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Ausschreibungsdetails

Stehhilfen (343-2023-0004)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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26.05.2023

26.06.2023 11:00

26.06.2023 11:00

343-2023-0004

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung

26.05.2023 01:00

2023/S 101-314405

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Postanschrift: Sautierstraße 32
Postleitzahl: 79104
Ort: Freiburg
NUTS: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228303-16401
Fax: +49 228303-49819
Hauptadresse: www.evergabe-online.de

I.3)
Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung

II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Stehhilfen

343-2023-0004

II.1.2)
CPV-Code

Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ergonomischen Stehhilfen für Steh- und Steh-/Sitzarbeitsplätze

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung

II.2.3)
Erfüllungsort

Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131, NUTS 3)

diverse Dienststellen und Einrichtungen des Bundes im gesamten Bundesgebiet

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

geschätzte Abnahmemenge: 3.750 Stück,

Höchstabnahmemenge: 4.500 Stück,

garantierte Mindestabnahmemenge: 0 Stück.

Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten und folgenden Verlängerungsoptionen: zunächst Option der Verlängerung um bis zu 12 Monate; ggf. erfolgt eine zweite Verlängerung um bis zu 3 Monate, sofern die Höchstabnahmemenge noch nicht erreicht ist.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 24

zunächst Option der Verlängerung um bis zu 12 Monate; ggf. erfolgt eine zweite Verlängerung um bis zu 3 Monate, sofern die Höchstabnahmemenge noch nicht erreicht ist.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind nicht zulässig.

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung

IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben

IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

26.06.2023

11:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.09.2023

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

26.06.2023

11:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Aufträge werden elektronisch erteilt

Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert

Die Zahlung erfolgt elektronisch


VI.3)
Zusätzliche Angaben

Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission:

https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html

Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.

Außerdem ist dem Angebot die Eigenerklärung zu den Rußlandsanktionen beizufügen.

Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.

Auf Antrag des Bewerbers/Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaften" zur Verfügung gestellt.

Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich

elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die

Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!

Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),

[...],

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.

Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

24.05.2023



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