
- Der Unternehmenszweck sollte auf Produktion, produktionsnahe Dienstleistungen (bspw. Softwareent-wicklung) oder F&E-Zentren fokussiert sein. Ausgeschlossen werden Unternehmen des Einzelhandels, Logistikunternehmen und Unternehmen der Urproduktion sowie Unternehmen, die lediglich nach Fusi-ons- und Übernahmemöglichkeiten suchen,
- Ziel ist es, innerhalb des jeweiligen Unternehmens die Vorstandsvorsitzenden (CEOs), für weltweite Geschäftsentwicklung ve
b)
CPV-Codes
Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100-9)
c)
Ort der Leistungserbringung
Deutschland, Japan
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
8.
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
s. Bewerbungs- und Auftragsbedingungen
9.
Höhe geforderter Sicherheitsleistungen
keine
10.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11.
Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Der Auftrag wird nur mit fachkundigen und leistungsfähigen Unternehmen geschlossen, die nicht nach den §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen sind.
Die Wirtschaftsteilnehmer bestätigen mit Abgabe ihrer Angebote, dass sie über die erforderliche Leis-tungsfähigkeit verfügen, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können. Zur Eignungsprüfung sind mit dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Referenzen vorzulegen:
A. Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (Anlage 3.1)
Die Kriterien müssen von jedem Bieter, einschl. der Mitglieder eines gemeinsamen Angebots oder der Unterauftragnehmer, erfüllt werden.
B. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Erklärung mit Angaben zum Umsatz, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträ-gen sowie zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Anlage 3.2, Formblatt L124)
Die Kriterien müssen von jedem Bieter, einschl. der Mitglieder eines gemeinsamen Angebots oder der Unterauftragnehmer, erfüllt werden.
C. Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
1. Aussagekräftiges Unternehmensprofil, einschließlich:
- Angaben zum Leistungsspektrum der Firma,
- Erklärung über den durchschnittlichen jährlichen Personalbestand in den letzten fünf Jahren,
- Angaben zu eigenen Standorten oder Partnern im Ausland,
- Nachweis einer/einem Niederlassung/Büro in Tokyo (Japan) vor Ort,
- Nachweis sachlicher, personeller und organisatorischer Infrastruktur sowie geeigneter Infor-mationsquellen,
- Darstellung von fundiertem Wissen über die Wirtschaft und Marktentwicklungen in Japan,
- Nachweis von Kontakten zu relevanten Organisationen, wie Verbänden, Kammern etc., sowie Darstellung eines breiten Netzwerks zu Unternehmen, Multiplikatoren und Entscheidungsträ-gern in Japan,
Die Kriterien müssen von jedem Bieter, einschl. der Mitglieder eines gemeinsamen Angebots oder der Unterauftragnehmer, erfüllt werden.
2. Darstellung der Erfahrungen des Bieters in den in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder vergleichbaren Bereichen, die mindestens zwei der letzten fünf Geschäftsjahre betreffen. Dabei haben die Bieter unter Bezug auf die Vergabeunterlagen selbst zu definieren, was sie als „vergleichbar“ ansehen. Der Bieter soll über exzellente Kenntnisse der Wirtschaftsstrukturen im Zielland Japan und ein etabliertes sowie gut ausgebildetes Netzwerk verfügen. Die Ansprache der vorgelisteten Unternehmen erfolgt für den AG exklusiv. Es sind mindestens drei (3) Refe-renzen in Form einer Liste beizufügen. In jeder Referenz aus der Liste sind folgende Daten an-zugeben:
- Auftragsgegenstand,
- Nettoauftragswert oder eine grobe Einordnung des Nettoauftragswerts in die Kategorien z.B.
> 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ o. ä.,
- Leistungszeitraum,
- Kunde (öffentlicher oder privater Leistungsempfänger)
Die Kriterien müssen kumulativ für alle an dem Angebot Beteiligten oder mindestens von einem beteiligten Wirtschaftsträger erfüllt werden.
Die Bieter können sich zum Nachweis ihrer Eignung auch auf andere Rechtsträger (Nachunternehmer) beru-fen. Stütz sich ein Bieter auf Nachunternehmen, um das erforderliche Niveau der wirtschaftlichen, finanziel-len, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erreichen, so muss sein Angebot eine von dem betreffenden Nachunternehmen unterzeichnete und datierte verbindliche Erklärung über die Bereitstellung von betreffenden Ressourcen für die Erfüllung dieses Rahmenvertrages enthalten. Die Nachunternehmen, auf die der Bieter zurückzugreifen beabsichtigt, müssen die einschlägigen Auswahlkriterien erfüllen.
Stellt ein Rechtsträger dem Bieter die gesamte oder einen sehr großen Teil seiner wirtschaftlichen und fi-nanziellen Leistungsfähigkeit zur Verfügung, so wird der Auftraggeber verlangen, dass dieser Rechtsträger auch gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haftet. Der Rechtsträger darf sich dabei nicht in einer Ausschlusssituation befinden. Hierzu sind die von dem Nachunternehmen ausgefüllten Anlagen 3.1 und 3.2 entsprechend vorzulegen.
Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im ausgeschriebenen Bereich verfügt („Newcomer“), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig im Hinblick auf die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Hierauf kann verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in ver-gleichbarer Weise ergibt.
Die Wirtschaftsteilnehmer bestätigen mit Abgabe ihrer Angebote, dass sie über die erforderliche Leis-tungsfähigkeit verfügen, um das Vorhaben vertragsgemäß bearbeiten zu können. Zur Eignungsprüfung sind mit dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Referenzen vorzulegen:
A. Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (Anlage 3.1)
Die Kriterien müssen von jedem Bieter, einschl. der Mitglieder eines gemeinsamen Angebots oder der Unterauftragnehmer, erfüllt werden.
B. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Erklärung mit Angaben zum Umsatz, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträ-gen sowie zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Anlage 3.2, Formblatt L124)
Die Kriterien müssen von jedem Bieter, einschl. der Mitglieder eines gemeinsamen Angebots oder der Unterauftragnehmer, erfüllt werden.
C. Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
1. Aussagekräftiges Unternehmensprofil, einschließlich:
- Angaben zum Leistungsspektrum der Firma,
- Erklärung über den durchschnittlichen jährlichen Personalbestand in den letzten fünf Jahren,
- Angaben zu eigenen Standorten oder Partnern im Ausland,
- Nachweis einer/einem Niederlassung/Büro in Tokyo (Japan) vor Ort,
- Nachweis sachlicher, personeller und organisatorischer Infrastruktur sowie geeigneter Infor-mationsquellen,
- Darstellung von fundiertem Wissen über die Wirtschaft und Marktentwicklungen in Japan,
- Nachweis von Kontakten zu relevanten Organisationen, wie Verbänden, Kammern etc., sowie Darstellung eines breiten Netzwerks zu Unternehmen, Multiplikatoren und Entscheidungsträ-gern in Japan,
Die Kriterien müssen von jedem Bieter, einschl. der Mitglieder eines gemeinsamen Angebots oder der Unterauftragnehmer, erfüllt werden.
2. Darstellung der Erfahrungen des Bieters in den in der Leistungsbeschreibung angegebenen oder vergleichbaren Bereichen, die mindestens zwei der letzten fünf Geschäftsjahre betreffen. Dabei haben die Bieter unter Bezug auf die Vergabeunterlagen selbst zu definieren, was sie als „vergleichbar“ ansehen. Der Bieter soll über exzellente Kenntnisse der Wirtschaftsstrukturen im Zielland Japan und ein etabliertes sowie gut ausgebildetes Netzwerk verfügen. Die Ansprache der vorgelisteten Unternehmen erfolgt für den AG exklusiv. Es sind mindestens drei (3) Refe-renzen in Form einer Liste beizufügen. In jeder Referenz aus der Liste sind folgende Daten an-zugeben:
- Auftragsgegenstand,
- Nettoauftragswert oder eine grobe Einordnung des Nettoauftragswerts in die Kategorien z.B.
> 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ o. ä.,
- Leistungszeitraum,
- Kunde (öffentlicher oder privater Leistungsempfänger)
Die Kriterien müssen kumulativ für alle an dem Angebot Beteiligten oder mindestens von einem beteiligten Wirtschaftsträger erfüllt werden.
Die Bieter können sich zum Nachweis ihrer Eignung auch auf andere Rechtsträger (Nachunternehmer) beru-fen. Stütz sich ein Bieter auf Nachunternehmen, um das erforderliche Niveau der wirtschaftlichen, finanziel-len, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zu erreichen, so muss sein Angebot eine von dem betreffenden Nachunternehmen unterzeichnete und datierte verbindliche Erklärung über die Bereitstellung von betreffenden Ressourcen für die Erfüllung dieses Rahmenvertrages enthalten. Die Nachunternehmen, auf die der Bieter zurückzugreifen beabsichtigt, müssen die einschlägigen Auswahlkriterien erfüllen.
Stellt ein Rechtsträger dem Bieter die gesamte oder einen sehr großen Teil seiner wirtschaftlichen und fi-nanziellen Leistungsfähigkeit zur Verfügung, so wird der Auftraggeber verlangen, dass dieser Rechtsträger auch gesamtschuldnerisch für die Vertragserfüllung haftet. Der Rechtsträger darf sich dabei nicht in einer Ausschlusssituation befinden. Hierzu sind die von dem Nachunternehmen ausgefüllten Anlagen 3.1 und 3.2 entsprechend vorzulegen.
Sofern der Bieter (noch) nicht über hinreichende Referenzen im ausgeschriebenen Bereich verfügt („Newcomer“), kann er weitere Angaben machen, warum er sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig im Hinblick auf die Erbringung der abgefragten Leistungen hält. Hierzu muss er weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. Hierauf kann verzichtet werden, wenn sich die Fachkunde aus anderen unternehmensbezogenen Angaben zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit in ver-gleichbarer Weise ergibt.
12.
Zuschlagskriterien
A) Preis - gewichtet mit 35%
B) Konzeptioneller Ansatz / Methodik und Planung - gewichtet mit 25%
C) Profil Projektteam (Teamerfahrung), Kommunikation und Betreuung - gewichtet mit 40%
B) Konzeptioneller Ansatz / Methodik und Planung - gewichtet mit 25%
C) Profil Projektteam (Teamerfahrung), Kommunikation und Betreuung - gewichtet mit 40%
13.
Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss
gesamtschuldnerisch
14.
Sonstige Angaben
s. Vergabeunterlagen
ef7c395d-abb9-453b-86b2-877096a6de35